Regelwerk, Wirtschaft

BremPflWBVO
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§ 1 Fachweiterbildungsbezeichnung

§ 2 Ziel der Weiterbildung

§ 3 Module, Modulhandbücher

§ 4 Form, Dauer und Inhalt der Fachweiterbildungen

§ 5 Praktische Anteile der Weiterbildung

§ 6 Form, Dauer und Inhalt der berufspädagogischen Zusatzqualifikation für Praxisanleitende

§ 7 Eignung von Einrichtungen für die Durchführung der praktischen Anteile der Weiterbildung

§ 8 Zulassung zu den Weiterbildungsmodulen

§ 9 Anrechnung von Weiterbildungszeiten

§ 10 Modulprüfungen

§ 11 Bildung des Prüfungsausschusses für die Abschlussprüfung

§ 12 Festsetzung der Prüfungstermine für die Abschlussprüfung

§ 13 Zulassung zur Abschlussprüfung

§ 14 Nachteilsausgleich

§ 15 Durchführung der Abschlussprüfung

§ 16 Prüfungsnoten

§ 17 Bestehen und Wiederholung der Abschlussprüfung

§ 18 Prüfungsversäumnis, Rücktritt

§ 19 Täuschungsversuch und Ordnungsverstöße

§ 20 Prüfungsniederschrift

§ 21 Erlaubniserteilung

§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 17 Absatz 3)

Anlage 2
(zu § 21)

Anlage 3