Regelwerk, EU 2025

Beschl. (EU) 2025/477
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Erwägungsgründe

1. Sachverhalt und Verfahren

2. Rechtsrahmen

3. Würdigung

3.1. Nicht beschränkter Marktzugang

3.2. Wettbewerbliche Würdigung

3.2.1. Definition des sachlich relevanten Marktes
3.2.1.1. Der Kapazitätsmechanismus (CRM)

3.2.1.2. Die Beihilferegelungen für Strom aus erneuerbaren Quellen

3.2.2. Definition des räumlich relevanten Marktes

3.2.3. Marktanalyse

3.2.3.1. Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen, die mit gleichbleibenden und gesetzlich festgelegten Prämien subventioniert werden

3.2.3.2. Marktanteile am gesamten Markt für die Erzeugung von und den Großhandel mit Strom in Belgien

3.2.3.3. Analyse des von Stromimporten ausgeübten Wettbewerbsdrucks

3.2.3.4. Auf dem gesamten Markt für die Erzeugung von und den Großhandel mit Strom in Belgien tätige Auftraggeber

4. Schlussfolgerung

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