Regelwerk, Bau- & Planungsrecht
§ 1 Aufgabenbereich
§ 2 Anerkennung
§ 3 Allgemeine Voraussetzungen der Anerkennung
§ 4 Besondere Voraussetzungen der Anerkennung
§ 5 Allgemeine Pflichten
§ 6 Antragsverfahren
§ 7 Erlöschen und Widerruf der Anerkennung
§ 8 Führung der Bezeichnung "bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige für Erd- und Grundbau" oder "bauaufsichtlich anerkannter Sachverständiger für Erd- und Grundbau"
§ 9 Übergangsregelung