VO (EU) Nr. 827/2012
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Kapitel II
Verfahren für die offenlegung signifikanter Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien
Artikel 2 Verfahren, nach denen Informationen gegenüber der Öffentlichkeit offengelegt werden können
Kapitel III
Format der Informationen über Netto- Leerverkaufspositionen, die die zuständigen Behörden der ESMa übermitteln müssen
Artikel 4 Format der auf Anfrage zu übermittelnden Informationen
Kapitel IV
Vereinbarungen, Zusagen und Massnahmen zur angemessenen Gewährleistung der Verfügbarkeit für die Geschäftsabwicklung
Artikel 5 Leihvereinbarungen und andere durchsetzbare Ansprüche gleicher Wirkung
Artikel 6 Zusagen und Maßnahmen, die in Bezug auf Leerverkäufe in Aktien zu treffen sind, die zum Handel an einem Handelsplatz zugelassen sind
Artikel 8 Dritte, von denen Zusagen entgegengenommen werden
Kapitel V
Bestimmung des Haupthandelsplatzes für die Zwecke der Ausnahmeregelung
Artikel 9 Datum und Zeitraum für die Berechnungen zur Ermittlung des Haupthandelsplatzes
Artikel 10 Datum der Mitteilung an die ESMa
Artikel 11 Geltungsbeginn der Liste der unter die Ausnahmeregelung fallenden Aktien
Artikel 12 Besondere Fälle, in denen die Liste mit den unter die Ausnahmeregelung fallenden Aktien überarbeitet wird
Kapitel VI
Schlussbestimmungen
Artikel 13 Inkrafttreten
Anhang I Offenlegung signifikanter Leerverkaufspositionen gegenüber der Öffentlichkeit (Artikel 2)