Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Änderungstext

DRModG NRW - Dienstrechtsmodernisierungsgesetz
Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

- Nordrhein-Westfalen -

Vom 14. Juni 2016
(GV.NRW Nr. 18 vom 27.06.2016 S. 310, ber. S. 642)



Artikel 1
LBG NRW - Landesbeamtengesetz
Gesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen

( wie eingefügt)

Artikel 2
LBesG NRW - Landesbesoldungsgesetz
Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

....

Artikel 3
LBeamtVG NRW - Landesbeamtenversorgungsgesetz
Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

....

Artikel 4
Änderung des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen

§ 97 Absatz 1 des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 13. Januar 2015 (GV. NRW. S. 76) wird wie folgt gefasst:

alt neu
(1) Für jede Anstalt ist eine Beamtin oder ein Beamter des höheren Dienstes zur hauptamtlichen Leiterin oder zum hauptamtlichen Leiter zu bestellen. Aus besonderen Gründen kann eine Anstalt auch von einer Beamtin oder einem Beamten des gehobenen Dienstes geleitet werden. "(1) Für jede Anstalt ist eine Beamtin oder ein Beamter zur hauptamtlichen Leiterin oder zum hauptamtlichen Leiter zu bestellen, die oder der die Voraussetzungen der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, erfüllt. Aus besonderen Gründen kann eine Anstalt auch von einer Beamtin oder einem Beamten geleitet werden, die oder der die Voraussetzungen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, erfüllt."

Artikel 5
Änderung des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen

§ 55 Absatz 1 des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 27. Oktober 2009 (GV. NRW. S. 540) wird wie folgt gefasst:

alt neu
(1) Für jede Untersuchungshaftvollzugsanstalt ist eine Beamtin oder ein Beamter des höheren Dienstes zur hauptamtlichen Leiterin oder zum hauptamtlichen Leiter zu bestellen. "(1) Für jede Untersuchungshaftvollzugsanstalt ist eine Beamtin oder ein Beamter zur hauptamtlichen Leiterin oder zum hauptamtlichen Leiter zu bestellen, die oder der die Voraussetzungen der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, erfüllt."

Artikel 6
Änderung des Jugendstrafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen

§ 118 Absatz 2 des Jugendstrafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 20. November 2007 (GV. NRW. S. 539), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2015 (GV. NRW. S. 76) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

alt neu
(2) Für jede Anstalt ist eine Beamtin oder ein Beamter des höheren Dienstes zur hauptamtlichen Leiterin oder zum hauptamtlichen Leiter zu bestellen. "(2) Für jede Anstalt ist eine Beamtin oder ein Beamter zur hauptamtlichen Leiterin oder zum hauptamtlichen Leiter zu bestellen, die oder der die Voraussetzungen der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, erfüllt."

Artikel 7
Änderung des Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen

§ 88 Absatz 1 des Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 30. April 2013 (GV. NRW. S. 212) wird wie folgt gefasst:

alt neu
(1) Für jede Einrichtung ist eine Beamtin oder ein Beamter des höheren Dienstes zur hauptamtlichen Leiterin oder zum hauptamtlichen Leiter zu bestellen. "(1) Für jede Einrichtung ist eine Beamtin oder ein Beamter zur hauptamtlichen Leiterin oder zum hauptamtlichen Leiter zu bestellen, die oder der die Voraussetzungen der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, erfüllt."

Artikel 8
Aufhebung des Besoldungs- und Versorgungsgleichstellungsgesetzes

Das Besoldungs- und Versorgungsgleichstellungsgesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GV. NRW. S. 234) geändert worden ist, wird aufgehoben.

Artikel 9
Änderung des Hochschulgesetzes

Das Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe § 39 folgende Angabe eingefügt:

" § 39a Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis"

2. In § 10 Absatz 1 Satz 4 werden die Wörter "Ämtern oder", "in" und "ihr Amt oder" gestrichen.

3.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.06.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion