Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft

Gesetz über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten
- Sachsen-Anhalt -

Vom 8. Mai 1991
(GVBl. LSa Nr. vom 08.05.1991 S. 81;...; 07.03.2011; 22.05.2013 S. 242 13; 17.06.2014 S. 344 14; 13.01.2016 S. 3 16; 08.12.2016 S. 16a
Gl.-Nr.: 7100.2



Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1 16

Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Verordnung, die Zuständigkeiten zu regeln, die sich ergeben

  1. aus der Gewerbeordnung sowie aus den auf Grund der Gewerbeordnung erlassenen Verordnungen,
  2. aus sonstigen Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts über die Gewerbezulassung oder Gewerbeausübung,
  3. aus sonstigen Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts zum Schutz Beschäftigter oder Beschäftigter und Dritter,
  4. aus Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen oder ähnlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen),
  5. aus dem Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren sowie aus den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen,
  6. aus Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts über das Sprengstoffwesen,
  7. aus dem Gesetz zur Regelung von Fragen der Gentechnik sowie aus den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen,
  8. aus dem Geldwäschegesetz,
  9. (aufgehoben)
  10. aus dem Gefahrgutbeförderungsgesetz.

§ 2

Die Landesregierung wird ermächtigt, ihre Befugnisse nach § 1 auf das jeweils zuständige Fachministerium zu übertragen.

§ 3 13 14 16a

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind zuständig für das Erlaubnisverfahren zur Gewerbeausübung

  1. eines Finanzanlagenvermittlers nach § 34f der Gewerbeordnung,
  2. eines Honorar-Finanzanlagenberaters nach § 34h der Gewerbeordnung und
  3. eines Immobiliardarlehensvermittlers nach § 34i der Gewerbeordnung.

§ 4

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft.

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 06.09.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion