Abweichende Arbeitszeitregelungen in der Küstenfischerei und in der Kleinen Hochseefischerei
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I. Zweck und Anwendungsbereich
II. Für die Zeit während des Fangs und seiner Verarbeitung an Bord gelten folgende abweichende Arbeitszeitregelungen
III. Ausgleich für geleistete Mehrarbeit
IV. Abweichende Regelungen für die Vergütung und den Sonntags- und Feiertagsausgleich nach den §§ 51 und 52 des Seearbeitsgesetzes
V. Geltungsdauer
VI. Sonstiges
VII. Begründung
VIII. Widerrufsvorbehalt
IX. Rechtsbehelfsbelehrung