Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht
Abschnitt 1
Allgemeines
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Allgemeine Begriffsbestimmungen
§ 3 Pflegeeinrichtungen
§ 4 Besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe
§ 5 Pflege-Wohngemeinschaften
§ 6 Intensivpflege-Wohngemeinschaften
§ 7 Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen
§ 8 Ausschluss vom Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Stärkung der Selbstbestimmung,
des Verbraucher- und Datenschutzes und der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
§ 9 Allgemeine Information und Beratung durch die Aufsichtsbehörde
§ 10 Transparenz
§ 11 Beteiligungs- und Einsichtsrechte
§ 12 Beschwerdemanagement und Vorschlagswesen
§ 13 Mitwirkung in Einrichtungen durch eine Bewohnervertretung
§ 14 Gemeinschaftsvereinbarung und Wohngemeinschaftsordnung bei anbieterverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften
§ 15 Mitwirkung in Wohngemeinschaften durch eine Wohngemeinschaftsvertretung
§ 16 Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Abschnitt 3
Besondere Pflichten des Leistungsanbieters und der von ihm eingesetzten Personen
§ 17 Anforderungen an die Leistungserbringung und das Leistungsangebot
§ 18 Geld- oder geldwerte Leistungen an Leistungsanbieter und eingesetzte Personen
§ 19 Anzeigepflicht bei Einrichtungen
§ 20 Meldepflicht bei Pflege-Wohngemeinschaften
§ 21 Mitteilung bei betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen
§ 22 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
Abschnitt 4
Aufgaben und ordnungsrechtliche Befugnisse der Aufsichtsbehörde
§ 23 Prüfungen von Einrichtungen
§ 24 Aufsicht bei Pflege-Wohngemeinschaften und Pflichtberatung vor Inbetriebnahme
§ 25 Zuordnungsprüfungen bei Wohnformen für pflegebedürftige Menschen
§ 26 Prüfungen von Wohngemeinschaften
§ 27 Maßnahmen
§ 28 Beratung bei Mängeln, Fristsetzung
§ 29 Anordnungen zur Mängelbeseitigung
§ 30 Beschäftigungsverbot, kommissarische Leitung
§ 31 Aufnahmestopp
§ 32 Untersagung
§ 33 Entwicklung und Erprobung neuer betreuter gemeinschaftlicher Wohnformen
Abschnitt 5
Zuständigkeiten, Datenverarbeitung,
Zusammenarbeit, Verordnungsermächtigung, bauliche Anlagen, Ordnungswidrigkeiten
§ 34 Zuständige Behörden, Datenverarbeitung
§ 35 Zusammenarbeit, Datenverarbeitung, Arbeitsgemeinschaften
§ 36 Rechtsverordnungen
§ 37 Bauliche Anlagen von Einrichtungen und Wohngemeinschaften
Abschnitt 6
Aufgaben des Landes Berlin
§ 39 Allgemeine Information und Beratung über Pflege- beziehungsweise Betreuungsangebote sowie Unterstützung bürgerschaftlich engagierter Menschen
Abschnitt 7
Übergangs- und Schlussvorschriften