Erster Teil
Schutz von Bezeichnungen
Erstes Kapitel
Allgemeines
§ 1 Geschützte Bezeichnungen
§ 2 Berufsaufgabe
§ 3 Beschäftigungsart
§ 4 Anwendung des Niedersächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
§ 5 Einheitliche Ansprechpartner
Zweites Kapitel
Niedergelassene Personen
§ 6 Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur"
§ 7 Genehmigungsvoraussetzungen
§ 8 Ausgleichsmaßnahmen
§ 9 Genehmigungsverfahren
§ 9a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes
§ 10 Führen der Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" oder "Beratender Ingenieur"
§ 11 Berufshaftpflichtversicherung der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure
Drittes Kapitel
Auswärtige Ingenieurinnen und Ingenieure, auswärtige Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure
§ 12 Führen geschützter Berufsbezeichnungen
§ 13 Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Ingenieurinnen und Ingenieure und das Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure
§ 14 Beschwerdeverfahren im europäischen Dienstleistungsverkehr
Viertes Kapitel
Gesellschaften
§ 15 Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" durch eine Gesellschaft
§ 16 Führen der Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" oder "Beratender Ingenieur" durch eine Gesellschaft mit Sitz im Inland
§ 17 Eintragung in die Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure
§ 18 Führen der Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" oder "Beratender Ingenieur" durch eine auswärtige Gesellschaft
Fuenftes Kapitel
Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser, Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner
§ 19 Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser
§ 20 Gleichgestellte Personen im europäischen Dienstleistungsverkehr
§ 21 Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner
Sechstes Kapitel
Bescheinigungen, Streichung von Eintragungen
§ 22 Bescheinigungen
§ 23 Streichung von Eintragungen
Zweiter Teil
Ingenieurkammer
Erstes Kapitel
Allgemeines
§ 24 Ingenieurkammer Niedersachsen
§ 25 Mitgliedschaft, Liste der freiwilligen Mitglieder
§ 26 Auskunftspflicht der Kammermitglieder
§ 27 Aufgaben der Ingenieurkammer
§ 27a Sachgebietsregister
§ 28 Satzungen
§ 29 Beiträge und Kosten, Finanzwesen
§ 30 Aufsicht
§ 31 Durchführung der Aufsicht
§ 32 Versorgungseinrichtung
§ 33 Datenverarbeitung
Zweites Kapitel
Organe der Ingenieurkammer, Schlichtungsausschuss, Verschwiegenheit
§ 34 Organe
§ 35 Vertreterversammlung
§ 36 Vorstand
§ 37 Eintragungsausschuss
§ 38 Schlichtungsausschuss, Verbraucherschlichtungsstelle
§ 39 Verschwiegenheit
Dritter Teil
Berufspflichten, Berufsgerichtsbarkeit, Rüge
§ 40 Berufspflichten
§ 41 Ahndung von Berufsvergehen
§ 42 Berufsgerichte
§ 43 Verfahrenskosten
§ 44 Vollstreckung
§ 45 Dienstaufsicht über die Berufsgerichte, Übertragung von Befugnissen
§ 46 Anwendung weiterer Vorschriften
Vierter Teil
Ordnungswidrigkeiten
§ 47 Ordnungswidrigkeiten
§ 48 Übergangsvorschrift
Anlage
(zu § 28 Abs. 5)