Regelwerk, Bau, Industriebau-Richtlinie
IndBauRL 2020
Inhalt =>
1 Ziel
2 Anwendungsbereich
3 Begriffe
3.1 Industriebauten
3.2 Brandabschnitt
3.3 Brandabschnittsfläche
3.4 Brandbekämpfungsabschnitt
3.5 Grundfläche des Brandbekämpfungsabschnitts
3.6 Brandbekämpfungsabschnittsfläche
3.7 Geschoss, oberirdische Geschosse, Kellergeschosse
3.8 Ebene
3.9 Einbauten
3.10 Eingeschossige Industriebauten
3.11 Brandsicherheitsklassen
3.12 Sicherheitskategorien
3.13 Werkfeuerwehr
4 Verfahren
5 Allgemeine Anforderungen
5.1 Löschwasserbedarf
5.2 Lage und Zugänglichkeit
5.3 Zweigeschossige Industriebauten mit Zufahrten
5.4 Geschosse und Flächen unter der Geländeoberfläche
5.5 Einbauten
5.6 Rettungswege
5.7 Rauchableitung
5.8 Feuerlöschanlagen
5.9 Brandmeldeanlagen
5.10 Brandwände und Wände zur Trennung von Brandbekämpfungsabschnitten
5.11 Feuerüberschlagsweg
5.12 Außenwände und Außenwandbekleidungen
5.13 Dächer
5.14 Sonstige Brandschutzmaßnahmen, Gefahrenverhütung
6 Anforderungen an Baustoffe und Bauteile sowie an die Größe der Brandabschnitte im Verfahren ohne Brandlastermittlung
6.1 Grundsätze des Nachweises
6.2 Zulässige Größe der Brandabschnittsfläche
Tabelle 2: Zulässige Größe der Brandabschnittsflächen in m
6.3 Anforderungen an die Baustoffe und Bauteile
6.4 Besondere Anforderungen an Lagergebäude und an Gebäude mit zusammenhängenden Lagerbereichen
7 Anforderungen an Baustoffe und Bauteile sowie an die Größe der Brandbekämpfungsabschnitte unter Verwendung des Rechenverfahrens nach DIN 18230-1
7.1 Grundsätze des Nachweises
7.2 Brandsicherheitsklassen
7.3 Anforderungen an Bauteile zur Trennung von Brandbekämpfungsabschnitten
7.4 Zulässige Größen von Brandbekämpfungsabschnittsflächen bis 60.000 m
Tabelle 3: Faktor FH zur Bewertung der Grundflächen der Geschosse bzw. Ebenen oberhalb des Bezugsniveaus
Tabelle 4: Faktoren Fa zur Berücksichtigung der Art des Öffnungsverschlusses der jeweiligen Ebene
Tabelle 5: Zulässige Summe der bewerteten Grundflächen der Geschosse und Ebenen eines Brandbekämpfungsabschnitts zul Abew in m
7.5 Anforderungen an die Bauteile von Brandbekämpfungsabschnittsflächen bis 60.000 m
Tabelle 6: Anforderungen an die Baustoffe und Bauteile
Tabelle 7: Zulässige Größe der Brandbekämpfungsabschnittsfläche eingeschossiger Industriebauten ohne Ebenen und ohne Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden und aussteifenden Bauteile in m
7.6 Brandbekämpfungsabschnittsflächen mit einer Größe von mehr als 60.000 m
7.7 Sonstige Anforderungen
8 Zusätzliche Bauvorlagen
9 Pflichten des Betreibers
Anhang 1 Grundsätze für die Aufstellung von Nachweisen mit Methoden des Brandschutzingenieurwesens