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BGI 505-31 / DGUV Information 213-531 - Verfahren zur Bestimmung der Konzentrationen von lungengängigen Fasern in Arbeitsbereichen - Lichtmikroskopisches Verfahren
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(Ausgabe 04/2004; 02/2014)
Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
Verfahren 01
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter, Auswertung mit Phasenkontrast-Lichtmikroskop nach Präparation des Filters
Fasern - 01 - Phako
(erstellt: Januar 1991, zurückgezogen: April 2004)
Verfahren 02
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter - Auswertung mit Lichtmikroskop nach Präparation des Filters
Fasern - 02 - Phako
(erstellt: April 2004, zurückgezogen: März 2013)
Verfahren 03
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Membranfilter, Auswertung mit Phasenkontrast-Lichtmikroskop nach Präparation des Filters
Fasern - 03 - Phako
(erstellt: März 2013, ersetzt Verfahren BGI 505-31-02 vom April 2004)
Teil dieses Verfahrens sind die im "Allgemeinen Teil" (BGI/GUV-I 505-0) beschriebenen Anforderungen und Grundsätze.
Eine Übersicht über die aktuellen und zurückgezogenen Analysenverfahren der BGI/GUV-I 505 finden Sie als Download unter http://analytik.bgrci.de
Verfahren 03
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Membranfilter, Auswertung mit Phasenkontrast-Lichtmikroskop nach Präparation des Filters
Erprobtes und von den Unfallversicherungsträgern anerkanntes diskontinuierliches Verfahren zur Bestimmung von lungengängigen Fasern der Länge L > 5 µm, der Breite D < 3 µm und des Länge-zu-Breite-Verhältnisses L/D > 3 [1] in der Luft in Arbeitsbereichen.
Es sind personenbezogene oder ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich.
Die Probenahme erfolgt durch Abscheidung von Partikeln aus der mit einer Pumpe angesaugten Luft auf einem Membranfilter.
Die Auswertung wird mit dem Phasenkontrast-Lichtmikroskop (Phako) nach Präparation des Filters durchgeführt.
Das hier beschriebene Verfahren entspricht dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1997 [ 1] empfohlenen Verfahren, das in der geänderten EU-Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz [ 2] als europäische Referenzmethode genannt wird. Das Verfahren kann eingesetzt werden, wenn die Gesamtzahl der lungengängigen Fasern von Interesse ist.
Da dieses Verfahren faserspezifische, aber nicht faserartspezifische Informationen liefert, ist in den Fällen, in denen neben der Faseranzahlkonzentration auch das Fasermaterial zu bestimmen ist, die Anwendung des rasterelektronenmikroskopischen Verfahrens BGI/GUV-I 505-46 [ 3] sinnvoll.
Das infrarotspektroskopische Verfahren (BGI 505-30) [ 4] erlaubt eine direkte quantitative Massenanteilbestimmung von Asbest im Feinstaub bzw. nach entsprechender Aufarbeitung in Materialproben und kann wertvolle Zusatzinformationen in Ergänzung der Verfahren BGI/GUV-I 505-31 und BGI/GUV-I 505-46 liefern.
Kurzfassung
Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von faserförmigen Partikeln der Länge L > 5 µm, der Breite D < 3 µm und des Länge-zu-Breite-Verhältnisses L/D > 3 : 1 [ 1] in der Luft im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.
Messprinzip: | Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein Membranfilter gesaugt. Die abgeschiedenen Fasern der kritischen Abmessungen werden nach Präparation des Filters lichtmikroskopisch gezählt. |
Nachweisgrenze: | Die Nachweisgrenze ist probenabhängig - unter günstigen Bedingungen (geringe Staubkonzentrationen, kein Grobstaub) liegt sie für ein spezifisches Probeluftvolumen von ca. 34 l/cm2bei 30.000 Fasern/m3, von ca. 68 l/cm2bei 15.000 Fasern/m3.
Ergebnisse werden jedoch bereits oberhalb der analytischen Empfindlichkeit von 10.000 bzw. 5.000 F/m3 ausgewiesen (siehe Abschnitt 5.3). |
Selektivität: | Das Verfahren liefert keine faserartspezifischen Ergebnisse, da es lediglich die Faserform berücksichtigt. |
Vorteile: | Verhältnismäßig geringer apparativer und zeitlicher Aufwand. |
Nachteile: | Nicht faserartspezifisch.
Sehr dünne Fasern (Faserbreite unter 0,2 bis 0,25 µm) werden nicht gesehen. |
Apparativer Aufwand: | Probenahmeapparatur,
Testpräparat HSE/NPL Mark II. |
1 Geräte, Betriebsmittel und Zubehör
Zur Durchführung einer Messung nach dem hier beschriebenen Verfahren sind die in den Abschnitten 1.1 bis 1.5 genannten Geräte, Betriebsmittel und Zubehör erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass diese vor ihrer Verwendung sauber und faserfrei sind. Die Überprüfung erfolgt stichprobenartig mit Hilfe von Laborblindproben. Dazu wird der komplette analytische Verfahrensgang auf ein unbeaufschlagtes Messfilter angewandt.
1.1 Geräte für die Probenahme
(Stand: 16.06.2018)
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