1. Wissensstand - Lizenz für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen der Kategorien A, B1, B2, B2L, B3 und C
Das Grundwissen für die Kategorien A, B1, B2, B2L und B3 wird durch Wissensstandindikatoren (1, 2 oder 3) zu jedem Fachmodul angegeben. Antragsteller für Kategorie C müssen über den Grundwissensstand der Kategorie B1 oder B2 verfügen.
Die Wissensstandindikatoren sind in folgende drei Stufen unterteilt:
STUFE 1: Kenntnis der Hauptelemente des Themas.
Ziele:
Der Antragsteller sollte mit den Grundelementen des Themas vertraut sein.
Der Antragsteller sollte eine einfache Beschreibung des gesamten Themas in gängigen Worten und Beispielen geben können.
Der Antragsteller sollte typische Begriffe verwenden können.
STUFE 2: Allgemeine Kenntnis der theoretischen und praktischen Aspekte des Themas und die Fähigkeit zur Anwendung dieser Kenntnisse.
Ziele:
Der Antragsteller sollte die theoretischen Grundlagen des Themas verstehen können.
Der Antragsteller sollte eine allgemeine Beschreibung des gesamten Themas unter Verwendung von jeweils typischen Beispielen geben können.
Der Antragsteller sollte mathematische Formeln in Verbindung mit physikalischen Gesetzen, die das Thema beschreiben, verwenden können.
Der Antragsteller sollte Skizzen, Zeichnungen und schematische Darstellungen, mit denen das Thema beschrieben wird, lesen und verstehen können.
Der Antragsteller sollte sein Wissen unter Verwendung von detaillierten Verfahren praktisch anwenden können.
STUFE 3: Detaillierte Kenntnis der theoretischen und praktischen Aspekte des Themas und die Fähigkeit zur Kombination und Anwendung der einzelnen Elemente seiner Kenntnisse auf logische und umfassende Weise.
Ziele:
Der Antragsteller sollte die Theorie des Themas und die Verknüpfungen mit anderen Themen kennen.
Der Antragsteller sollte eine detaillierte Beschreibung des gesamten Themas unter Verwendung der theoretischen Grundlagen und spezifischer Beispiele geben können.
Der Antragsteller sollte mathematische Formeln in Bezug auf das Thema verstehen und anwenden können.
Der Antragsteller sollte Skizzen, einfache Zeichnungen und schematische Darstellungen, mit denen das Thema beschrieben wird, lesen, verstehen und erstellen können.
Der Antragsteller sollte seine Kenntnisse unter Verwendung der Herstelleranweisungen praktisch anwenden können.
Der Antragsteller sollte die Resultate aus verschiedenen Quellen und Messungen interpretieren und ggf. Korrekturmaßnahmen anwenden können.
Die Qualifikation in den Basisfachmodulen für jede Kategorie oder Unterkategorie einer Lizenz für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen muss mit der folgenden Matrix übereinstimmen (die Fachmodule sind gegebenenfalls mit einem "X" gekennzeichnet, ein n. z. bedeutet, dass das Fachmodul weder anwendbar noch erforderlich ist).
Fachmodul
B1.1 A1
B1.2 A2
B1.3 A3
B1.4 A4
B3
B2
B2L
C
Turbinentriebwerk
Kolbentriebwerk
Turbinentriebwerk
Kolbentriebwerk
Nicht druckbelüftete Flugzeuge mit Kolbentriebwerk MTOM< 2 t
1. Mathematik
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2. Physik
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3. Grundlagen der Elektrik
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X
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4. Grundlagen der Elektronik
X (n. z. für A1)
X (n. z. für A2)
X (n. z. für A3)
X (n. z. für A4)
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5. Instrumentensysteme der Digitaltechniken/Elektronik
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6. Werkstoffe und Hardware
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7. Instandhaltung
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8. Grundlagen der Aerodynamik
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9. Menschliche Faktoren
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