VO (EU) 2024/2852
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Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Ausnahme vom Verbot des Einführens der spezifizierten Pflanzen in das Gebiet der Union
Artikel 3 Bestätigtes Auftreten eines relevanten Schädlings während des Einfuhrquarantänezeitraums
Artikel 4 Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1217
Artikel 5 Inkrafttreten
Anhang Anforderungen für das Einführen der spezifizierten Pflanzen in das Gebiet der Union gemäß Artikel 2
1. Anforderungen an Japan