Abweichende Arbeitszeitregelungen in der saisonalen Ausflugsschifffahrt
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I. Zweck und Anwendungsbereich
II. Abweichende Regelungen für die Vergütung von Mehr- und Nachtarbeit sowie Sonntags- und Feiertagsarbeit und den Sonntags- und Feiertagsausgleich nach den §§ 51 und 52 des Seearbeitsgesetzes sowie für die Verlängerung der Seearbeitszeit und Hafenarbeitszeit nach den §§ 43 und 44 des Seearbeitsgesetzes
III. Geltungsdauer
IV. Sonstiges
V. Begründung
VI. Widerrufsvorbehalt
VII. Rechtsbehelfsbelehrung