umwelt-online: Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 über Düngemittel (5)

zurück

E.2.Mindestgehalt an Spurennährstoffen in Gewichtsprozenten des Düngemittels; Spurennährstoff-Mischdüngertypen

E.2.1. Mindestgehalt an Spurennährstoffen in festen oder flüssigen Spurennährstoff-Mischdüngern, in Gewichtsprozenten des Düngemittels

Der Spurennährstoff liegt vor
ausschließlich in mineralischer Form in Chelat- oder Komplexform
Für einen Spurennährstoff:
Bor (B) 0,2 0,2
Kobalt (Co) 0,02 0,02
Kupfer (Cu) 0,5 0,1
Eisen (Fe) 2,0 0,3
Mangan (Mn) 0,5 0,1
Molybdän (Mo) 0,02 -
Zink (Zn) 0,5 0,1

Spurennährstoffgehalt eines festen Gemischs mindestens: 5 Gewichtsprozente des Düngemittels.
Spurennährstoffgehalt eines flüssigen Gemischs mindestens: 2 Gewichtsprozente des Düngemittels

E.2.2. Mindestgehalt an Spurennährstoffen in EG-Düngemitteln für die Bodendüngung, die Primär- und/oder Sekundärnährstoffe mit Spurennährstoffen enthalten, in Gewichtsprozenten des Düngemittels

Acker- und Grünland Gartenbau
Bor (B) 0,01 0,01
Kobalt (Co) 0,002 -
Kupfer (Cu) 0,01 0,002
Eisen (Fe) 0,5 0,02
Mangan (Mn) 0,1 0,01
Molybdän (Mo) 0,001 0,001
Zink (Zn) 0,01 0,002

E.2.3. Mindestgehalt an Spurennährstoffen in EG-Düngemitteln für Blattdüngung, die Primär- und/oder Sekundärnährstoffe mit Spurennährstoffen enthalten, in Gewichtsprozenten des Düngemittels

Bor (B) 0,010
Kobalt (Co) 0,002
Kupfer (Cu) 0,002
Eisen (Fe) 0,020
Mangan (Mn) 0,010
Molybdän (Mo) 0,001
Zink (Zn) 0,002

E.2.4. Feste oder flüssige Spurennährstoff-Mischdünger 12


"Nr. Typenbezeichnung Hinweise auf die Art der Herstellung und Bestandteile Mindestgesamtgehalt an
Nährstoffen (in
Gewichtsprozenten)

Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse

Weitere Hinweise zur typenbezeichnung Elemente, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten

Weitere Kriterien

1 2 3 4 5 6
1 Spurennährstoff- mischung Aus der Mischung zweier oder mehrerer Düngemittel des Typs E.1 oder durch Lösung und/oder Suspension zweier oder mehrerer Düngemittel des Typs E.1 in Wasser gewonnenes Erzeugnis
1) 5% Gesamtanteil für ein festes Gemisch

oder

2) 2 %% Gesamtanteil für ein flüssiges Gemisch.

Einzelspurennährstoff gemäß Abschnitt E.2.1

Name des einzelnen Spurennährstoffs und das chemische Symbol, aufgelistet in alphabetischer Ordnung der chemischen Symbole, gefolgt von dem/denn Namen des Gegenions/der Gegenionen, unmittelbar nach der Typbezeichnung. Gesamtgehalt jedes einzelnen Spurennährstoffs" ausgedrückt in Massenprozenten des Düngemittels mit Ausnahme der Fälle, in denen ein Spurennährstoff vollkommen wasserlöslich ist.

Wasserlöslicher Gehalt jedes einzelnen Spurennährstoffs, ausgedrückt in Prozent der Masse des Düngemittels, sofern dieser lösliche Gehalt mindestens die Hälfte des Gesamtgehalts ausmacht. Ist ein Spurennährstoff vollkommen in Wasser löslich, so ist nur der wasserlösliche Gehalt anzugeben.

Liegt ein Spurennährstoff in organisch gebundener Form vor, so ist sein Gehalt an dem Düngemittel direkt hinter der Angabe des wasserlöslichen Gehalts in Prozent der Masse des Düngemittels anzugeben, wobei die Worte' als Chelat von...': bzw.'als Komplex von...' anzufügen sind, jeweils gefolgt von der Bezeichnung des/der zugelassenen Chelat- oder Komplexbildner, wie sie in Abschnitt E.3 aufgeführt ist. Anstelle der chemischen Bezeichnung der organischen Verbindung kann deren Kurzbezeichnung angegeben werden.

Nach den vorgeschriebenen und fakultativen Angaben ist der folgende Hinweis anzubringen:'Nur bei tatsächlichem Bedarf verwenden. Angemessene Dosisrate nicht überschreiten.'

E.3. Liste der als organische Chelat- und Komplexbildner für Spurennährstoffe zugelassenen Verbindungen

Folgende Stoffe sind zugelassen, sofern ihr entsprechendes Nährstoffchelat den Anforderungen der Richtlinie 67/548/EWG des Rates 9 entspricht.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 12.07.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion