Regelwerk, EU 2007

Entsch. 2007/756/EG
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Artikel 1
Artikel 1a
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6

Anhang

1. Daten

2. Architektur

2.1. Verbindungen zu anderen Registern

2.2. Die globale NVR-Architektur der EU

Abbildung 1 Architektur des EC VVR

3. Betriebsweise

3.1. Verwendung des NVR

3.2. Antragsformblätter

3.2.1. Antrag auf Eintragung

3.2.2. Eintragung eines Fahrzeugs und Erteilung einer Europäischen Fahrzeugnummer (EVN)

3.2.3. Änderung einer oder mehrerer Positionen der Eintragung

3.2.4. Rücknahme der Eintragung

3.2.5. Zulassung in mehreren Mitgliedstaaten

3.2.6. Übertragung einer Eintragung und Änderung der EVN

3.3. Zugriffsrechte

3.4. Historische Datensätze

4. Vorhandene Fahrzeuge

4.1. Dateninhalt

4.2. Verfahren

Anlage 1 Codierung von Beschränkungen

1. Grundsätze

2. Struktur

3. Beschränkungscodes

Anlage 2 Struktur und Inhalt der Europäischen Identifikationsnummer

Anlage 3 Codierung von Rücknahmen

Anlage 4 Standardformblatt für die Eintragung

Anlage 5 Glossar

Anlage 6

Teil "0"
Fahrzeugkennzeichnung

Teil 1
Fahrzeughalterkennzeichnung

1. Definition der Fahrzeughalterkennzeichnung (VKM)

2. Format der Fahrzeughalterkennzeichnung

3. Bestimmungen zur Zuweisung von Fahrzeughalterkennzeichnungen

4. VKM-Register und Zuweisungsverfahren

Teil 2
Entfällt

Teil 3
Verbindliches Verfahren zum Bestimmen der Prüfziffer (12. Ziffer)

Teil 4
Ländercodes der Staaten, in denen die Fahrzeuge registriert werden (3. und 4. Ziffer und Abkürzung)

Teil 5
Entfällt

Teil 6
Codes für die Interoperabilität von Güterwagen (1. und 2. Ziffer)

Teil 7
Codes für internationale Verkehrsfähigkeit bei beförderten Reisezugwagen (1. und 2. Ziffer)

Teil 8
typen von Triebfahrzeugen und Einheiten in Zugeinheiten in fester oder vorgegebener Anordnung (1. und 2. Ziffer)

Teil 9
Standardnummer zur Kennzeichnung von Güterwagen (5. bis 8. Ziffer)

Teil 10
Zahlencodes für die technischen Daten bei beförderten Reisezugwagen (5. und 6. Ziffer)

Teil 11
Zahlencodes für die technischen Daten bei Sonderfahrzeugen (6. bis 8. Ziffer)

Teil 12
Kennbuchstaben für Güterwagen (Ausser Gelenkwagen und mehrteiligen Wagen)

Teil 13