Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

ZensVorbG 2022
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Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Aufgaben des Statistischen Bundesamtes

Abschnitt 2
Anschriftenbezogenes Steuerungsregister

§ 3 Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters

§ 4 Anschriftenbestand

§ 5 Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen

§ 6 Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen

§ 7 Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung

§ 7a Bestand an Angaben zur Überprüfung der Daten zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung

§ 8 Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden

§ 9 Übermittlung von Daten der Meldebehörden

§ 9a Datenübermittlung, Qualitätsprüfung und Programmentwicklung

§ 10 Zusammenführung und Überprüfung der Daten

§ 11 Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen
an Anschriften mit Sonderbereichen

§ 12 Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung

Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten

§ 13 Nutzung weiterer Quellen

§ 14 Datenübermittlungen

§ 15 Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister

§ 16 Löschung

§ 16a Verordnungsermächtigung

§ 17