Beschl. (EU) 2016/1349
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Artikel 2 Für die Zwecke dieses Beschlusses bezeichnet der Ausdruck
Anhang Kriterien für das EU-Umweltzeichen sowie Beurteilungs- und Prüfanforderungen
Kriterium 1 - Ursprung von Häuten und Fellen, Baumwolle, Holz und Kork sowie künstlichen Zellulosefasern und Kunststoff
1.1. Anforderungen an Häute und Felle1.2. Baumwollfasern und andere natürliche zellulosische Samenfasern
1.3. Nachhaltiges Holz und nachhaltiger Kork
1.4. Künstliche Zellulosefasern (einschließlich Viskose, Modal und Lyocell)
1.5. Kunststoffe
Kriterium 2 - Verringerung des Wasserverbrauchs und Beschränkungen beim Gerben von Häuten und Fellen
2.1. WasserverbrauchTabelle 1: Maximal zulässiger Wasserverbrauch beim Gerben
2.2. Beschränkungen beim Gerben von Häuten und Fellen
Kriterium 3 - Emissionen in das Wasser bei der Herstellung von Leder, Textilien und Gummi
3.1. Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) im Abwasser aus Gerbereien3.2. Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) im Abwasser aus Textilveredelungsprozessen
3.3. Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) im Abwasser aus der Verarbeitung natürlichen und synthetischen Gummis
3.4. Chrom in Gerbereiabwasser nach der Behandlung
Kriterium 4 - flüchtige organische Verbindungen (VOC)
Kriterium 5 - Gefährliche Stoffe in dem Produkt und in Schuhbestandteilen
Tabelle 2: Gruppeneinstufung der eine Verwendungsbeschränkung bewirkenden Gefahren5.1. Beschränkungen in Bezug auf besonderes besorgniserregende Stoffe
5.2. Beschränkung basierend auf gemäß CLP eingestufte Stoffe und Gemische
Tabelle 3: Stoff- und Gemischgruppen, auf die das Kriterium 5.2 Anwendung findet
Tabelle 4: Ausnahmebedingungen, die für die Verwendung funktionaler Stoffe und Gemische gelten
Kriterium 6 - Verzeichnis der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung (Restricted Substance List - RSL)
Kriterium 7 - Parameter zur Förderung der Haltbarkeit
Tabelle 5: Haltbarkeitsparameter
Kriterium 8 - Soziale Verantwortung der Unternehmen in Bezug auf Arbeitsaspekte
Kriterium 9 - Verpackung
9.1. Pappe und Papier9.2. Kunststoff
Kriterium 10 - Verbraucherinformationen
10.1. Anweisungen an den Anwender10.2. Informationen auf dem EU-Umweltzeichen
Anlage Verzeichnis der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung (RESTRICTED SUBSTANCE LIST - RSL)
Tabelle 1