Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/3190
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Verbot der Verwendung von BPA

Artikel 4 Verbot des Vorhandenseins von BPa in Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen, bei deren Herstellung andere Bisphenole oder Bisphenolderivate verwendet werden

Artikel 5 Verbot der Verwendung von anderen gefährlichen Bisphenolen als BPa oder gefährlichen Bisphenolderivaten

Artikel 6 Zulassung der Verwendung anderer gefährlicher Bisphenole als BPa oder gefährlicher Bisphenolderivate bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen für eine bestimmte Anwendung

Artikel 7 Meldepflichten betreffend Alternativstoffe für BPA, gefährliche Bisphenole und gefährliche Bisphenolderivate gemäß Anhang II

Artikel 8 Konformitätserklärung und Belege

Artikel 9 Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung

Artikel 10 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

Artikel 11 Übergangsbestimmungen für fertige Einweg-Lebensmittelkontaktgegenstände

Artikel 12 Übergangsbestimmungen für fertige Mehrweg-Lebensmittelkontaktgegenstände

Artikel 13 Aufhebung

Artikel 14 Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II Unionsliste von BPa und anderen gefährlichen Bisphenolen sowie gefährlichen Bisphenolderivaten, die zur Verwendung bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen für bestimmte Anwendungen zugelassen sind

Anhang III