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4.4.3 Arbeiten an Rührwerken und Dissolvern
Beim Arbeiten an Rührwerken und Dissolvern ist insbesondere zu rechnen mit
Durch geeignete Schutzmaßnahmen muss der Unternehmer eine Gefährdung der Versicherten verhüten.
Geeignete Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in den nachstehenden Abschnitten des Anhangs 1:
1 | Gefährdung durch organisatorische Mängel | 1.1 Unterweisung
1.2 Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung 1.5 Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen |
2 | Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung | 2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten
2.4 Absturz |
3 | Gefährdung durch Nichtbeachten ergonomischer Erkenntnisse | 3.1 Schwere körperliche Arbeit |
4 | Mechanische Gefährdung | 4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile
4.4 Unkontrolliert bewegte Teile |
6 | Gefährdung durch Stoffe | 6.1 Gesundheitsschädigende Wirkung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen, flüssigen und festen Stoffen
6.2 Hautbelastungen 6.3 Belastung durch Gerüche |
7 | Gefährdung durch Brände/Explosionen | 7.1 Brandgefahr durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
7.2 Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre 7.3 Thermische Explosionen 7.6 Sonstige explosionsgefährliche Stoffe |
9 | Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen | 9.1 Lärm
9.8 Kontakt mit heißen oder kalten Medien |
4.4.4 Arbeiten an Mischern und Knetern
Beim Arbeiten an Mischern und Knetern ist insbesondere zu rechnen mit
Durch geeignete Schutzmaßnahmen muss der Unternehmer eine Gefährdung der Versicherten verhüten.
Geeignete Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in den nachstehenden Abschnitten des Anhangs 1:
1 | Gefährdung durch organisatorische Mängel | 1.1 Unterweisung
1.2 Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung 1.5 Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen |
2 | Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung | 2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten
2.4 Absturz |
3 | Gefährdung durch Nichtbeachten ergonomischer Erkenntnisse | 3.1 Schwere körperliche Arbeit |
4 | Mechanische Gefährdung | 4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile
4.4 Unkontrolliert bewegte Teile |
6 | Gefährdung durch Stoffe | 6.1 Gesundheitsschädigende Wirkung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen, flüssigen und festen Stoffen
6.2 Hautbelastungen 6.3 Belastung durch Gerüche |
7 | Gefährdung durch Brände/Explosionen | 7.1 Brandgefahr durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
7.2 Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre 7.6 Sonstige explosionsgefährliche Stoffe |
9 | Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen | 9.1 Lärm
9.8 Kontakt mit heißen oder kalten Medien |
4.5 Qualitätskontrolle
4.5.1 Probenahme
Bei der Probenahme ist insbesondere zu rechnen mit
Durch geeignete Schutzmaßnahmen muss der Unternehmer eine Gefährdung der Versicherten verhüten.
Geeignete Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in den nachstehenden Abschnitten des Anhangs 1:
1 | Gefährdung durch organisatorische Mängel | 1.1 Unterweisung
1.2 Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung |
2 | Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung | 2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten |
6 | Gefährdung durch Stoffe | 6.1 Gesundheitsschädigende Wirkung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen, flüssigen und festen Stoffen |
4.5.2 Beschichten von Oberflächen
Beim Beschichten von Oberflächen ist insbesondere zu rechnen mit
Durch geeignete Schutzmaßnahmen muss der Unternehmer eine Gefährdung der Versicherten verhüten.
Geeignete Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in den nachstehenden Abschnitten des Anhangs 1:
1 | Gefährdung durch organisatorische Mängel | 1.1 Unterweisung
1.2 Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung |
2 | Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung | 2.1 Arbeitsräume
2.2 Verkehrswege |
6 | Gefährdung durch Stoffe | 6.1 Gesundheitsschädigende Wirkung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen, flüssigen und festen Stoffen
6.2 Hautbelastungen 6.3 Belastung durch Gerüche |
7 | Gefährdung durch Brände/Explosionen | 7.1 Brandgefahr durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
7.2 Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre |
4.5.3 Arbeiten an Druckmaschinen
Beim Arbeiten an Druckmaschinen ist insbesondere zu rechnen mit
Durch geeignete Schutzmaßnahmen muss der Unternehmer eine Gefährdung der Versicherten verhüten.
Geeignete Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in den nachstehenden Abschnitten des Anhangs 1:
1 | Gefährdung durch organisatorische Mängel | 1.1 Unterweisung
1.2 Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung |
2 | Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung | 2.1 Arbeitsräume
2.2 Verkehrswege |
6 | Gefährdung durch Stoffe | 6.1 Gesundheitsschädigende Wirkung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen, flüssigen und festen Stoffen
6.2 Hautbelastungen 6.3 Belastung durch Gerüche |
7 | Gefährdung durch Brände/Explosionen | 7.1 Brandgefahr durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
7.2 Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre |
4.5.4 Bestimmen physikalischer Eigenschaften
Beim Bestimmen physikalischer Eigenschaften ist insbesondere zu rechnen mit
Durch geeignete Schutzmaßnahmen muss der Unternehmer eine Gefährdung der Versicherten verhüten.
Geeignete Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in den nachstehenden Abschnitten des Anhangs 1:
1 | Gefährdung durch organisatorische Mängel | 1.1 Unterweisung
1.2 Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung |
6 | Gefährdung durch Stoffe | 6.1Gesundheitsschädigende Wirkung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen, flüssigen und festen Stoffen
6.2 Hautbelastungen 6.3 Belastung durch Gerüche |
4.6 Abfüllen, Verpacken
4.6.1 Abfüllen von Hand
Beim Abfüllen von Hand ist insbesondere zu rechnen mit
Durch geeignete Schutzmaßnahmen muss der Unternehmer eine Gefährdung der Versicherten verhüten.
Geeignete Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in den nachstehenden Abschnitten des Anhangs 1:
1 | Gefährdung durch organisatorische Mängel | 1.1 Unterweisung
1.2 Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung 1.5 Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen 1.6 Erste-Hilfe-Systeme |
2 | Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung | 2.1 Arbeitsräume
2.2 Verkehrswege 2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten |
3 | Gefährdung durch Nichtbeachten ergonomischer | 3.1 Schwere körperliche Arbeit |
4 | Mechanische Gefährdung | 4.3 Transportmittel |
6 | Gefährdung durch Stoffe | 6.1 Gesundheitsschädigende Wirkung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen, flüssigen und festen Stoffen
6.2 Hautbelastungen 6.3 Belastung durch Gerüche |
7 | Gefährdung durch Brände/Explosionen | 7.1 Brandgefahr durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
7.2 Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre |
4.6.2 Arbeiten an Abfüllautomaten
Beim Arbeiten an Abfüllautomaten ist insbesondere zu rechnen mit
Durch geeignete Schutzmaßnahmen muss der Unternehmer eine Gefährdung der Versicherten verhüten.
Geeignete Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in den nachstehenden Abschnitten des Anhangs 1:
1 | Gefährdung durch organisatorische Mängel | 1.1 Unterweisung
1.2 Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung 1.5 Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen 1.6 Erste-Hilfe-Systeme |
2 | Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung | 2.1 Arbeitsräume
2.2 Verkehrswege 2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten |
3 | Gefährdung durch Nichtbeachten ergonomischer Erkenntnisse | 3.1 Schwere körperliche Arbeit |
4 | Mechanische Gefährdung | 4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile
4.3 Transportmittel |
6 | Gefährdung durch Stoffe | 6.1 Gesundheitsschädigende Wirkung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen, flüssigen und festen Stoffen
6.2 Hautbelastungen 6.3 Belastung durch Gerüche |
7 | Gefährdung durch Brände/Explosionen | 7.1 Brandgefahr durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
7.2 Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre |
4.6.3 Abfüllen von hochviskosen Produkten
Beim Abfüllen von hochviskosen Produkten ist insbesondere zu rechnen mit
Durch geeignete Schutzmaßnahmen muss der Unternehmer eine Gefährdung der Versicherten verhüten.
Geeignete Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in den nachstehenden Abschnitten des Anhangs 1:
1 | Gefährdung durch organisatorische Mängel | 1.1 Unterweisung
1.2 Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung |
2 | Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung | 2.1 Arbeitsräume
2.2 Verkehrswege 2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten |
3 | Gefährdung durch Nichtbeachten ergonomischer Erkenntnisse | 3.1 Schwere körperliche Arbeit |
4 | Mechanische Gefährdung | 4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile
4.3 Transportmittel |
6 | Gefährdung durch Stoffe | 6.1 Gesundheitsschädigende Wirkung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen, flüssigen und festen Stoffen
6.2 Hautbelastungen 6.3 Belastung durch Gerüche |
7 | Gefährdung durch Brände/Explosionen | 7.1 Brandgefahr durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
7.2 Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre |
4.6.4 Verpacken
Beim Verpacken ist insbesondere zu rechnen mit
Durch geeignete Schutzmaßnahmen muss der Unternehmer eine Gefährdung der Versicherten verhüten.
Geeignete Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in den nachstehenden Abschnitten des Anhangs 1:
1 | Gefährdung durch organisatorische Mängel | 1.1 Unterweisung
1.2 Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung |
2 | Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung | 2.1 Arbeitsräume
2.2 Verkehrswege |
3 | Gefährdung durch Nichtbeachten ergonomischer Erkenntnisse | 3.1 Schwere körperliche Arbeit |
4 | Mechanische Gefährdung | 4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile
4.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen 4.3 Transportmittel |
4.6.5 Bereitstellen und innerbetrieblicher Transport
Beim Bereitstellen und innerbetrieblichen Transport ist insbesondere zu rechnen mit
Durch geeignete Schutzmaßnahmen muss der Unternehmer eine Gefährdung der Versicherten verhüten.
Geeignete Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in den nachstehenden Abschnitten des Anhangs 1:
1 | Gefährdung durch organisatorische Mängel | 1.1 Unterweisung
1.2 Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung |
2 | Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung | 2.1 Arbeitsräume
2.2 Verkehrswege |
3 | Gefährdung durch Nichtbeachten ergonomischer Erkenntnisse | 3.1 Schwere körperliche Arbeit |
4 | Mechanische Gefährdung | 4.3 Transportmittel |
7 | Gefährdung durch Brände/Explosionen | 7.1 Brandgefahr durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
7.6 Sonstige explosionsgefährliche Stoffe |
4.7 Reinigen
4.7.1 Arbeiten an Reinigungsbecken
Beim Arbeiten an Reinigungsbecken ist insbesondere zu rechnen mit
Durch geeignete Schutzmaßnahmen muss der Unternehmer eine Gefährdung der Versicherten verhüten.
Geeignete Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in den nachstehenden Abschnitten des Anhangs 1:
1 | Gefährdung durch organisatorische Mängel | 1.1 Unterweisung
1.2 Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung 1.5 Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen 1.6 Erste-Hilfe-Systeme |
6 | Gefährdung durch Stoffe | 6.1 Gesundheitsschädigende Wirkung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen, flüssigen und festen Stoffen
6.2 Hautbelastungen 6.3 Belastung durch Gerüche |
7 | Gefährdung durch Brände/Explosionen | 7.1 Brandgefahr durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
7.2 Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre |
4.7.2 Reinigen von Behältern, manuell
Beim manuellen Reinigen von Behältern ist insbesondere zu rechnen mit
Durch geeignete Schutzmaßnahmen muss der Unternehmer eine Gefährdung der Versicherten verhüten.
Geeignete Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in den nachstehenden Abschnitten des Anhangs 1:
1 | Gefährdung durch organisatorische Mängel | 1.1 Unterweisung
1.2 Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung 1.5 Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen 1.6 Erste-Hilfe-Systeme |
3 | Gefährdung durch Nichtbeachten ergonomischer Erkenntnisse | 3.1 Schwere körperliche Arbeit |
4 | Mechanische Gefährdung | 4.4 Unkontrolliert bewegte Teile |
6 | Gefährdung durch Stoffe | 6.1 Gesundheitsschädigende Wirkung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen, flüssigen und festen Stoffen
6.2 Hautbelastungen 6.3 Belastung durch Gerüche |
7 | Gefährdung durch Brände/Explosionen | 7.1 Brandgefahr durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
7.2 Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre |
4.7.3 Reinigen von Behältern, maschinell
Beim maschinellen Reinigen von Behältern ist insbesondere zu rechnen mit
Durch geeignete Schutzmaßnahmen muss der Unternehmer eine Gefährdung der Versicherten verhüten.
Geeignete Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in den nachstehenden Abschnitten des Anhangs 1:
1 | Gefährdung durch organisatorische Mängel | 1.1 Unterweisung
1.2 Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung 1.5 Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen 1.6 Erste-Hilfe-Systeme |
3 | Gefährdung durch Nichtbeachten ergonomischer Erkenntnisse | 3.1 Schwere körperliche Arbeit |
4 | Mechanische Gefährdung | 4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile |
6 | Gefährdung durch Stoffe | 6.1 Gesundheitsschädigende Wirkung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen, flüssigen und festen Stoffen
6.2 Hautbelastungen 6.3 Belastung durch Gerüche |
7 | Gefährdung durch Brände/Explosionen | 7.1 Brandgefahr durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
7.2 Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre |
4.7.4 Reinigen sonstiger Arbeitsmittel
Beim Reinigen sonstiger Arbeitsmittel ist insbesondere zu rechnen mit
Durch geeignete Schutzmaßnahmen muss der Unternehmer eine Gefährdung der Versicherten verhüten.
Geeignete Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in den nachstehenden Abschnitten des Anhangs 1:
1 | Gefährdung durch organisatorische Mängel | 1.1 Unterweisung
1.2 Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung 1.5 Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen 1.6 Erste-Hilfe-Systeme |
4 | Mechanische Gefährdung | 4.4 Unkontrolliert bewegte Teile |
6 | Gefährdung durch Stoffe | 6.1 Gesundheitsschädigende Wirkung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen, flüssigen und festen Stoffen
6.2 Hautbelastungen 6.3 Belastung durch Gerüche |
7 | Gefährdung durch Brände/Explosionen | 7.1 Brandgefahr durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
7.2 Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre |
4.7.5 Reinigen von Produktionsräumen
Beim Reinigen von Produktionsräumen ist insbesondere zu rechnen mit
Durch geeignete Schutzmaßnahmen muss der Unternehmer eine Gefährdung der Versicherten verhüten.
Geeignete Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in den nachstehenden Abschnitten des Anhangs 1:
1 | Gefährdung durch organisatorische Mängel | 1.1 Unterweisung
1.2 Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung 1.5 Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen 1.6 Erste-Hilfe-Systeme |
4 | Mechanische Gefährdung | 4.4 Unkontrolliert bewegte Teile |
6 | Gefährdung durch Stoffe | 6.1 Gesundheitsschädigende Wirkung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen, flüssigen und festen Stoffen
6.2 Hautbelastungen 6.3 Belastung durch Gerüche |
7 | Gefährdung durch Brände/Explosionen | 7.1 Brandgefahr durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
7.2 Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre |
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(Stand: 16.06.2018)
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