Regelwerk Anlagentechnik Mess- und Eichwesen
§ 1 Zuständigkeit
§ 2 Begriffsbestimmung
§ 3 Gebührenerhebung
§ 4 Gebührenberechnung
§ 5 Gebühren in besonderen Fällen
§ 6 Auslagen
§ 7 Gebührenermäßigung und Gebührenbefreiung
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage Gebührenverzeichnis
I.
Eichungen (einschließlich EG-Ersteichungen) und Befundprüfungen
Schlüsselzahlengruppe 1: Messgeräte zur Bestimmung der Länge oder Kombination von Längen zur Längen- oder Flächenbestimmung
Schlüsselzahlengruppe 2: Messgeräte zur Bestimmung der Masse
Schlüsselzahlengruppe 3: Messgeräte zur Bestimmung der Temperatur
Schlüsselzahlengruppe 4: Messgeräte zur Bestimmung des Drucks
Schlüsselzahlengruppe 5: Messgeräte zur Bestimmung des Volumens
Schlüsselzahlengruppe 6: Messgeräte zur Bestimmung von Messgrößen bei der Lieferung von Elektrizität
Schlüsselzahlengruppe 7: Messgeräte zur Bestimmung der Wärmemenge (Wärme und Kälte in Kreislaufsystemen)
Schlüsselzahlengruppe 8: Messgeräte zur Bestimmung von Dichte oder Massenanteil oder Massenkonzentration oder Volumenkonzentration von Flüssigkeiten
Schlüsselzahlengruppe 9: Einzelne Messgeräte zur Bestimmung von Dichte oder Massenanteil oder Massenkonzentration oder Volumenkonzentration von anderen Medien als Flüssigkeiten
Schlüsselzahlengruppe 10: Messgeräte zur Bestimmung von sonstigen Messgrößen bei der Lieferung von strömenden Flüssigkeiten oder strömenden Gasen
Schlüsselzahlengruppe 11: Messgeräte zur Bestimmung des Schalldruckpegels und daraus abgeleiteter Messgrößen
Schlüsselzahlengruppe 12: Messgeräte zur Bestimmung von Messgrößen im öffentlichen Verkehr
Schlüsselzahlengruppe 13: Messgeräte zur Bestimmung der Dosis ionisierender Strahlung
II.
Sonstige individuell zurechenbare öffentliche Leistungen
Schlüsselzahlengruppe 14: Entscheidungen über die Verwendung von Messgeräten sowie über die Befugniserteilung an Instandsetzer aufgrund von Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes und der Mess- und Eichverordnung
Schlüsselzahlengruppe 15: Überwachung von Messgeräten, sonstigen Messgeräten und Messwerten sowie Erlass von daraus gegebenenfalls resultierenden Maßnahmen der zuständigen Landesbehörden nach dem Mess- und Eichgesetz und der Mess- und Eichverordnung
Schlüsselzahlengruppe 16: Marktüberwachung in Bezug auf Fertigpackungen, andere Verkaufseinheiten und Maßbehältnisse
Schlüsselzahlengruppe 17: Anerkennung von Prüfstellen, öffentliche Bestellung der Leitung von Prüfstellen
Schlüsselzahlengruppe 18: Bescheinigungen
Schlüsselzahlengruppe 19