Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft
ERP-WirtschaftsplanG 2024
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§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme
§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
§ 4 Übernahme von Gewährleistungen
§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
§ 6 Verordnungsermächtigung zur Umsetzung der Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen
§ 7 Verordnungsermächtigung zur Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien in Programmen des ERP-Wirtschaftsplans
§ 8 Befristung
§ 9 Inkrafttreten
Anlage Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
(zu § 1)
Kapitel 1 (Ausgaben): InvestitionsfinanzierungKapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2021