Regelwerk, EU-2012

VO (EU) Nr. 827/2012
Inhalt =>

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Kapitel II
Verfahren für die offenlegung signifikanter Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien

Artikel 2 Verfahren, nach denen Informationen gegenüber der Öffentlichkeit offengelegt werden können

Kapitel III
Format der Informationen über Netto- Leerverkaufspositionen, die die zuständigen Behörden der ESMa übermitteln müssen

Artikel 4 Format der auf Anfrage zu übermittelnden Informationen

Kapitel IV
Vereinbarungen, Zusagen und Massnahmen zur angemessenen Gewährleistung der Verfügbarkeit für die Geschäftsabwicklung

Artikel 5 Leihvereinbarungen und andere durchsetzbare Ansprüche gleicher Wirkung

Artikel 6 Zusagen und Maßnahmen, die in Bezug auf Leerverkäufe in Aktien zu treffen sind, die zum Handel an einem Handelsplatz zugelassen sind

Artikel 8 Dritte, von denen Zusagen entgegengenommen werden

Kapitel V
Bestimmung des Haupthandelsplatzes für die Zwecke der Ausnahmeregelung

Artikel 9 Datum und Zeitraum für die Berechnungen zur Ermittlung des Haupthandelsplatzes

Artikel 10 Datum der Mitteilung an die ESMa

Artikel 11 Geltungsbeginn der Liste der unter die Ausnahmeregelung fallenden Aktien

Artikel 12 Besondere Fälle, in denen die Liste mit den unter die Ausnahmeregelung fallenden Aktien überarbeitet wird

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 13 Inkrafttreten

Anhang I Offenlegung signifikanter Leerverkaufspositionen gegenüber der Öffentlichkeit (Artikel 2)

Anhang II