Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGR

Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
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Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Gefährdungsbeurteilung

3.1 Informationen für die Gefährdungsbeurteilung

3.2 Zuordnung zu Schutzstufen

3.2.1 Allgemeines

3.2.2 Schutzstufe 1

3.2.3 Schutzstufe 2

3.2.4 Schutzstufe 3

3.2.5 Schutzstufe 4

4 Schutzmaßnahmen

4.1 Allgemeine Anforderungen

4.1.1 Bauliche und technische Maßnahmen

4.1.2 Organisatorische und hygienische Maßnahmen

4.1.3 Persönliche Schutzausrüstungen

4.2 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2

4.3 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 3

4.4 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 4

4.5 Verhalten bei Unfällen

5 Unterrichtung der Versicherten

5.1 Betriebsanweisung

5.2 Unterweisung

5.3 Pflichten der Versicherten

6 Anzeige- und Aufzeichnungspflichten

6.1 Anzeige

6.2 Verzeichnis

6.3 Unterrichtung der Behörde

7 Zusätzliche Schutzmaßnahmen für besondere Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

7.1 Reinigung, Desinfektion, Sterilisation

7.2 Umgang mit benutzter Wäsche

7.3 Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege

7.3.1 Allgemeine Anforderungen

7.3.2 Zentrale Sammelstellen für Abfälle

7.3.3 Desinfektions- und Reinigungseinrichtungen

7.3.4 Einsammeln und Befördern innerhalb der Einrichtung

7.4 Instandhaltungsarbeiten

7.5 Endoskopie

7.6 Schutzmaßnahmen gegenüber Methicillin- resistenten Staphylococcus aureus- Stämmen (MRSA)

8 Zusammenarbeit von Unternehmern und Beauftragung von Fremdfirmen

9 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

9.1 Untersuchungsanlässe

9.2 Humanmedizin, Zahnmedizin und Wohlfahrtspflege

9.3 Veterinärmedizin

9.4 Impfangebote

9.5 Kostenübernahme

10 Zeitpunkt der Anwendung

Anhang 1 - Umgang mit hochkontagiösen lebensbedrohlichen Krankheiten (Schutzstufe 4)

Behandlungszentren

Laboratorien

Bundesbehörden/Institutionen

Anhang 2 - Abfallschlüssel für Einrichtungen zur Pflege und Behandlung von Menschen und Tieren entsprechend der LAGa -Richtlinie

Anhang 3 - Beispiel einer Betriebsanweisung nach § 12 Biostoffverordnung

Anhang 4 - Gliederung eines Hygieneplans

Anhang 5