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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes
- Schleswig-Holstein -

Vom 5. April 2017
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 6 vom 27.04.2017 S. 222; 15.06.2018 S. 292 18)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Landesplanungsgesetzes

Das Gesetz über die Landesplanung ( Landesplanungsgesetz - LaplaG) in der Fassung vom 27. Januar 2017 wird wie folgt geändert:

§ 18a wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe "5. Juni 2017" durch die Angabe "30. September 2018" ersetzt.

Artikel 2 18
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

ENDE

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