Regelwerk, Energienutzung, Strahlenschutz
I Zuständig, insbesondere als zuständige Landesbehörde
II Zuständig für die Durchführung des Atomgesetzes
III Aufgaben der obersten Landesgesundheitsbehörde
IV Zuständig für die Koordinierung der den Ländern obliegenden Aufgaben der Notfallvorsorge
V Zuständig
VI Zuständige Stelle für die Bescheinigung
VII Zuständige Behörde im Bereich des Schutzes vor Radioaktivität in Bauprodukten
VIII Für Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen
IX Öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger