Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft
Allgemeinverfügung
zu den gemäß § 14a des Außenwirtschaftsgesetzes, §§ 55a, 58 und 60 der Außenwirtschaftsverordnung einzureichenden Informationen und Unterlagen
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I. Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung
II. Meldung im sektorübergreifenden Verfahren
III. Meldung im sektorspezifischen Verfahren
IV. Eröffnung des Prüfverfahrens