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Änderungstext
Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
- Sachsen-Anhalt -
Vom 19. September 2016
(GVBl. LSa Nr. 21 vom 28.09.2016 S. 248)
Aufgrund
des Landesbeamtengesetzes vom 15. Dezember. 2009 (GVBl. LSa S. 648), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Februar 2016 (GVBl. LSa S. 89, 93),
wird verordnet:
Artikel 1
Änderung der Arbeitszeitverordnung
gültig ab 1. Oktober 2016
§ 8 Abs. 3 der Arbeitszeitverordnung vom 5. Juni 2007 (GVBl. LSa S. 173), geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 25. November 2014 (GVBl. LSa S. 456, 465), erhält folgende Fassung:
alt | neu |
(3) Für Beamtinnen und Beamte, die ihren Dienst überwiegend an wechselnden Einsatzorten ausüben, gilt die Reisezeit in vollem Umfang als Arbeitszeit. | "(3) Für Beamtinnen und Beamte, die auf Dienstposten oder in Aufgabenbereichen eingesetzt sind, die regelmäßig die Durchführung von Dienstreisen erfordern, gilt die Reisezeit im vollen Umfang als Arbeitszeit. Die Voraussetzungen des Satzes 1 sind erfüllt, wenn an mindestens 50 Arbeitstagen im Durchschnitt eines Kalenderjahres Dienstreisen durchzuführen sind. Die oberste Dienstbehörde bestimmt die betroffenen Dienstposten und Aufgabenbereiche. Sie kann diese Befugnis auf die ihr nachgeordneten Dienstvorgesetzten übertragen." |
Artikel 2
Änderung der Laufbahnverordnung
Die Laufbahnverordnung vom 27. Januar 2010 (GVBl. LSa S. 12), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. März 2016 (GVBl. LSa S. 138, 196), wird wie folgt geändert:
1. In § 13 Abs. 3 werden nach dem Wort "Referendar" die Wörter ", während des technischen Referendariats der Zusatz "technische Referendarin" oder "technischer Referendar" " angefügt.
2. In § 14 Abs. 2 Satz 3 werden nach dem Wort "zulassen" die Wörter " , soweit eine solche in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist" angefügt.
3. In § 18 Abs. 1 Satz 3 wird die Angabe "Nummern 4.1.3 und 4.2.2" durch die Angabe "Nummern 4.1.2, 4.1.3 und 4.2.2" ersetzt.
4. Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a) Abschnitt I wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 2 Spalte 1 werden die Wörter "und Ministerium für Kultur" angefügt.
bb) In Nummer 3 Spalte 1 werden die Wörter "des Innern" durch die Wörter "für Inneres und Sport" ersetzt.
cc) Nummer "3.1.3 Vermessungstechnischer Verwaltungsdienst"
Fachministerium/ Laufbahnbezeichnung | Erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 und 4 LBG LSa i. V. m. Besoldungsordnung A | Zweites Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 und 4 LBG LSa i. V. m. Besoldungsordnung A | Endamt gemäß § 13 Abs. 3 und 4 LBG LSa i. V. m. Besoldungsordnung a und B |
3.1.3 Vermessungstechnischer Verwaltungsdienst | -- | a 7 | a 9 |
wird aufgehoben.
dd) Nummer "3.2.4 Technischer Verwaltungsdienst der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen"
Fachministerium/ Laufbahnbezeichnung | Erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 und 4 LBG LSa i. V. m. Besoldungsordnung A | Zweites Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 und 4 LBG LSa i. V. m. Besoldungsordnung A | Endamt gemäß § 13 Abs. 3 und 4 LBG LSa i. V. m. Besoldungsordnung a und B |
3.2.4 Technischer Verwaltungsdienst der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen | a 10 | a 13 | B 9 |
wird aufgehoben.
ee) Nummer 5.2 erhält folgende Fassung:
Alt:
Fachministerium/ Laufbahnbezeichnung | Erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 und 4 LBG LSa i. V. m. Besoldungsordnung A | Zweites Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 und 4 LBG LSa i. V. m. Besoldungsordnung A | Endamt gemäß § 13 Abs. 3 und 4 LBG LSa i. V. m. Besoldungsordnung a und B |
"5.2 Laufbahngruppe 2 | |||
Steuerverwaltungsdienst | a 9 | a 134 | B 9 |
Neu:
Fachministerium/ Laufbahnbezeichnung | Erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 und 4 LBG LSa i. V. m. Besoldungsordnung A | Zweites Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 und 4 LBG LSa i. V. m. Besoldungsordnung A |
(Stand: 22.01.2021)
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