Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft

Allgemeinverfügung
zu den gemäß § 14a des Außenwirtschaftsgesetzes, §§ 55a, 58 und 60 der Außenwirtschaftsverordnung einzureichenden Informationen und Unterlagen
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I. Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung

II. Meldung im sektorübergreifenden Verfahren

III. Meldung im sektorspezifischen Verfahren

IV. Eröffnung des Prüfverfahrens

V.