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Änderungstext

H-VV TB - Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Ausgabe 2020/1

- Hessen -

Vom 8. Dezember. 2021
(StAnz. Nr. 52 vom 27.12.2021 S. 1704)



Bezug: Erlasse vom 13. Juni 2018 (StAnz. S. 831), 18. September 2018 (StAnz. S. 1118), 22. November 2018 (StAnz. S. 1431) und 3. März 2021 (StAnz. S. 419)

Aufgrund des § 90 Abs. 5 der Hessischen Bauordnung (HBO) werden die in der Anlage des Erlasses enthaltenen Technischen Baubestimmungen bekannt gemacht.

Die Anlage basiert auf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen ( MVV TB) Ausgabe 2019/1 und Ausgabe 2020/1, die vom Deutschen Institut für Bautechnik nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder in den Amtlichen Mitteilungen vom 15. Januar 2020 und 19. Januar 2021 veröffentlicht wurden. Die erforderlichen Anpassungen an das Landesrecht sind in der Anlage durch Fettdruck kenntlich gemacht. Die Änderungen gegenüber der H-VV TB 2017/1 (Erlasse vom 13. Juni 2018 (StAnz. S. 831), 18. September 2018 (StAnz. S. 1118), 22. November 2018 (StAnz. S. 1431) und 3. März 2021 (StAnz. S. 419)) sind in Rot dargestellt.

Soweit sich gegenüber dem notifizierten Text in dieser Bekanntmachung Änderungen und Ergänzungen ergeben haben, handelt es sich um erläuternde Hinweise oder um Angleichungen an das Recht der Hessischen Bauordnung.

Der vorliegende Erlass tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig werden die nachfolgenden Erlasse aufgehoben.

Von einer Veröffentlichung der Anlage wird im Hinblick auf ihren Umfang abgesehen. Sie kann unter https://wirtschaft.hessen.de/Wohnen-Bauen/Bauvorschriften/Technische-Baubestimmungen-Planung-Bemessung- und-Ausfuehrungsregelnbaulicher-Anlagen abgerufen werden

ID 220030

ENDE

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(Stand: 12.01.2022)

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