Entsch. 2009/567/EG
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Anhang Rahmenbestimmungen
Mit der Festlegung der Kriterien verbundene Ziele
Beurteilungs- und Prüfanforderungen
Umweltkriterien
Kriterien für Textilfasern
1. Acryl
2. Baumwollfasern und andere natürliche zellulosische Samenfasern (einschließlich Kapok)
3. Elastan
4. Flachs und andere Bastfasern (einschließlich Hanf, Jute und Ramie)
5. Schweißwolle und sonstige Keratinfasern (einschließlich Schaf-, Kamel-, Alpaka- und Ziegenwolle)
6. Zellulose-Kunstfasern (einschließlich Viskose-, Lyocell-, Acetat-, Cupro- und Triacetatfasern)
7. Polyamid
8. Polyester
9. Polypropylen
Kriterien für Verfahren und Chemikalien
10. Hilfs- und Appreturmittel für Fasern und Garne
11. Biozid- und biostatische Produkte
12. Entfärbung oder Depigmentierung
13. Beschweren
14. Sämtliche chemischen Stoffe und chemische Zubereitungen
15. Waschmittel, Weichmachungsmittel und Komplexbildner
16. Bleichmittel: Zum Bleichen von Garnen, Geweben und Enderzeugnissen dürfen keine Chlorbleichmittel verwendet werden.
17. Verunreinigungen in Farbstoffen: Farbanteile mit Faseraffinität (löslich oder unlöslich)
18. Verunreinigungen in Pigmenten: unlösliche Farbanteile ohne Faseraffinität
19. Chromsalze enthaltende Beizenfarbstoffe
20. Metallkomplexfarbstoffe
21. Azofarbstoffe
22. Krebserzeugende, fruchtschädigende oder fortpflanzungsgefährdende Farbstoffe
23. Potenziell sensibilisierende Farbstoffe
24. Halogenierte Carrier für Polyester
25. Drucken
26. Formaldehyd
27. Ableitung von Abwasser aus der Nassbehandlung
28. Flammenhemmstoffe
29. Antifilzmittelausrüstung
30. Gewebeausrüstungen
31. Füllungen
32. Beschichtungen, Laminate und Membrane
33. Energie- und Wasserverbrauch
Kriterien für Gebrauchstauglichkeit
34. Änderungen der Abmessungen während des Waschens und Trocknens
35. Farbbeständigkeit beim Waschen
36. Farbbeständigkeit gegenüber (saurer, alkalischer) Transpiration
37. Farbbeständigkeit gegenüber Feuchtscheuern
38. Farbbeständigkeit gegenüber Trockenscheuern
39. Farbbeständigkeit gegenüber Licht