Regelwerk, Allgemeines, Bildung/Kultur
§ 1 Geltungsbereich
Teil 1
Rechtsstellung, Aufgaben, Finanzierung und Steuerung der Hochschulen
§ 2 Rechtsstellung
§ 3 Aufgaben
§ 4 Freiheit in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium
§ 5 Finanzierung und Wirtschaftsführung
§ 6 Strategische Ziele; Hochschulverträge
§ 7 Qualitätssicherung durch Akkreditierung und Evaluation
§ 7a (aufgehoben)
§ 8 Berichtswesen, Datenschutz, Datenverarbeitung
Teil 2
Mitgliedschaft und Mitwirkung
§ 9 Mitglieder und Angehörige
§ 10 Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen
§ 11 Zusammensetzung der Gremien
§ 11a Mitgliederinitiative
§ 11b Geschlechtergerechte Zusammensetzung von Gremien
§ 12 Verfahrensgrundsätze
§ 13 Wahlen zu den Gremien
Teil 3
Aufbau und Organisation der Hochschule
Kapitel 1
Die zentrale Organisation der Hochschule
§ 14 Zentrale Organe
§ 15 Rektorat
§ 16 Aufgaben und Befugnisse des Rektorats
§ 17 Wahl der Mitglieder des Rektorats; Abwahl durch die Hochschulwahlversammlung
§ 17a Abwahl der Mitglieder des Rektorats durch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
§ 18 Die Rektorin oder der Rektor
§ 19 Die Kanzlerin oder der Kanzler
§ 20 Die Rechtsstellung der hauptberuflichen Mitglieder des Rektorats
§ 21 Hochschulrat
§ 22 Senat
§ 22a Hochschulwahlversammlung
§ 22b Hochschulkonferenz
§ 23 Fachbereichskonferenz
§ 24 Gleichstellungsbeauftragte; gleichstellungsbezogene Mittelvergabe
§ 25 Hochschulverwaltung
Kapitel 2
Die dezentrale Organisation der Hochschule
§ 26 Die Binneneinheiten der Hochschule
§ 27 Dekanin oder Dekan
§ 28 Fachbereichsrat
§ 29 Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten; Bibliotheksgebühren; Einrichtungen an der Hochschule
§ 30 Lehrerinnen- und Lehrerbildung
Kapitel 3
Hochschulmedizin
§ 31 Fachbereich Medizin
§ 31a Universitätsklinikum
§ 31b Finanzierung
§ 32 Medizinische Einrichtungen außerhalb der Hochschule
Teil 4
Das Hochschulpersonal
Kapitel 1
Allgemeine dienstrechtliche Regelungen
§ 33 Beamtinnen und Beamte der Hochschule
§ 34 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Hochschule
§ 34a (aufgehoben)
Kapitel 2
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
§ 35 Dienstaufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
§ 36 Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
§ 37 Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern
§ 37a Gewährleistung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern bei der Berufung von Professorinnen und Professoren
§ 38 Berufungsverfahren
§ 38a Tenure Track
§ 39 Dienstrechtliche Stellung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
§ 39a Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis
§ 39b Gemeinsame Berufungen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen
§ 40 Freistellung und Beurlaubung
Kapitel 3
Das sonstige Hochschulpersonal
§ 41 Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren
§ 42 Lehrkräfte für besondere Aufgaben
§ 43 Lehrbeauftragte
§ 44 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten
§ 45 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Fachhochschulen
§ 46 Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte
§ 46a Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte
§ 47 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Teil 5
Studierende und Studierendenschaft
Kapitel 1
Zugang und Einschreibung
§ 48 Einschreibung
§ 49 Zugang zum Hochschulstudium
§ 50 Einschreibungshindernisse
§ 51 Exmatrikulation
§ 51a Ordnungsverstöße; Ordnungsmaßnahmen
§ 52 Zweithörerinnen und Zweithörer, Gasthörerinnen und Gasthörer
Kapitel 2
Studierendenschaft
§ 53 Studierendenschaft
§ 54 Studierendenparlament
§ 55 Allgemeiner Studierendenausschuss
§ 56 Fachschaften
§ 57 Ordnung des Vermögens und des Haushalts
Teil 6
Lehre, Studium und Prüfungen
Kapitel 1
Lehre und Studium
§ 58 Ziel von Lehre und Studium, Lehrangebot
§ 58a Studienberatung; Studienverlaufsvereinbarung
§ 59 Besuch von Lehrveranstaltungen
§ 60 Studiengänge
§ 61 Regelstudienzeit
§ 62 Wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung
§ 62a Studium in Teilzeit; Teilzeitstudium
§ 62b Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Kapitel 2
Prüfungen
§ 63 Prüfungen
§ 63a Anerkennung von Prüfungsleistungen und Studienabschlüssen
§ 64 Prüfungsordnungen
§ 65 Prüferinnen und Prüfer
Teil 7
Grade und Zeugnisse
§ 66 Hochschulgrade, Leistungszeugnis
§ 67 Promotion
§ 67a Kooperative Promotion
§ 67b Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen
§ 68 Habilitation
§ 69 Verleihung und Führung von Graden und von Bezeichnungen
Teil 8
Forschung
§ 70 Aufgaben und Koordinierung der Forschung, Veröffentlichung
§ 71 Forschung mit Mitteln Dritter
§ 71a Transparenz bei der Forschung mit Mitteln Dritter
Teil 9
Anerkennung als Hochschulen und Betrieb nichtstaatlicher Hochschulen
§ 72 Voraussetzungen der Anerkennung
§ 73 Anerkennungsverfahren; Akkreditierungsverfahren; Gebühren; Kostentragung
§ 73a Folgen der Anerkennung
§ 74 Kirchliche Hochschulen
§ 74a Aufsicht über nichtstaatliche Hochschulen
§ 74b Aufhebung und Erlöschen der staatlichen Anerkennung
§ 75 Betrieb von Hochschulen; Niederlassungen von Hochschulen; Franchising mit Hochschulen
§ 75a Ordnungswidrigkeiten
Teil 10
Ergänzende Vorschriften
§ 76 Aufsicht über staatlich getragene Hochschulen
§ 76a (aufgehoben)
§ 76b (aufgehoben)
§ 77 Zusammenwirken von Hochschulen und von Hochschulen mit Forschungseinrichtungen
§ 77a Errichtung juristischer Personen des öffentlichen Rechts durch Hochschulen
§ 77b Besondere Vorschriften betreffend die Fernuniversität in Hagen
§ 77c Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen
§ 77d Studium eines Erweiterungsfaches nach abgeschlossenem Lehramtsstudium
§ 78 Überleitung des wissenschaftlichen Personals
§ 79 Mitgliedschaftsrechtliche Sonderregelungen
§ 80 Kirchenverträge, kirchliche Mitwirkung bei Stellenbesetzung und Studiengängen
§ 81 Zuschüsse
§ 81a Deutsche Hochschule der Polizei
§ 82 Ministerium; Verwaltungsvorschriften; Geltung von Gesetzen
§ 82a Hochschulbetrieb im Falle einer Epidemie, einer Großeinsatzlage oder einer Katastrophe
§ 83 Regelung betreffend die Finanzströme zwischen dem Land und den verselbständigten Hochschulen