VO (EU) 2024/2747
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Titel I
Allgemeine Bestimmungen
Kapitel I
Gegenstand, Ziele, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Governance
Artikel 4 Notfall- und Resilienzgremium für den Binnenmarkt
Artikel 5 Aufgaben des Gremiums
Artikel 6 Notfall- und Resilienzdialog
Artikel 7 Notfall- und Resilienzplattform
Artikel 8 Verbindungsbüros
Titel II
Eventualfallplanung für den Binnenmarkt
Artikel 9 Eventualfallrahmen
Artikel 10 Freiwillige Krisenprotokolle
Artikel 11 Schulungen und Simulationen
Artikel 12 Stresstests
Artikel 13 Ad-hoc-Warnmeldungen zur Frühwarnung
Titel III
Wachsamkeit im Binnenmarkt
Kapitel I
Wachsamkeitsmodus für den Binnenmarkt
Artikel 14 Kriterien für die Aktivierung
Artikel 15 Verlängerung und Deaktivierung
Kapitel II
Wachsamkeitsmaßnahmen
Artikel 16 Überwachung
Titel IV
Binnenmarkt-Notfall
Kapitel I
Notfallmodus für den Binnenmarkt
Artikel 17 Kriterien für die Aktivierung
Artikel 18 Aktivierung
Artikel 19 Verlängerung und Deaktivierung
Kapitel II
Freier Verkehr bei einem Binnenmarkt-Notfall
Abschnitt I
Maßnahmen zur Erleichterung des freien Verkehrs
Artikel 20 Beschränkungen des freien Verkehrs während des Notfallmodus für den Binnenmarkt
Artikel 21 Unzulässige Beschränkungen des Rechts auf freien Verkehr bei einem Binnenmarkt-Notfall
Artikel 22 Risikominderungsmaßnahmen in Bezug auf die Freizügigkeit von Personen
Abschnitt II
Transparenz und administrative Hilfe
Artikel 23 Transparenz
Artikel 24 Zentrale Anlaufstellen in den Mitgliedstaaten
Artikel 25 Zentrale Anlaufstelle auf Unionsebene
Kapitel III
Maßnahmen zur Reaktion auf einen Binnenmarkt-Notfall
Abschnitt I
Auskunftsersuchen, Notfallverfahren gemäß den Produktvorschriften der Union und Vorranganfragen
Artikel 26 Erfordernis der zweistufigen Aktivierung
Artikel 27 Auskunftsersuchen an Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 28 Aktivierung der in den einschlägigen Produktvorschriften der Union vorgesehenen Notfallverfahren
Artikel 29 Vorranganfragen
Artikel 30 Verhängung von Geldbußen gegen Wirtschaftsteilnehmer, die einer ausdrücklich angenommenen Vorranganfrage nicht nachkommen
Artikel 31 Verjährungsfrist für die Verhängung von Geldbußen
Artikel 32 Verjährungsfrist für die Vollstreckung der Zahlung von Geldbußen
Artikel 33 Anspruch auf rechtliches Gehör bei der Verhängung von Geldbußen
Abschnitt II
Sonstige Maßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit krisenrelevanter Waren und Dienstleistungen
Artikel 34 Solidarität und koordinierte Verteilung krisenrelevanter Waren und Dienstleistungen
Artikel 35 Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Bereitstellung von krisenrelevanten Waren oder krisenrelevanten Dienstleistungen
Titel V
Vergabe öffentlicher Aufträge
Kapitel I
Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Kommission für Rechnung oder im Namen von Mitgliedstaaten während eines Wachsamkeitsmodus für den Binnenmarkt oder eines Notfallmodus für den Binnenmarkt
Artikel 36 Ersuchen der Mitgliedstaaten an die Kommission, für deren Rechnung oder in deren Namen Waren und Dienstleistungen zu beschaffen
Artikel 37 Festlegung und Umsetzung des Verhandlungsmandats der Kommission
Artikel 38 Modalitäten der Auftragsvergabe durch die Kommission für Rechnung oder im Namen der Mitgliedstaaten
Kapitel II
Gemeinsame Auftragsvergabe während des Wachsamkeitsmodus für den Binnenmarkt und des Notfallmodus für den Binnenmarkt
Artikel 39 Gemeinsames Vergabeverfahren
Kapitel III
Auftragsvergabe durch die Mitgliedstaaten im Notfallmodus für den Binnenmarkt
Artikel 40 Konsultation und Koordinierung in Bezug auf die individuelle Auftragsvergabe durch die Mitgliedstaaten
Artikel 41 Ausschließlichkeitsklausel
Titel VI
Datenschutz, Vertraulichkeit, Sicherheitsvorschriften und digitale Instrumente
Artikel 42 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 43 Vorschriften zur Verschwiegenheit und zur Sicherheit für den Schutz der erlangten Informationen
Artikel 44 Digitale Instrumente
Titel VII
Schlussbestimmungen
Artikel 45 Ausschuss
Artikel 46 Berichterstattung, Überprüfung und Bewertung
Artikel 47 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98