Regelwerk

Abweichende Arbeitszeitregelungen in der Küstenfischerei und in der Kleinen Hochseefischerei
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I. Zweck und Anwendungsbereich

II. Für die Zeit während des Fangs und seiner Verarbeitung an Bord gelten folgende abweichende Arbeitszeitregelungen

III. Ausgleich für geleistete Mehrarbeit

IV. Abweichende Regelungen für die Vergütung und den Sonntags- und Feiertagsausgleich nach den §§ 51 und 52 des Seearbeitsgesetzes

V. Geltungsdauer

VI. Sonstiges

VII. Begründung

VIII. Widerrufsvorbehalt

IX. Rechtsbehelfsbelehrung