Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

EAG
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Abschnitt 1
Einheitlicher Ansprechpartner

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Einheitlicher Ansprechpartner

§ 3 Verbundene Verfahren

§ 4 Verfahren auf bundesgesetzlicher Grundlage

§ 5 Anzeigepflicht der Dienstleistungserbringer

§ 6 Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

§ 7 Ausgleich für Kosten bei den kommunalen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen

§ 8 Fachaufsicht

§ 9 Kosten

Abschnitt 2
Europäische Verwaltungszusammenarbeit

§ 10 Zuständige Stellen, Organisation des Verfahrens

§ 11 Ausgleich für Kosten bei den Landkreisen

Abschnitt 3
Schlussvorschriften

§ 12 Sprachliche Gleichstellung

§ 13