Regelwerk, Bau und Planung

VB-SHWoFG
Inhalt =>

1 Zu § 2 -Beteiligung der Kommunen (Kommunale Satzungsbefugnis)

1.1 Kriterien für einen erhöhten Wohnungsbedarf
1.2 Abweichende Entwicklungen des Wohnungsmarktes
1.3 Satzungsinhalte
1.3.1 Räumliche Bestimmung des Geltungsbereiches
1.3.2 Kriterien für die Auswahl der Wohnberechtigten
1.3.3 Zulassung von Vereinbarungen zwischen Satzungsgeber und Verfügungsberechtigten
1.4 Verfahren der Satzungsgebung
1.5 Ausübung des Benennungsrechtes

2 Zu § 6 -Kooperationsvertrag

2.1 Wesen des Kooperationsvertrages
2.2 Einzelne Vertragsgegenstände
2.3 Wohnflächenpool
2.3.1 Begriffsdefinition
2.3.2 Ausgestaltung der Vereinbarung
2.4 Verfahren

3 Zu § 8 -Begünstigte Haushalte und Wohnberechtigungsschein

3.1 Wohnberechtigung und Einkommensgrenzen
3.2 Wohnberechtigungsschein
3.2.1 Allgemeiner und gezielter Wohnberechtigungsschein
3.2.2 Angemessene Wohnungsgrößen
3.2.3 Antragsverfahren und Aufbewahrungsfristen
3.2.4 (aufgehoben)

4 Zu § 10 - Arten der Gegenleistungen (Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen)

4.1 Übertragung auf bestimmte Wohnungen
4.1.1 Gleichwertigkeit der Ersatzwohnungen
4.1.2 Herstellen der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit
4.1.3 Vereinbarkeit mit den Zielen der sozialen Wohnraumförderung
4.1.4 Verfügbarkeit der Wohnungen
4.1.5 Zuständigkeit und Verfahren
4.1.6 Ausgestaltung der Vereinbarung
4.2 Übertragung im Rahmen eines Wohnflächenpools

5 Zu § 11 - Belegungsbindung und -rechte

5.1 Überlassung von Wohnungen
5.1.1 Allgemeines Belegungsrecht
5.1.2 Besetzungs- oder Benennungsrecht
5.1.3 Überlassung von geförderten Wohnungen an Haushaltsangehörige
5.1.4 Besonderheiten im Rahmen der vereinbarten Förderung
5.2 Durchsetzung der Belegungsbindung
5.2.1 Kündigungs- und Räumungsanordnung
5.2.2 Geldleistungen und Bußgelder
5.2.3 Abwägung der Maßnahmen
5.3 Genehmigung von Selbstnutzung, Leerstand und Zweckentfremdung
5.3.1 Selbstnutzung
5.3.2 Leerstand
5.3.3 Zweckentfremdung
5.3.4 Verfahren

6 Zu § 13 - Zeitlicher Rahmen der Gegenleistung

6.1 Anwendungsbereich von § 13 Abs. 3 SHWoFG
6.2 Rechtsnatur der Bestätigung
6.3 Dauer der Gegenleistung
6.3.1 Neuförderungen
6.3.2 Förderungen im Sinne von § 16 Abs. 1 und 2 SHWoFG (Überleitungsvorschrift)

7 Zu § 14 - Freistellung

7.1 Allgemeines
7.2 Freistellungsgründe
7.2.1 Kein überwiegendes öffentliches Interesse an der vereinbarten Gegenleistung
7.2.2 Überwiegendes öffentliches Interesse an der Freistellung
7.2.3 Überwiegendes berechtigtes Interesse Verfügungsberechtigter oder Dritter an der Freistellung
7.3 Räumliche Reichweite der Freistellung und Befristung
7.3.1 Einzelfreistellung
7.3.2 Freistellung für Wohnungen bestimmter Art
7.3.3 Objektfreistellung
7.3.4 Gebietsfreistellung
7.4 Ausgleichsleistung für Freistellung
7.4.1 Belegungsrecht für Ersatzwohnungen
7.4.2 Wohnumfeld- und Quartiersmaßnahmen
7.4.3 Geldausgleich in angemessener Höhe
7.5 Freistellungsverfahren

8 Zu § 15 - Mitteilungspflichten und Sicherung der Zweckbestimmung

8.1 Wohnungskataster
8.1.1 Mietwohnungsbau
8.1.2 Wohnumfeld- und Quartiersmaßnahmen
8.2 Mitteilungspflicht bei Veräußerung oder Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
8.3 Auskunftsersuchen gegenüber Arbeitgeber/ Arbeitgeberin und Finanzbehörden

9 Zu § 18 -Verstöße und Ordnungswidrigkeiten

9.1 Geldleistungen und Ausgleichsverträge
9.1.1 Relevante Verstöße
9.1.2 Grundsätze der Bemessung der Geldleistung
9.1.3 Regelsätze
9.1.4 Billigkeitsprüfung
9.1.5 Verfahren
9.2 Ordnungswidrigkeiten
9.2.1 Relevante Verstöße
9.2.2 Grundsätze der Festsetzung
9.3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

10 Zu § 19 - Weiterentwicklung der sozialen Wohnraumförderung (Experimentierklausel)

11 Schlussvorschriften

Anlage 1
Einkommensgrenzen in der sozialen Wohnraumförderung - Miet- und Genossenschaftswohnungsbau - ab 1. Januar 2023

Anlage 2
Besondere Einkommensgrenzen der vereinbarten Förderung nach § 88d II. Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG) Miet- und Genossenschaftswohnungsbau - ab 1. Januar 2023

Anlage 3