Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGR, DGUV-R

DGUV-R 101-004
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Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Allgemeine Anforderungen

4 Vergabe von Aufträgen

5 Koordinierung

5.1 Bestellung eines Koordinators

5.2 Aufgaben und Eignung des Koordinators

6 Leitung und Aufsicht

6.1 Leitung

6.2 Aufsicht

7 Beschäftigungsbeschränkungen

7.1 Jugendliche

7.2 Frauen

7.3 Alleinarbeit

8 Erkundung, Ermittlung und Dokumentation von Gefahrstoffen

8.1 Bereiche mit unbekannten Gefahrstoffbelastungen

8.2 Bereiche mit bekannten Gefahrstoffbelastungen

8.3 Arbeits- und Sicherheitsplan

8.4 Verpflichtung des Auftragnehmers

8.5 Beratung durch Sachverständige

9 Messtechnische Überwachung der Arbeitsplätze

9.1 Art und Umfang der Messungen

9.2 Nichtanwendbarkeit messtechnischer Überwachung und Beurteilung

9.3 Messgeräte zur Überwachung explosionsfähiger Atmosphäre

10 Vorausgehende Untersuchungen

10.1 Begehung

10.2 Bohrungen und Sondierungen

10.3 Arbeiten in und an Schürfgräben und Schürfen

11 Durchführung von Bauarbeiten

11.1 Allgemeines

11.2 Anzeigepflicht

11.3 Baustelleneinrichtung

11.4 Erdbaumaschinen, Fahrzeuge

11.5 Maßnahmen gegen Gefahrstoffe

11.6 Maßnahmen bei explosionsfähiger Atmosphäre

11.7 Bauarbeiten auf Deponien

11.8 Abbruch kontaminierter baulicher Anlagen

12 Brandschutz

13 Rettung und Erste Hilfe

14 Notfallausweis

15 Arbeitsmedizinische Vorsorge

16 Betriebsanweisung

17 Unterweisung

18 Persönliche Schutzausrüstungen

19 Hautschutz

20 Zeitpunkt der Anwendung

Anhang 1 - Muster eines Formulars zur Anzeige von Bauarbeiten in kontaminierten Bereichen

Anhang 2 - Muster eines Notfall-Ausweises

Anhang 3 - Muster für Gliederung und Inhalte des Arbeits- und Sicherheitsplanes

Anhang 4 - Gliederungsmuster einer Betriebsanweisung

Anhang 5

Anhang 6A Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nach Abschnitt 5.2

Anhang 6B Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach BGR 128 bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nach Abschnitt 5.2 für Arbeiten zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen1)

Anhang 7