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Stand: VO (EG) 2557/2001 ABl. Nr. L 349 vom 31.12.2001) |
Anhang V zu VO (EWG) 259/93 |
Einleitende Bemerkungen
Teil 1 ist in zwei Abschnittte unterteilt: Liste A enthält Abfälle, die im Sinne des Basler Übereinkommens als gefährlich gelten und daher unter das Ausfuhrverbot fallen, Liste B enthält Abfälle, die nicht unter das Ausfuhrverbot fallen.
Ist ein Abfall in Teil 1 erfaßt, muß geprüft werden, ob er in Liste A oder B aufgeführt ist. Nur wenn ein Abfall weder in Liste a noch in Liste B von Teil 1 erscheint, muss geprüft werden, ob er in Teil 2 oder 3 aufgeführt ist. Trifft das zu, fällt er unter das Ausfuhrverbot.
Verzeichnis A
(Anlage VIII des Basler Übereinkommens)
A1. Metalle und metallhaltige Abfälle | |
A1010 | Metallabfälle und Abfälle von Legierungen mit einem der folgenden Elemente: |
-Antimon | |
-Arsen | |
-Beryllium | |
-Cadmium | |
-Blei | |
-Quecksilber | |
-Selen | |
-Tellur | |
-Thallium | |
jedoch ausgenommen der in Liste B aufgeführten Abfälle. | |
A1020 | Abfälle, ausgenommen Metallabfälle in massiver Form, die als Bestandteile oder als Verunreinigungen folgendes enthalten: |
- Antimon; Antimonverbindungen | |
- Beryllium; Berylliumverbindungen | |
- Cadmium; Cadmiumverbindungen | |
- Blei; Bleiverbindungen | |
- Selen; Selenverbindungen | |
- Tellur, Tellurverbindungen | |
A1030 | Abfälle, die als Bestandteile oder Verunreinigungen folgendes enthalten: |
- Arsen; Arsenverbindungen | |
- Quecksilber; Quecksilberverbindungen | |
- Thallium; Thalliumverbindungen | |
A1040 | Abfälle, die als Bestandteile folgendes enthalten: |
- Metallcarbonyle | |
- Chrom(VI)-Verbindungen | |
A1050 | Galvanikschlämme |
A1060 | Beim Beizen von Metallen anfallende flüssige Abfälle |
A1070 | Laugungsrückstände aus der Zinkbearbeitung, Staub und Schlamm wie Jarosit, Hämatit usw. |
A1080 | Abfälle von in Liste B nicht aufgeführten Zinkrückständen, die Blei- und Cadmium in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie in Anlage III festgelegte Eigenschaften aufweisen |
A1090 | Asche aus der Verbrennung von isoliertem Kupferdraht |
A1100 | Staub und Rückstände aus den Abgasreinigungsanlagen von Kupferschmelzöfen |
A1110 | Verbrauchte Elektrolytlösungen aus der elektrolytischen Gewinnung oder Reinigung von Kupfer |
A1120 | Schlammförmiger Abfall, ausgenommen Anodenschlamm, aus der elektrolytischen Gewinnung oder Reinigung von Kupfer |
A1130 | Gelöstes Kupfer enthaltende, verbrauchte Ätzlösungen |
A1140 | Abfälle von Kupfer(II)-chlorid- und Kupfercyanidkatalysatoren |
A1150 | Edelmetallasche aus der Verbrennung von Leiterplatten, soweit sie nicht in Liste B 1 aufgeführt sind |
A1160 | Abfälle von Bleiakkumulatoren, ganz oder zerkleinert |
A1170 | Abfälle von nicht sortierten Batterien, ausgenommen Gemische, die ausschließlich aus in Liste B aufgeführten Batterien bestehen. In Liste B nicht aufgeführte Batterien, die in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten, dass sie dadurch gefährlich werden |
A1180 | Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten 2, die Komponenten enthalten wie etwa Akkumulatoren und andere in Liste a aufgeführte Batterien, Quecksilberschalter, Glas von Kathodenstrahlröhren und sonstige beschichtete Gläser, PCB-haltige Kondensatoren oder die mit in Anlage I genannten Bestandteilen (z.B. Cadmium, Quecksilber, Blei, polychlorierte Biphenyle) in einem solchen Ausmaß verunreinigt sind, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B1110) 3 |
A2 | Abfälle aus vorwiegend anorganischen Bestandteilen, die Metalle oder organische Stoffe enthalten können |
A2010 | Glasabfälle aus Kathodenstrahlröhren oder sonstigen beschichteten Gläsern |
A2020 | Abfälle von anorganischen - flüssigen oder schlammförmigen - Fluorverbindungen, jedoch ausgenommen der in Liste B aufgeführten Abfälle |
A2030 | Abfälle von Katalysatoren, ausgenommen der in Liste B aufgeführten Abfälle |
A2040 | Bei Verfahren der chemischen Industrie anfallende Gipsabfälle, wenn sie in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten gefährlichen Eigenschaften aufweisen (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2080) |
A2050 | Asbestabfälle (Staub und Fasern) |
A2060 | Flugasche aus kohlebefeuerten Kraftwerken, die in Anlage I genannte Stoffe in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2050) |
A3 | Abfälle aus vorwiegend organischen Bestandteilen, die Metalle oder anorganische Stoffe enthalten können |
A3010 | Abfälle aus der Herstellung oder Behandlung von Petrolkoks und Bitumen |
A3020 | Mineralölabfälle, die für ihren ursprünglichen Verwendungszweck nicht mehr geeignet sind |
A3030 | Abfälle, die Schlämme von verbleitem Antiklopfmittel enthalten, aus solchem bestehen oder mit solchem verunreinigt sind |
A3040 | Abfälle von (Wärmeübertragungs-) Heizflüssigkeiten |
A3050 | Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Harzen, Latex, Weichmachern oder Leimen/ Klebstoffen, ausgenommen der in Liste B aufgeführten Abfälle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B4020) |
A3060 | Nitrocelluloseabfälle |
A3070 | Abfälle von Phenolen und Phenolverbindungen einschließlich Chlorphenolen in Form von Flüssigkeiten oder Schlämmen |
A3080 | Etherabfälle, ausgenommen der in Liste B aufgeführten Abfälle |
A3090 | Abfälle aus Lederstaub, -asche, -schlamm und -mehl, die Chrom(VI)-Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B3100) |
A3100 | Schnitzel und sonstige Abfälle von Leder oder Lederverbunde, die zur Herstellung von Lederartikeln nicht geeignet sind und Chrom(VI) -Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B3090) |
A3110 | Abfälle aus der Pelzverarbeitung, die Chrom(VI)-Verbindungen, Biozide oder infektiöse Stoffe enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B3110) |
A3120 | FLUFF - Shredderleichtfraktion |
A3130 | Abfälle von phosphororganischen Verbindungen |
A3140 | Abfälle von nichthalogenierten organischen Lösungsmitteln, ausgenommen der in der Liste B aufgeführten Abfälle |
A3150 | Abfälle von halogenierten organischen Lösungsmitteln |
A3160 | Abfälle von halogenierten und nichthalogenierten nichtwässrigen Destillationsrückständen aus der Rückgewinnung von organischen Lösungsmitteln |
A3170 | Abfälle aus der Herstellung von halogenierten aliphatischen Kohlenwasserstoffen (wie Chlormethan, Dichlorethan, Vinylchlorid, Vinylidenchlorid, Allylchlorid und Epichlorhydrin) |
A3180 | Abfälle, Stoffe und Zubereitungen, die polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT), polychlorierte Naphthaline (PCN), polybromierte Biphenyle (PBB) oder analoge polybromierte Verbindungen enthalten, aus solchen bestehen oder damit verunreinigt sind, und zwar in Konzentrationen von> 50 mg/kg 4 |
A3190 | bei Raffination, Destillation und pyrolytischer Behandlungvon organischen Stoffen anfallende Teerabfälle (ausgenommen bituminöser Asphaltaufbruch) |
A4 | Abfälle, die sowohl anorganische als auch organische Bestandteile enthalten können |
A4010 | Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Arzneimitteln, ausgenommen der in Liste B aufgeführten Abfälle |
A4020 | Klinischer Abfall und ähnliche Abfälle, d.h. Abfälle, die bei ärztlicher Behandlung, Krankenpflege, Zahnbehandlung, tierärztlicher und ähnlicher Behandlung oder in Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen bei der Untersuchung oder Behandlung von Patienten oder im Rahmen von Forschungsvorhaben anfallen |
A4030 | Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln einschließlich Abfälle von Pestiziden und Herbiziden, die den Spezifikationen nicht genügen, deren Verfallsdatum überschritten 5 ist oder die für den ursprünglich vorgesehenen Zweck nicht geeignet sind |
A4040 | Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Anwendung chemischer Holzschutzmittel 6 |
A4050 | Abfälle, die aus folgenden Stoffen bestehen, solche enthalten oder damit verunreinigt sind: |
-anorganische Cyanide mit Ausnahme von festen, Edelmetalle enthaltenden Rückständen mit Spuren anorganischer Cyanide | |
-organische Cyanide | |
A4060 | Abfälle von Öl/Wasser- und Kohlenwasserstoff/Wassergemischen und -emulsionen |
A4070 | Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Tinten, Farbstoffen, Pigmenten, Farben, Lacken und Firnissen, ausgenommen der in Liste B aufgeführten Abfälle, B4010 |
A4080 | Abfälle explosiver Art (ausgenommen der in Liste B aufgeführten Abfälle) |
A4090 | Säure- oder Laugenabfälle, ausgenommen der in dem entsprechendem Eintrag in Liste B aufgeführten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2120) |
A4100 | Abfälle aus industriellen Abgasreinigungsanlagen, ausgenommen der in Liste B aufgeführten Abfälle |
A4110 | Abfälle, die folgende Stoffe enthalten, aus ihnen bestehen oder mit ihnen verunreinigt sind: |
-alle Isomere von polychlorierten Dibenzofuranen | |
-alle Isomere von polychlorierten Dibenzodioxinen | |
A4120 | Abfälle, die aus Peroxiden bestehen, solche enthalten oder damit verunreinigt sind |
A4130 | Verpackungsabfall und Behälter, die in Anlage I genannte Stoffe in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Gefahreneigenschaften aufweisen |
A4140 | Abfälle, die aus Chemikalien bestehen, welche ihren Spezifikationen nicht entsprechen oder deren Verfallsdatum 5 überschritten ist und welche den Gruppen in Anlage I entsprechen sowie eine der in Anlage III festgelegten Gefahreneigenschaften aufweisen, oder die mit solchen Chemikalien verunreinigt sind |
A4150 | Chemikalienabfälle, die bei Forschungs-, Entwicklungs- oder Lehrtätigkeiten anfallen und nicht identifiziert sind und/oder neu sind und deren Auswirkungen aud die menschliche Gesundheit und/oder Umwelt unbekannt sind |
A4160 | In Liste B nicht aufgeführte gebrauchte Aktivkohle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2060) |
weiter . |
(Stand: 03.05.2019)
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