Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht
AG SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
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Erster Teil
Träger der Jugendhilfe
Erster Abschnitt
Träger der öffentlichen Jugendhilfe
§ 1 Örtlicher und überörtlicher Träger
Zweiter Abschnitt
Organisation der Jugendämter
§ 2 Bezirksämter als Jugendhilfebehörden
§ 3 Zusammensetzung der Jugendhilfeausschüsse
§ 4 Zahl der stimmberechtigten Mitglieder
§ 5 Frauenquorum
§ 6 Berufung oder Wahl der beratenden Mitglieder
§ 7 Vorsitz und Geschäftsordnung
§ 8 Aufgaben der Jugendhilfeausschüsse
§ 9 Verfahren
§ 10 Amtsdauer
Dritter Abschnitt
Organisation des Landesjugendamtes
§ 11 Landesjugendamt
§ 12 Aufgaben des Landesjugendhilfeausschusses
§ 13 Zusammensetzung des Landesjugendhilfeausschusses
§ 14 Wahlverfahren
§ 15 Frauenquorum
§ 16 Vorsitz und Geschäftsordnung, Geschäftsstelle
§ 17 Verfahren
§ 18 Amtsdauer
Vierter Abschnitt
Geschäfte der laufenden Verwaltung
§ 19 Zuständigkeiten
§ 19a Jugendhilfeinspektion
§ 19b Qualitätsmanagement
§ 19c Rahmenverträge
Zweiter Teil
Sonstige Vorschriften
§ 20 Aufsicht des Familiengerichts
§ 21 Fachliche Qualifikation der Urkundspersonen
§ 22 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
§ 23 (aufgehoben)
§ 24 Arbeitsgemeinschaften
§ 25 Frühförderung
§ 26 Grundsätze für die Gestaltung der Jugendhilfeleistungen
§ 27 Aufsichtskommission für Einrichtungen mit geschlossener Unterbringung
§ 27a Ombudsstellen
Dritter Teil
Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Jugendberatung
§ 28 Auftrag der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit
§ 29 Grundsätze für die Angebotsentwicklung
§ 30 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Jugendberatung
§ 31 Freistellung zum Zwecke der ehrenamtlichen Mitarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit
§ 31a Förderung der Jugendorganisationen der politischen Parteien auf dem Gebiet der Jugendarbeit
§ 32 Jugendhilfeausschüsse
§ 33 Inkrafttreten