Richtlinie Aufzeichnungen nach RöV
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1 Geltungsbereich
2 Aufzeichnungen nach § 18 Abs. 1 RöV
2.1 Einweisung des Personals
2.2 Bestandsverzeichnis
3 Arbeitsanweisungen nach § 18 Abs. 2 RöV
3.1 Untersuchung mit Röntgenstrahlung
3.2 Behandlung mit Röntgenstrahlung
4 Aufzeichnungen nach § 28 RöV
4.1 Befragung des Patienten
4.2 Befragung der Patientinnen über bestehende oder nicht auszuschließende Schwangerschaft
4.3 Anwendung von Röntgenstrahlung
4.4 Überlassung von Aufzeichnungen an Patienten nach § 28 Abs. 2 RöV
4.5 Aufbewahrung der Röntgenbilder und der Aufzeichnungen nach § 28 Abs. 3 RöV
4.6 Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Röntgenbildern auf elektronischen Datenträgern
4.7 Überlassung von Aufzeichnungen an später untersuchende oder weiterbehandelnde Ärzte oder Zahnärzte nach § 28 Abs. 8 RöV
5 Aufbewahrung von Standarddaten/Betriebsbuch
6 Aufzeichnungen zur Unterweisung nach § 36 RöV
7 Zitierte Quellen
Anlage 1 Geräteeinweisung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV
Anlage 2 Muster des Röntgenpasses
Anlage 3 Unterweisung nach § 36 RöV