umwelt-online: ETAG 018_3: Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Brandschutzprodukte (2)

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5.1 ER 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Für diese Produkte nicht relevant; siehe Teil 1 "Allgemeines" Abschnitt 5.1.

5.2 ER 2: Brandschutz

5.2.1 Brandverhalten

Siehe Teil 1 "Allgemeines"; Abschnitt 5.2.1.

Die Brandschutzputzbekleidung ist gemäß EN 13.501-1 zu klassifizieren. Wenn die Nutzung der Putzbekleidung mit und ohne Deckanstrich vorgesehen ist, sind beide Ausführungen zu prüfen.

Hinweise zur Montage und zur Anordnung der Befestigungen für die Prüfungen gemäß EN 13.823 werden in Anhang B dieses Dokuments gegeben.

5.2.2 Feuerwiderstand

Siehe Teil 1 "Allgemeines"; Abschnitt 5.2.2.

Für die Erteilung einer ETa für eine Brandschutzputzbekleidung muss diese mindestens einer Feuerwiderstandsprüfung unterzogen und gemäß EN 13.501-2, ggf. gemäß EN 13.501-3, klassifiziert werden.

Für jede Untergrundart ist eine eigene Prüfung durchzuführen und eine Klassifizierung vorzunehmen.

Ferner gib es die Möglichkeit, die Berechnungsverfahren auf der Grundlage der Eurocodes anzuwenden, siehe Teil 1 "Allgemeines", Abschnitt 9.2.

Anmerkung 1: Die Prüfnorm ENV 13.381-4 wird gegenwärtig überarbeitet. Der "Progress File" zum letzten Stand sollte beachtet werden.

5.3 ER 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

5.3.1 Wasseraufnahme

Hinsichtlich dieser wesentlichen Anforderungen nicht relevant; siehe jedoch Abschnitt 5.7.2.5.

5.3.2 Abgabe gefährlicher Stoffe

Siehe Teil 1 "Allgemeines"; Abschnitt 5.3.2.

Der ETA-Antragsteller muss erklären, dass keine gefährlichen Substanzen, die in der Datenbank der Europäischen Kommission aufgeführt sind, in der Putzbekleidung enthalten sind oder abgegeben werden (siehe auch 4.3.2).

5.4 ER 4: Nutzungssicherheit

Hinsichtlich dieser wesentlichen Anforderungen nicht relevant; siehe jedoch Abschnitt 5.7.2.

5.5 ER 5: Schallschutz

Siehe Teil 1 "Allgemeines"; Abschnitt 5.5.

5.6 ER 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz

5.6.1 Wärmedämmung

Zusätzlich zu den Tabellenwerten in Teil 1 "Allgemeines", Abschnitt 5.6, können die folgenden Verfahren zur Bestimmung der Wärmedämmung angewandt werden.

5.6.1.1 Verfahren für Putzbekleidungen auf Mineralwollebasis (siehe Anhang F)

5.6.1.1.1 Lambda-Fraktilwert bei 10 °C unter trockenen Bedingungen

Der Lambda-Fraktilwert bei 10 °C unter trockenen Bedingungen,(λ10,trocken,90/90), repräsentativ für mindestens 90% der Produktion mit einer Aussagewahrscheinlichkeit von 90%, ist in der ETa anzugeben.

5.6.1.1.2 Feuchteumrechnungkoeffizient (fu,1)

Der Feuchteumrechnungkoeffizient (fu,1) für die Umwandlung von λ10,trocken in λ23,50 ist in der ETa anzugeben.

5.6.1.1.3 Angegebener Lambda-Wert bei 23 °C und 50% relative Luftfeuchte λD(23,50)

Der berechnete Lambda-Wert bei 23 °C und 50% relativer Luftfeuchte ist in der ETa anzugeben.

5.6.1.1.4 Umrechnungskoeffizient für hohen Feuchtigkeitsgehalt (fu,2)

Der Feuchteumrechnungkoeffizient für hohe Feuchtigkeitsgehalte (fu,2) und das Masseverhältnis der Feuchtegehalte m/m bei 23 °C und 50% relativer Luftfeuchte sowie bei 23 °C und 80% relativer Luftfeuchte ist in der ETa anzugeben.

Anmerkung 1: In der ETa ist anzugeben, dass im Wert des angegebenen Lambda-Wertes bei 23 °C und 50% relativer Luftfeuchte der Einfluss der Feuchtigkeit berücksichtigt worden ist.

5.6.1.2 Verfahren für Putzbekleidungen, die nicht auf Mineralwolle basieren

Die Bestimmung der Wärmeleitfähigkeit von Putzbekleidungen, die nicht in 5.6.1.1 erfasst sind, muss nach EN 1745, Abschnitt 4.2.2, erfolgen. Der Bemessungswert ist nach EN 1745, Abschnitt 4.3, zu bestimmen.

Anmerkung 1: In der ETa ist anzugeben, dass der vorgesehene Verwendungszweck des Produkts auf Standorte beschränkt ist, die weder Nässe noch Bewitterung ausgesetzt sind. In einigen Fällen kann es jedoch notwendig sein, den Einfluss eines hohen Feuchtigkeitsgehalts in Bezug auf den angegebenen Lambda-Wert bei 23 °C und 50% relativer Luftfeuchte (λD(23,50)) zu kennen. Dieser Feuchteumrechnungskoeffizient bei hohem Feuchtigkeitsgehalt (fu,2) ist dann nur als Information anzusehen.

5.6.2 Wasserdampfdurchlässigkeit

Siehe Teil 1 "Allgemeines", Abschnitt 5.6.2.

5.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung

5.7.1 Dauerhaftigkeit

5.7.1.1 Allgemeines

Die folgenden Nachweisverfahren sind an Brandschutzputzbekleidungen einschließlich gegebenenfalls vorhandenen mechanischen Befestigungen, die als Teil des Bausatzes verwendet werden sollen, zu unterziehen, sofern nicht bereits ähnliche Prüfungen auf der Grundlage von europäischen Produktnormen oder europäischen technischen Zulassungen durchgeführt wurden. Ob die nachstehend beschriebenen Prüfungen jeweils durchzuführen sind, wird durch die Angaben zur vorgesehenen Beanspruchung und zu den Umgebungsbedingungen für das Produkt oder System nach Tabelle 5.2 bestimmt.

Dauerhaftigkeit wird durch den Vergleich von nicht beanspruchten Prüfkörpern mit künstlich gealterten Prüfkörpern nachgewiesen. Die jeweils erforderlichen Prüfungen für die vorgesehenen Beanspruchungsarten sind in Tabelle 5.2 aufgeführt. Es wird der Bezug auf die ausführlichen Prüfbedingungen nach Anhang E hergestellt. Die Prüfung, die in E.9 des Anhangs E beschrieben wird, sollte auch zum Vergleich der Dämmwirkung der Putzbekleidung mit verschiedenen Primern und verschiedenen Deckanstrichen angewendet werden.

Tabelle 5.2: Für unterschiedliche Beanspruchungstypen erforderliche Prüfungen

Nutzungskategorie
(Abschnitt 2.2.2)
UV Feuchtigkeit Temperatur
(hoch/niedrig)
Frost/Tau
    Regen hohe Feuchtigkeit    
X ja1, E.3 ja, E.4 ja2 ja, E.6 ja, E.7a
Y nein nein ja, E.5 ja, E.6 ja, E.7b
Z1 nein nein ja, E.5 nein nein
Z2 nein, nein nein nein nein
1 Nur für Putzbekleidungen mit Deckanstrichen organischer Zusammensetzung erforderlich
2 Abgedeckt durch die Prüfung der Wasserbeständigkeit

Anmerkung: Es sollten nicht nur die Umgebungsbedingungen für die endgültige Endanwendung berücksichtigt werden, sondern auch die Möglichkeit der Beanspruchung durch härtere Bedingungen während der Bauphase. Siehe Abschnitt 2.2.2.

5.7.1.2 UV-Beständigkeit

Diese Beanspruchung ist eine Voraussetzung für Brandschutzputzbekleidungen, die als geeignet für die Umweltbedingungen Typ X angegeben worden sind. Das Prüfverfahren ist in Anhang E Abschnitt E.3 beschrieben.

5.7.1.3 Beständigkeit gegen Hitze und Regen

Diese Beanspruchung ist eine Voraussetzung für Brandschutzputzbekleidungen, die als geeignet für die Umweltbedingungen Typ X angegeben worden sind. Das Prüfverfahren ist in Anhang E Abschnitt E.4 beschrieben.

5.7.1.4 Beständigkeit gegen hohe Feuchtigkeit

Diese Beanspruchung ist eine Voraussetzung für Brandschutzputzbekleidungen, die als geeignet für die Umweltbedingungen Typ Y und Z1 angegeben worden sind. Das Prüfverfahren ist in Anhang E Abschnitt E.5 beschrieben.

5.7.1.5 Beständigkeit gegen Hitze und Kälte

Diese Beanspruchung ist eine Voraussetzung für Brandschutzputzbekleidungen, die als geeignet für die Umweltbedingungen Typ X und Y angegeben worden sind. Das Prüfverfahren ist in Anhang E Abschnitt E.6 beschrieben.

5.7.1.6 Frost-/Tauwechsel-Beständigkeit

Diese Beanspruchung ist eine Voraussetzung für Brandschutzputzbekleidungen, die als geeignet für die Umweltbedingungen Typ X und Y angegeben worden sind. Das Prüfverfahren für Typ X ist in Anhang E Abschnitt E.7a beschrieben. Das Prüfverfahren für Typ Y ist in Anhang E Abschnitt E.7b beschrieben.

5.7.1.7 Korrosionsbeständigkeit des Stahluntergrundes

Wird vom Antragsteller angegeben, dass die Putzbekleidung für die direkte Anwendung auf ungeschütztem Stahl geeignet ist, muss die Verträglichkeit mit und die Korrosionsschutzwirkung auf den Stahluntergrund nachgewiesen werden. Das Prüfverfahren ist in Annex C beschrieben.

Ist der Korrosionsschutz Bestandteil des Bausatzes und wird eine Korrosionsschutzwirkung vorausgesetzt, ist die Leistung des Korrosionsanstrichs durch Prüfungen gemäß EN ISO 12.944 zu prüfen.

5.7.1.8 Korrosionsbeständigkeit der Befestigungen

Alle Befestigungen sind vollständig von der Putzbekleidung umschlossen und nach der Aufbringung auf den Untergrund keinen Umwelteinflüssen mehr ausgesetzt. Dennoch ist zu zeigen, dass die Befestigungen mit der Putzbekleidung verträglich sind und keine nachteiligen Reaktionen auftreten. Da die Eignung der Befestigungen von der chemischen Zusammensetzung der Putzbekleidung abhängt, kann kein bestimmtes Prüfverfahren vorgeschrieben werden. Die zuständige Zulassungsstelle muss festlegen, wie der Nachweis der Verträglichkeit zu erbringen ist.

Bei Bewehrungen aus verzinktem Stahl ist die geforderte Mindestschichtdicke der Zinkbeschichtung unter Anwendung einschlägiger europäisch genormter Prüfverfahren nachzuweisen: EN ISO 1460 oder EN ISO 1461.

5.7.2 Gebrauchstauglichkeit

5.7.2.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Mit den folgenden Prüfungen für Befestigungen sollen die Mindestwerte festgelegt werden, mit denen das Putzbekleidungssystem seine bemessene Leistung erbringen kann. Diese Prüfungen sind für metallische Befestigungen vorgesehen. Bei nichtmetallischen Befestigungen oder nichtmetallischer Bewehrung kann eine zusätzliche Beurteilung erforderlich sein.

5.7.2.1.1 Ausziehwiderstand von diskontinuierlichen Befestigungen (in Holz, Mauerwerk und Beton)

Dieses Prüfverfahren ist nur für mechanisch befestigte Systeme anzuwenden; es wird damit der Ausziehwiderstand eines Befestigungssystems ermittelt. Diese Prüfung ist auf jedem Untergrund (einschließlich verschiedener Arten von Beton, Weich- und Hartholz, Mauerwerk) durchzuführen, auf dem die Putzbekleidung angewendet werden soll, und für jede Befestigungsart.

Für jede Art Untergrund und Befestigung sind 5 Proben zu prüfen. Die Mindestprobengröße muss 300 mm x 300 mm betragen.

Das Gerät besteht aus einem Dynamometer.

Das Befestigungssystem wird nach den Anweisungen des Herstellers installiert.

Die Zugkraft zum Herausziehen der Befestigung ist mit einem Dynamometer zu messen. Die Zuggeschwindigkeit soll (20 ± 2) mm/min betragen.

Der Ausziehwiderstand jeder Prüfung ist in N anzugeben. Die Prüfergebnisse, die Versagensart und der Mittelwert sind im Prüfbericht aufzuzeichnen.

5.7.2.1.2 Widerstand von diskontinuierlichen Befestigungen gegen Biegung (für Stahl)

Diese Prüfungen dienen dazu, die Biegefestigkeit von Befestigungen und Befestigungsverfahren auf jeder Art von Stahluntergrund (z.B. verzinkt, grundiert, dick, dünn), auf dem der Bausatz für eine Brandschutzputzbekleidung angewendet wird, zu bestätigen.

Andere, von den obigen Arten abweichende Befestigungen sollten nach den Prinzipien der obigen beiden Verfahren geprüft werden. Außer der Tatsache, dass es sich um eine Zulassungsprüfung zur Bestimmung der zugelassenen Spezifikation handelt, eignet sich dieses Verfahren auch, da es zerstörungsfrei ist, für Baustellenanwendung zur Überprüfung der Wirksamkeit der Befestigungen.

5.7.2.1.3 Abziehfestigkeit der Putzträgerbefestigungen

Dieser Versuch dient der Prüfung der Schweißfestigkeit (Abziehfestigkeit) von Streckmetallnetzen in den Fällen, wo sie an den Untergrund geschweißt sind.

Ein "T"-förmiger Stift wird so unter das Gewebe neben den geschweißten Drahtlitzen eingeführt, dass zwei Drahtlitzen der Maschenöffnung gespreizt werden. Eine Kraft wird senkrecht zur Gewebefläche aufgebracht und mit einer einfachen Federwaage gemessen. Die gemessene Kraft wird in N aufgezeichnet.

5.7.2.1.4 Abziehfestigkeit der Putzbekleidung

Diese Eigenschaft wird unter Abschnitt 5.7.2.6 Haftung behandelt.

5.7.2.2 Beständigkeit gegen Stoß/Bewegung

5.7.2.2.1 Festigkeit gegenüber funktionalem Versagen durch harte Stoßbelastung (0,5-kg-Stahlkugel)

Die Notwendigkeit, die Festigkeit gegenüber funktionalem Versagen durch harte Stoßbelastung zu beurteilen, beschränkt sich auf Produkte für Anwendungen, bei denen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Putzbekleidung einer harten Stoßbelastung ausgesetzt ist, und für die eine Stoßfestigkeit angegeben wird. Es brauchen keine Prüfungen durchgeführt zu werden, wenn die Putzbekleidung durch unabhängige mechanische Mittel geschützt wird.

Werden keine Prüfungen vorgesehen, sollte die ETa die Anwendung auf Bereiche beschränken, in denen keine harte Stoßbelastung auftritt.

An konstruktiven Stahlelementen brauchen keine Prüfungen durchgeführt zu werden, vorausgesetzt, dass das Material durchgehend mit dem Stahl verbunden ist und kein Deckanstrich zur Erhöhung des Stoßwiderstandes verwendet wurde.

Treffen die obigen Bedingungen nicht zu, ist eine Prüfung nach dem im EOTa Technischen Bericht TR001 angegebenen Prüfverfahren für die Merkmale der Gebrauchstauglichkeit mit folgenden Änderungen durchzuführen:

  1. Bei flachen oder im Wesentlichen flachen großen Oberflächen besteht der Prüfkörper aus einem Untergrundabschnitt von mindestens 1 x 1 m.
  2. Bei flachen oder im Wesentlichen flachen großen Oberflächen wird die Stoßfestigkeit sowohl an Befestigungspunkten, sofern es welche gibt, als auch dazwischen gemessen.
  3. Für die Beurteilung an Stahlkonstruktionen muss der Prüfkörper aus einem Profilabschnitt einer Stahlstütze einer Nenngröße 1 m lang sein und einen Querschnitt von 200 x 200 mm bis zu U/a = 165 aufweisen. Die Putzbekleidung wird nach den Angaben des Herstellers angemacht und aufgespritzt. Dabei sind die entsprechenden mechanischen Befestigungen zu verwenden, sofern solche vorgesehen sind. Die Prüfung muss für die Mindestschichtdicke der Putzbekleidung auf jedem vorgesehenen Untergrund, für alle Ausführungen der Befestigung einschließlich ohne mechanische Befestigung, wenn dies vorgesehen sein sollte, und für jedes Befestigungsmuster wiederholt werden. Ist von vornherein die/das ungünstigste Befestigungsart und -muster erkennbar, muss nur jeweils dieser ungünstigste Fall geprüft werden.
  4. Bei Stahlkonstruktionen ist die Stoßfestigkeit an drei Punkten, die als kritischste Punkte angesehen werden, zu ermitteln, z.B. an Ecken und Gurtenden.

Die Kugelfallhöhe hängt von den Angaben des Herstellers ab.

Die Probe wird auf sichtbare Zeichen einer Beschädigung (Risse, Abplatzungen oder Ablösungen vom Untergrund) untersucht und die Abmessungen aller losgelösten Stücke werden gemessen.

Der Prüfbericht muss die Stoßfestigkeit (Energie in Nm) aufführen, bei der das System ohne sichtbare Schäden widerstand. Der Prüfbericht muss alle sichtbaren Schäden aufführen, die auf höheren Stoßebenen entstanden sind.

5.7.2.2.2 Festigkeit gegenüber funktionalem Versagen durch weiche Stoßbelastung (50-kg-Sack)

Die Notwendigkeit, die Festigkeit gegenüber funktionalem Versagen durch weiche Stoßbelastung zu beurteilen, beschränkt sich auf Produkte für Anwendungen auf großen flachen vertikalen Flächen (größer als 1 m x 1 m) in Bereichen, in denen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Putzbekleidung einer weichen Stoßbelastung ausgesetzt ist. Werden keine Prüfungen vorgesehen, sollte die ETa die Anwendung auf Bereiche beschränken, in denen keine weiche Stoßbelastung auftritt. An konstruktiven Stahlelementen brauchen keine Prüfungen durchgeführt zu werden, vorausgesetzt, dass das Material durchgehend mit dem Stahl verbunden ist.

Einzelprüfungen sind für jeden für die Anwendung der Putzbekleidung vorgesehenen Untergrund durchzuführen. Lediglich die Ergebnisse von Prüfungen an Putzbekleidungen auf Stahlblech können auf alle anderen Untergründe nach dieser ETA-Leitlinie übertragen werden. Dabei sollte das Stahlblech die Mindestdicke haben, für die die Putzbekleidung gerade noch geeignet ist, und wie in der Praxis gelagert sein.

Das Prüfverfahren nach EOTa TR001 ist mit den folgenden Änderungen anzuwenden:

Der Prüfkörper besteht aus einem Untergrundabschnitt von mindestens 1 m x 1 m. Die Putzbekleidung wird nach den Angaben des Herstellers angemacht und aufgespritzt. Dabei sind die entsprechenden mechanischen Befestigungen zu verwenden, sofern solche vorgesehen sind. Die Prüfung muss für die Mindestschichtdicke der Putzbekleidung auf jedem vorgesehenen Untergrund, für alle Ausführungen der Befestigung einschließlich ohne mechanische Befestigung, wenn dies vorgesehen sein sollte, und für jedes Befestigungsmuster wiederholt werden. Ist von vornherein die/das ungünstigste Befestigungsart und -muster erkennbar, muss nur jeweils dieser ungünstigste Fall geprüft werden.

Der Sack wird in einer vorgegebenen Höhe über der Auftreffstelle aufgehängt und fallen gelassen. Die Aufprallstelle muss die Mitte der Probe sein.

Die Fallhöhe des Sacks hängt von den Angaben des Herstellers ab. Um eine Beeinflussung der Prüfergebnisse durch fortschreitende Beschädigung zu verhindern, muss die Stoßfestigkeitsprüfung immer an neuen Aufbauten durchgeführt werden.

Die Probe wird auf sichtbare Zeichen einer Beschädigung (Risse, Abplatzungen oder Ablösungen vom Untergrund) untersucht und die Abmessungen losgelöster Stücke werden gemessen.

Der Prüfbericht muss die Stoßfestigkeit (Energie in Nm) aufführen, bei der das System ohne sichtbare Schäden widerstand. Der Prüfbericht muss alle sichtbaren Schäden aufführen, die auf höheren Stoßebenen entstanden sind.

5.7.2.2.3 Biegeverhalten

Ein zufrieden stellendes Verhalten einer Putzbekleidung hängt von ihrer Fähigkeit ab, auftretende Spannungen aufgrund einer Durchbiegung des Untergrunds ohne Rissbildung, Abplatzungen und Ablösung vom Untergrund aufzunehmen. Die Wirkung einer Durchbiegung des Untergrundes wird im belasteten Brandversuch nachgewiesen, wenn die Last auf die ausgeführte Putzbekleidung aufgebracht wurde. Das ermöglicht jedoch nicht die Beurteilung der Auswirkung einer mehrmaligen Biegebeanspruchung, falls dies auftreten könnte. Für Anwendungen, bei denen die Putzbekleidung mehrmaliger Biegebeanspruchung ausgesetzt ist, muss das Biegeverhalten entsprechend dem Prüfverfahren in Anhang G beurteilt werden.

Werden keine Prüfungen vorgesehen, sollte die ETa die Anwendung auf Bereiche beschränken, in denen keine mehrmalige Durchbiegung des Untergrundes auftritt.

Ein alternatives Beurteilungsverfahren wird gerade untersucht und wird im Progress File dokumentiert werden.

5.7.2.3 Luftströmungserosion

Bei Anwendungen, in denen die Putzbekleidung Luftbewegungen ausgesetzt ist, wie beispielsweise in Installations- und Wurfschächten oder Durchführungen, ist die Abwitterung nach dem in Anhang D angegebenen Prüfverfahren zu beurteilen.

Anmerkung: Eine Beurteilung der Winderosion ist nur bei Anwendungen erforderlich, bei denen die Putzbekleidung voraussichtlich einem stärkeren Luftstrom als dem normalen ausgesetzt werden soll, wie es etwa in Durchführungen oder Installations- und Wurfschächten erfahrungsgemäß der Fall ist. Werden keine Prüfungen vorgesehen, sollte die ETa die Anwendung auf Bereiche beschränken, in denen die Putzbekleidung keinem stärkeren Luftstrom als dem normalen ausgesetzt ist.

5.7.2.4 Wasserdampfdurchlässigkeit

Die in Abschnitt 5.6.2 angegebene Prüfung wird auch für die Gebrauchstauglichkeit verwendet.

5.7.2.5 Wasseraufnahme (Kapillaritätsprüfung)

Diese Prüfung braucht nur für die Nutzungskategorie X durchgeführt zu werden und wenn der vorgesehene Verwendungszweck Bedingungen beinhaltet, bei denen ein Kapillareffekt erwartet werden kann, etwa bei Kontakt mit dem Erdreich. In diesem Fall ist das Verfahren nach der ETAG 004 für WDVS (Wärmedämmverbundsysteme) anzuwenden. Werden keine Prüfungen vorgesehen, sollte die ETa die Anwendung auf Bereiche beschränken, in denen keine Kapillareffekte auftreten.

5.7.2.6 Haftfähigkeit

Mit den folgenden Prüfungen soll der Mindestwert für die Haftfestigkeit der Putzbekleidung ermittelt werden, der für das Erreichen der geforderten Leistungen im Brandfall erforderlich ist. Für die Probenvorbereitung für Prüfungen, die im Fall der Haftfestigkeit auch alternativ an den Brandprüfkörpern selbst durchgeführt werden können, siehe 5.0.2. Es wird davon ausgegangen, dass eine der Leistung im Brandversuch entsprechende Haftfestigkeit auch bezüglich der Gebrauchstauglichkeit ausreicht. Als Minimum ist je ein Wert für die kleinste und die größte vorgesehene Putzschichtdicke zu bestimmen.

5.7.2.6.1 Die Haftfestigkeit von Putzbekleidungen, die keinen Putzträger oder kein Bewehrungsgewebe enthalten, muss nach dem Prüfverfahren EGOLF SM/5 bestimmt werden. Diese Pflichtprüfung ist vorgeschrieben, da es wesentlich ist, einen Mindestwert für die Haftfestigkeit bei einem bestimmten Feuerwiderstand zu ermitteln.

Anmerkung: Ein Nichtbestehen dieser Prüfung kann sowohl auf Haftungsmängeln (adhäsiv) als auch auf Mängeln im Materialverbund (kähesiv) beruhen, je nachdem, was geringer ist. Es ist nicht möglich, die Art des Versagens vorherzusagen und folglich auch nicht möglich, die Haftung zwischen verschiedenen Schicht ten zu bemessen.

5.7.2.6.2 Bei Putzbekleidungen mit diskontinuierlichen Befestigungen müssen die Befestigungen nach Abschnitt 5.7.2.1 geprüft werden.

5.7.2.6.3 Bei Putzbekleidungen mit einem kontinuierlichen Putzträger- oder Bewehrungsgewebe ist keine Prüfung erforderlich, da davon ausgegangen wird, dass die Bewehrung eigenständig am Untergrund befestigt ist und die Befestigungen getrennt beurteilt werden. Siehe Abschnitt 5.7.2.3.

5.7.3 Identifizierung

In Brandschutz-Putzbekleidungen verwendete Produkte, Bestandteile oder Materialien sind entweder durch Nachweisverfahren gemäß einer europäischen Produktnorm. einer europäischen technischen Zulassung oder gemäß den Festlegungen dieser Leitlinie zu identifizieren. Siehe Teil 1 "Allgemeines", Abschnitt 5.7.2.

Das Produkt selbst und die aufgebrachte Putzbekleidung sind zu identifizieren. Beispiele für Verfahren, die dazu angewendet werden können, werden im Folgenden aufgezeigt:

Tabelle 5.3 Identifikation

Eigenschaften Trockenmischung Frischmörtel Putzbekleidung Haftmittel, Grundierungen und Deckanstriche (falls vorhanden) Bewehrungen / Putzträger (falls vorhanden) Befestigungen
Beschreibung X   X X    
Rezeptur (optional) oder "Fingerprint" mit den folgenden Informationen:

Bindemittel- und Pigmentgehalt, Infrarot-Spektren, nicht flüchtiger Stoff in Masse

X     X    
Fingerprint1 X     X    
Mischungsverhältnis (wenn zutreffend)   X   X    
Farbe (Sichtnachweis) X   X X    
Korngrößenverteilung X3          
Verhältnis Faserartlänge/Aspekt (nur bei Mineralwolle) X          
Dichte:            
- Schüttdichte (Trockenmischung) X2          
- Schüttdichte (Frischmörtel) EN 1015-6   X 3        
- Dichte (Festmörtel) - EN 1015-10     X3      
Dichte (entsprechender Teil von EN ISO 2811,       X    
bestimmt bei (23 ± 2) °C und (50 ± 5)% relativer Luftfeuchte)            
pH-Wert   X   X    
Trockenextrakt (105 °C) X     X    
Aschegehalt (450 °C und 900 °C)       X    
Biege- und Druckfestigkeit
(Festmörtel) - EN 1015-11
    X3      
flüchtige organische Verbindung (VOC) (ISO 3233, bestimmt bei (23 ± 2) °C und (50 ± 5)% relative Luftfeuchte)       X    
Nennfilmdicke       X    
Beschreibung der Schicht (einschl. Korrosionsbeständigkeit)         X X
Geometrie         X X
Zugfestigkeit         X X
1) Falls der "Fingerprint" vorgesehen ist, sind für nahezu alle Produkte IR (Infra-Rot-Spektroskopie), TGa (Thermogravimetrische Analyse) oder DTa (Differential-Thermoanalyse) geeignet.
2) Dieses Verfahren ist nicht für Mineralwolle anwendbar.
3) Diese Messung ist Pflicht.

Zusatzbestandteile sollten durch Verweis auf den Namen, Referenzcodes, Rezeptur, Hersteller, Übereinstimmung mit einschlägigen EN, Korrosionsschutz, Abmessungen oder andere geeignete Merkmale identifiziert werden. Werden weitere Komponenten als Bestandteil eines Bausatzes geliefert, sollte der Lieferant dem Hersteller der Putzbekleidung eine Erklärung zur Konformität mit der vereinbarten Spezifikation aushändigen.

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