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Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes
- Schleswig-Holstein -

Vom 20. Mai 2019
(GVOBl. Nr. 8 vom 31.05.2019 S. 98)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Landesplanungsgesetzes

Das Landesplanungsgesetz in der Fassung vom 27. Januar 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 8), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Dezember 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 773), wird wie folgt geändert:

§ 18a wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe "5. Juni 2019" ersetzt durch "31. Dezember 2020".

Artikel 2
Außerkrafttreten früherer Regelungen

Artikel 3 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes vom 15. Juni 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 292)

§ 18a LaplaG tritt am 6. Juni 2019 außer Kraft.

tritt mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Kraft.

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 18a LaplaG tritt am 1. Januar 2021 außer Kraft.

ID 191239

ENDE

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(Stand: 13.06.2019)

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