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BGI 657 / DGUV Information 203-007 - Windenergieanlagen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(Ausgabe 03/2006aufgehoben)
zur Aktuellen Fassung BGI 657 / DGUV-I 203-007 (03/2014)
Vorbemerkung
Diese BG-Information wurde unter Mitwirkung von Herstellern, Serviceunternehmen, Gutachtern, staatlichen Stellen und Berufsgenossenschaften erarbeitet.
Der Katalog dieser BG-Information kann als Hilfe bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz genutzt werden.
1 Anwendungsbereich
1.1 Diese BG-Information findet Anwendung auf
netzverbundener Windenergieanlagen (WEA) mit horizontaler Achse.
1.2 Diese BG-Information findet keine Anwendung auf
2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser BG-Information werden folgende Begriffe bestimmt:
3 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren - Grundlagen -
Der Unternehmer hat gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung zur Verhütung von Arbeitsunfällen und zum Gesundheitsschutz der Versicherten Vorkehrungen nach den geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu treffen, z.B. Auswahl geeigneter Arbeitsmittel, persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) und zur Verwendung eingebrachte Stoffe.
Die Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen müssen im Übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene sowie den sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Der Unternehmer hat die getroffenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Versicherten anzustreben.
Eine Windenergieanlage gliedert sich in der Regel in sechs Bereiche:
Gefährdungen/Belastungen sind möglich durch:
__________
*) Organisatorische Mängel können auf alle Bereiche zutreffen, daher sind diese nicht in der tabellarischen Übersicht aufgeführt; im Katalog wird auf organisatorische Maßnahmen hingewiesen.
Mögliche biologische, psychische und weitere Gefährdungen/ Belastungen werden in dieser BG-Information nicht vertiefend behandelt; sie werden unter 9. Weitere mögliche Gefährdungen und Belastungen bzw. im Katalog beispielhaft erwähnt. Sie sind jedoch im Einzelfall vom Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.
Bei der Beurteilung ist auch auf Wechselwirkungen zu achten, die sich durch das gleichzeitige Vorhandensein unterschiedlicher Gefährdungen ergeben können.
Bei Arbeiten in einer WEa ist vom Unternehmer zu gewährleisten, dass der Turm sicher betreten werden kann und Versicherte den Turm im Gefahrfall ohne besondere Hilfsmittel, z.B. Schlüssel, sicher verlassen können.
Rettungs- und Hilfskräfte, z.B. Feuerwehr, Rettungssanitäter, Arbeitskollegen, müssen die WEa im Einsatzfall schnell erreichen und betreten können. Für den Notfall sind erforderliche Maßnahmen mit den für die WEa jeweils zuständigen Rettungsleitstellen abzustimmen und die Informationen den Rettungskräften zugänglich zu machen.
Die Nummerierung in den folgenden Tabellen unter "Gefährdungen, Belastungen" korrespondiert mit den Aufzählungsnummern 2. bis 9. der obengenannten Liste.
4 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren -Errichten und Montage -
4.1 Allgemeines
Gefährdungen, Belastungen | Maßnahmen | Katalog |
2 Arbeitsplatzgestaltung
2.2 Verkehrswege 2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten 2.4 Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen |
|
8.2.2 |
3 Nichtbeachtung ergonomischer Erkenntnisse
3.1 schwere körperliche Arbeit 3.2 Beleuchtung 3.3 Kälte, Hitze, Sonne, Wind, Regen |
|
8.3.1 |
4 mechanische Einwirkungen
4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile 4.2 gefährliche Oberflächen z.B. scharfe Kanten 4.4 herabfallende Teile |
|
8.4.1 |
5 elektrische Gefährdung
5.2 gefährliche Körperströme 5.3 Lichtbogenbildung |
|
8.5.2 |
8 Gefahren durch spezielle physikalische Einwirkungen
8.1 Lärm |
|
8.8.1 |
8.2 Hand-Arm-Schwingungen |
|
8.8.2 |
4.2 Außenbereich Be- und Entladen
Gefährdungen, Belastungen | Maßnahmen | Katalog |
4.3 Transportmittel, z.B. Kran
4.4 Unkontrolliert bewegte Teile, Quetschungen, Umstürzen der Ladung, herabfallende Gegenstände |
|
8.4.3 |
7 Gefährdung durch Brände / Explosionen
7.1 Brandgefahr durch Funkenflug beim Schweißen, Trennen, Schleifen |
|
8.7.1 |
4.3 Turm
Gefährdungen, Belastungen | Maßnahmen | Katalog |
2 Arbeitsplatzgestaltung
2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten |
|
8.2.3 |
2.4 Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen |
|
8.2.4 |
4.3 Transportmittel | Geprüfte Hebezeuge/Anschlagmittel verwenden
Auf Ausbildung für Anschläger und Kranführer achten beim Bewegen von Lasten kein Aufenthalt von Unbefugten im Gefahrbereich |
8.4.3 |
4.4 Unkontrolliert bewegte Teile, Quetschungen, herabfallende Gegenstände |
|
8.4.4 |
6 Gefährdung durch Stoffe
6.1 Gesundheitsschädigende Wirkung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen, flüssigen und festen Stoffen |
|
8.6.1 |
7 Gefährdung durch Brände/Explosionen
7.1 Brandgefahr durch Funkenflug beim Schweißen, Trennen, Schleifen |
|
8.7.1 |
4.4 Maschinenhaus
Gefährdungen, Belastungen | Maßnahmen | Katalog |
4 mechanische Einwirkungen
4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile |
|
8.4.1 |
4.2 gefährliche Oberflächen, z.B. scharfe Kanten |
|
8.4.2 |
4.3 Transportmittel |
|
8.4.3 |
4.4 Unkontrolliert bewegte Teile, Quetschungen, herabfallende Gegenstände |
|
8.4.4 |
4.5 Rotor
Gefährdungen, Belastungen | Maßnahmen | Katalog |
4.3 Transportmittel |
|
8.4.3 |
4.4 Unkontrolliert bewegte Teile, Quetschungen, herabfallende Gegenstände |
|
8.4.4 |
4.6 Mittelspannungsräume
Gefährdungen, Belastungen | Maßnahmen | Katalog |
5. elektrische Gefährdung |
|
8.5 |
4.7 Hochgelegene Außenflächen
Gefährdungen, Belastungen | Maßnahmen | Katalog |
2.4 Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen |
|
8.2.4 |
4.3 Transportmittel |
|
8.4.3 |
6 Gefährdung durch Stoffe
6.1 Gefahr durch Reinigungsmittel, Farben, Fette, Kleber |
|
8.6.1 |
5 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren - Betrieb, Wartung und Instandhaltung -
5.1 Außenbereich
Gefährdungen, Belastungen | Maßnahmen | Katalog |
An- und Abfahrt | ||
2 Arbeitsplatzgestaltung
2.2 Verkehrswege: |
|
8.2.2 |
Be- und Entladen | ||
2 Arbeitsplatzgestaltung
2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten |
|
8.2.3 |
3.2 Beleuchtung |
|
8.3.2 |
4. mechanische Einwirkungen
4.2 gefährliche Oberflächen z.B. scharfe Kanten |
|
8.4.2 |
5.2 Turm
Vor dem Aufstieg ist die Windenergieanlage auszuschalten, ausgenommen für Arbeiten, die eine laufende Maschine erforderlich machen.
Gefährdungen, Belastungen | Maßnahmen | Katalog |
Betreten, Auf- und Abstieg | ||
2 Arbeitsplatzgestaltung
2.2 Verkehrswege 2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten |
|
8.2.2 |
2.4 Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen |
|
8.2.4 |
3 Nichtbeachtung ergonomischer Erkenntnisse
3.1 Schwere körperliche Arbeit 3.2 Beleuchtung 3.3 Wetter, Kälte, Hitze, Wind, Regen |
|
8.3.1 |
4.4 unkontrolliert bewegte Teile |
|
8.4.4 |
5 Elektrische Gefährdungen
5.1 Grundsätzliche Gefährdungen |
|
8.5.1 |
Arbeiten im Turm | ||
2 Arbeitsplatzgestaltung
2.4 Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen |
|
8.2.4 |
3 Nichtbeachtung ergonomischer Erkenntnisse
3.2 Beleuchtung |
|
8.3.2 |
4 mechanische Einwirkungen
4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile |
|
8.4.1 |
4.2 gefährliche Oberflächen z.B. scharfe Kanten |
|
8.4.2 |
4.4 unkontrolliert bewegte Teile |
|
8.4.4 |
5 elektrische Gefährdung
5.2 gefährliche Körperströme 5.3 Lichtbogenbildung |
|
8.5.2 |
6 Gefährdung durch Stoffe
6.1 Gefahr durch Reinigungsmittel, Farben, Fette, Kleber |
Betriebsanweisung beachten
PSa nach Betriebsanweisung zur Verfügung stellen und benutzen Restmengen, Putzlappen und Verpackungen entfernen |
8.6.1 |
8 Gefahren durch spezielle physikalische Einwirkungen
8.1 Lärm |
|
8.8.1 |
5.3 Maschinenhaus
Bei Arbeiten im Maschinenhaus ist die Windenergieanlage auszuschalten, z.B. kein automatischer Wiederanlauf, kein Automatikbetrieb, Fernsteuerungsfunktionen deaktivieren.
Bei Arbeiten am Generator, Getriebe oder an der Welle, ist die WEa sicher still zu setzen.
Ausgenommen hiervon sind lediglich Arbeiten, die eine laufende Maschine erforderlich machen, z.B. Testläufe.
Gefährdungen, Belastungen | Maßnahmen | Katalog |
Betreten | ||
2 Arbeitsplatzgestaltung
2.2 Verkehrswege 2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten |
|
8.2.2 |
2.4 Absturz |
|
8.2.4 |
2.5 enge Räume |
|
8.2.5 |
3.2 Beleuchtung |
|
8.3.2 |
Arbeiten im Maschinenhaus | ||
2 Arbeitsplatzgestaltung
2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten |
|
8.2.3 |
2.4 Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen |
|
8.2.4 |
2.5 Enge Räume |
|
8.2.5 |
3 Nichtbeachtung ergonomischer Erkenntnisse
3.1 schwere körperliche Arbeit |
|
8.3.1 |
3.2 Beleuchtung |
|
8.3.2 |
3.3 Wetter, Kälte, Hitze, Wind, Regen |
|
8.3.3 |
4 mechanische Einwirkungen
4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile |
|
8.4.1 |
4.2 gefährliche Oberflächen z.B. scharfe Kanten |
|
8.4.2 |
Arbeiten im Maschinenhaus | ||
4.3 Transportmittel, z.B. Kran |
|
8.4.3 |
4.4 Unkontrolliert bewegte Teile, Quetschungen |
|
8.4.4 |
5 elektrische Gefährdung
5.2 gefährliche Körperströme 5.3 Lichtbogenbildung |
|
8.5.2 |
6 Gefährdung durch Stoffe
6.1 Gefahr durch Reinigungsmittel, Farben, Fette, Kleber |
|
8.6.1 |
7 Gefährdung durch Brände / Explosionen
7.1 Brandgefahr durch Heißluftgebläse für Schrumpfschläuche |
|
8.7.1 |
5.4 Rotor
Für Arbeiten am und im Rotor ist dieser sicher still zu setzen.
Gefährdungen, Belastungen | Maßnahmen | Katalog |
Einstieg | ||
2 Arbeitsplatzgestaltung
2.2 Verkehrswege 2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten |
|
8.2.2 |
2.4 Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen |
|
8.2.4 |
3 Nichtbeachtung ergonomischer Erkenntnisse
3.2 Beleuchtung |
|
8.3.2 |
Arbeiten im / am Rotor | ||
2 Arbeitsplatzgestaltung
2.2 Verkehrswege 2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten |
|
8.2.2 |
2.4 Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen |
|
8.2.4 |
2.5 Enge Räume |
|
8.2.5 |
3 Nichtbeachtung ergonomischer Erkenntnisse
3.1 schwere körperliche Arbeit |
|
8.3.1 |
3.2 Beleuchtung |
|
8.3.2 |
4 mechanische Einwirkungen
4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile |
|
8.4.1 |
4.2 gefährliche Oberflächen, z.B. scharfe Kanten |
|
8.4.2 |
5 elektrische Gefährdung
5.2 gefährliche Körperströme |
|
8.5.2 |
6 Gefährdung durch Stoffe
6.1 Gefahr durch Reinigungsmittel, Farben, Fette, Kleber |
|
8.6.1 |
8 Gefahren durch spezielle physikalische Einwirkungen
8.1 Lärm |
|
8.8.1 |
weiter . |
(Stand: 16.06.2018)
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