umwelt-online: ETAG 009 Leitlinie für verlorene Schalungsbausätze/-systeme (5)

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Abschnitt 4:
Inhalt der ETA

9 Der Inhalt der ETA

9.1 Der Inhalt der ETA

9.1.1 Muster einer ETA

Grundlage für die Gestaltung der ETa ist die Entscheidung der Kommission 97/571/EG vom 22. Juli 1997, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 236 vom 27. August 1997.

9.1.2 Checkliste für die ausfertigende Stelle

Der technische Teil der ETa hat in der Reihenfolge und mit Bezugnahme auf die relevanten sechs wesentlichen Anforderungen Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu enthalten. Für jeden der angeführten Punkte hat die ETa entweder die angegebene Angabe/Klassifizierung/Erklärung/Beschreibung anzugeben oder festzustellen, dass die Überprüfung/Beurteilung dieses Punktes nicht durchgeführt wurde. Die Punkte sind hier mit Bezugnahme auf die entsprechenden Abschnitte dieser Leitlinie angegeben.

9.2 Zusätzliche Informationen

In der ETa ist festzustellen, dass die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers ein Grundlagendokument der ETa bilden (siehe Abschnitt 7.2 dieser Leitlinie).

In gleicher Weise ist in der ETa anzugeben, ob der anerkannten Stelle für die Bewertung der Konformität zusätzliche (gegebenenfalls vertrauliche) Informationen zu übermitteln sind oder nicht (siehe Abschnitt 8.3 dieser Leitlinie).

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  Allgemeine Begriffe und Abkürzungen Anhang A

A. 1 Bauwerke und Bauprodukte

A. 1.1 Bauwerke (und Teile von Bauwerken) (GD 1.3.1)

Alles, was gebaut wird oder das Ergebnis von Bauarbeiten und mit dem Erdboden fest verbunden ist. (Dies umfasst sowohl Hochbauten als auch Tiefbauten, bzw. tragende sowie nichttragende Bauteile.)

A. 1.2 Bauprodukte (oft einfach nur "Produkte" genannt) (GD 1.3.2) Produkte, die für den dauerhaften Einbau in Bauwerke hergestellt und als solche in Verkehr gebracht werden. (Dieser Begriff umfasst Baustoffe, Bauteile, Teile von vorgefertigten Systemen oder Einbauten.)

A. 1.3 Einbau (von Produkten in Bauwerke) (GD 1.3.1)

Der dauerhafte Einbau eines Produkts in ein Bauwerk bedeutet, dass seine Entfernung die Leistungsfähigkeit des Bauwerks verringert und der Ausbau oder das Auswechseln des Produkts Vorgänge sind, die Baumaßnahmen beinhalten.

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(Stand: 16.06.2018)

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