Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/2747
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Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel I
Gegenstand, Ziele, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Ziele

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Governance

Artikel 4 Notfall- und Resilienzgremium für den Binnenmarkt

Artikel 5 Aufgaben des Gremiums

Artikel 6 Notfall- und Resilienzdialog

Artikel 7 Notfall- und Resilienzplattform

Artikel 8 Verbindungsbüros

Titel II
Eventualfallplanung für den Binnenmarkt

Artikel 9 Eventualfallrahmen

Artikel 10 Freiwillige Krisenprotokolle

Artikel 11 Schulungen und Simulationen

Artikel 12 Stresstests

Artikel 13 Ad-hoc-Warnmeldungen zur Frühwarnung

Titel III
Wachsamkeit im Binnenmarkt

Kapitel I
Wachsamkeitsmodus für den Binnenmarkt

Artikel 14 Kriterien für die Aktivierung

Artikel 15 Verlängerung und Deaktivierung

Kapitel II
Wachsamkeitsmaßnahmen

Artikel 16 Überwachung

Titel IV
Binnenmarkt-Notfall

Kapitel I
Notfallmodus für den Binnenmarkt

Artikel 17 Kriterien für die Aktivierung

Artikel 18 Aktivierung

Artikel 19 Verlängerung und Deaktivierung

Kapitel II
Freier Verkehr bei einem Binnenmarkt-Notfall

Abschnitt I
Maßnahmen zur Erleichterung des freien Verkehrs

Artikel 20 Beschränkungen des freien Verkehrs während des Notfallmodus für den Binnenmarkt

Artikel 21 Unzulässige Beschränkungen des Rechts auf freien Verkehr bei einem Binnenmarkt-Notfall

Artikel 22 Risikominderungsmaßnahmen in Bezug auf die Freizügigkeit von Personen

Abschnitt II
Transparenz und administrative Hilfe

Artikel 23 Transparenz

Artikel 24 Zentrale Anlaufstellen in den Mitgliedstaaten

Artikel 25 Zentrale Anlaufstelle auf Unionsebene

Kapitel III
Maßnahmen zur Reaktion auf einen Binnenmarkt-Notfall

Abschnitt I
Auskunftsersuchen, Notfallverfahren gemäß den Produktvorschriften der Union und Vorranganfragen

Artikel 26 Erfordernis der zweistufigen Aktivierung

Artikel 27 Auskunftsersuchen an Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 28 Aktivierung der in den einschlägigen Produktvorschriften der Union vorgesehenen Notfallverfahren

Artikel 29 Vorranganfragen

Artikel 30 Verhängung von Geldbußen gegen Wirtschaftsteilnehmer, die einer ausdrücklich angenommenen Vorranganfrage nicht nachkommen

Artikel 31 Verjährungsfrist für die Verhängung von Geldbußen

Artikel 32 Verjährungsfrist für die Vollstreckung der Zahlung von Geldbußen

Artikel 33 Anspruch auf rechtliches Gehör bei der Verhängung von Geldbußen

Abschnitt II
Sonstige Maßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit krisenrelevanter Waren und Dienstleistungen

Artikel 34 Solidarität und koordinierte Verteilung krisenrelevanter Waren und Dienstleistungen

Artikel 35 Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Bereitstellung von krisenrelevanten Waren oder krisenrelevanten Dienstleistungen

Titel V
Vergabe öffentlicher Aufträge

Kapitel I
Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Kommission für Rechnung oder im Namen von Mitgliedstaaten während eines Wachsamkeitsmodus für den Binnenmarkt oder eines Notfallmodus für den Binnenmarkt

Artikel 36 Ersuchen der Mitgliedstaaten an die Kommission, für deren Rechnung oder in deren Namen Waren und Dienstleistungen zu beschaffen

Artikel 37 Festlegung und Umsetzung des Verhandlungsmandats der Kommission

Artikel 38 Modalitäten der Auftragsvergabe durch die Kommission für Rechnung oder im Namen der Mitgliedstaaten

Kapitel II
Gemeinsame Auftragsvergabe während des Wachsamkeitsmodus für den Binnenmarkt und des Notfallmodus für den Binnenmarkt

Artikel 39 Gemeinsames Vergabeverfahren

Kapitel III
Auftragsvergabe durch die Mitgliedstaaten im Notfallmodus für den Binnenmarkt

Artikel 40 Konsultation und Koordinierung in Bezug auf die individuelle Auftragsvergabe durch die Mitgliedstaaten

Artikel 41 Ausschließlichkeitsklausel

Titel VI
Datenschutz, Vertraulichkeit, Sicherheitsvorschriften und digitale Instrumente

Artikel 42 Schutz personenbezogener Daten

Artikel 43 Vorschriften zur Verschwiegenheit und zur Sicherheit für den Schutz der erlangten Informationen

Artikel 44 Digitale Instrumente

Titel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 45 Ausschuss

Artikel 46 Berichterstattung, Überprüfung und Bewertung

Artikel 47 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98

Artikel 48