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Regelwerk

Änderungstext

Gemeinsame Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Regelung von Zuständigkeiten im Arbeits- und Umweltschutz sowie der Marktüberwachung technischer Produkte
- Sachsen -

Vom 2. September 2024
(SächsGVBl. Nr. 11 vom 17.09.2024 S. 831)


Es verordnen auf Grund

Artikel 1
Änderung der Sächsischen Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung

Die Sächsische Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung vom 6. Juli 2008 (SächsGVBl. S. 416), die zuletzt durch die Verordnung vom 8. Oktober 2019 (SächsGVBl. S. 706) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

alt neu
SächsArbSchZuVO - Sächsische Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, technischen Verbraucherschutzes, Strahlenschutzrechts im Anwendungsbereich der Röntgenverordnung und des Sprengstoffrechts und über die Zulassung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonntagen
"Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und des Sprengstoffrechts sowie über die Zulassung der Beschäftigung an Sonntagen (Sächsische Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung - SächsArbSchZuVO)".

2. § 1 wird wie folgt gefasst:

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 23.09.2024)

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