VergütungsOG - Sch.-H.
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§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Offenlegung von Bezügen und sonstigen Leistungen bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen
§ 3 Offenlegung von Bezügen und sonstigen Leistungen bei Beteiligungen des öffentlichen
Unternehmens
§ 4 Zustimmung der Aufsichtsgremien