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H-VV TB - Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Ausgabe 2017/1
- Hessen -
Vom 22. November 2018
(StAnz. Nr. 50 vom 10.12.2018 S. 1431; 08.12.2021 S. 1704aufgehoben)
Bezug: Erlass vom 13. Juni 2018 (StAnz. S. 831) und 18. September 2018 (StAnz.. S. 1118)
Die Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen ( H-VV TB) verweist in Abschnitt a 3.2.1 auf die Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG). Diese Anforderungen werden in Anhang 8 konkretisiert .
An Holzwerkstoffe in Form von schlanken, ausgerichteten Fasern (OSB) und kunstharzgebundenen Spanplatten werden nach Abschnitt 2.2.2.1 der ABG (Anhang 8, H-VV TB) Anforderungen hinsichtlich der VOC-Emissionen gestellt. Im Erlass vom 13. Juni 2018 wurde die Nachweispflicht für diese Produkte für eine bis zum 31. Dezember 2018 befristete Übergangszeit ausgesetzt. Diese Übergangszeit wird hiermit bis zum 30. September 2019 verlängert.
Nach Abschnitt 2.2.2.1 der ABG (Anhang 8, H-VV TB) wird im ersten Satz für den analytischen Nachweis der PAK auf die Methode AfPS GS 2014:01 PAK verwiesen.
Alternativ zu diesem Nachweisverfahren darf bis zum 31. Dezember 2022 die Gehaltsbestimmung nach DIN ISO 18287 durchgeführt werden .
ENDE |
(Stand: 12.01.2022)
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