Regelwerk, EU chronologisch, EU 1998
Biozid-RL 98/8/EG
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Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zulassung zum Inverkehrbringen von Biozid-Produkten
Artikel 4 Gegenseitige Anerkennung der Zulassungen
Artikel 5 Bedingungen für die Zulassung
Artikel 6 Überprüfung der Zulassung
Artikel 7 Aufhebung oder Änderung der Zulassung
Artikel 8 Anforderungen an die Zulassung
Artikel 9 Inverkehrbringen von Wirkstoffen
Artikel 10 Aufnahme von Wirkstoffen in Anhang I, Ia oder IB
Artikel 11 Verfahren zur Aufnahme eines Wirkstoffs in Anhang I, Ia oder IB
Artikel 12 Verwendung der im Besitz der zuständigen Behörden befindlichen Daten für andere Antragsteller
Artikel 13 Zusammenarbeit bei der Verwendung von Daten für weitere Zulassungsanträge
Artikel 14 Neue Informationen
Artikel 15 Ausnahmeregelungen
Artikel 16 Übergangsregelungen
Artikel 17 Forschung und Entwicklung
Artikel 18 Informationsaustausch
Artikel 19 Vertraulichkeit
Artikel 20 Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Biozid-Produkten
Artikel 21 Sicherheitsdatenblatt
Artikel 22 Werbung
Artikel 23 Giftinformationszentren
Artikel 24 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 25 Gebühren
Artikel 26 Zuständige Behörden
Artikel 27 Kommissionsverfahren
Artikel 28 Ausschüsse und Verfahren
Artikel 29 Anpassung an den technischen Fortschritt
Artikel 30 Änderung oder Anpassung der Anhänge V und VI
Artikel 31 Zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung
Artikel 32 Schutzklausel
Artikel 33 Technische Anleitungen
Artikel 34 Umsetzung der Richtlinie
Anhang I Liste der Wirkstoffe
Anhang IA Liste der Wirkstoffe niedrigem Risikopotential
Anhang IB Liste der Grundstoffe mit auf Gemeinschaftsebene vereinbarten
Anhang IIA Gemeinsamer Kerndatensatz für Wirkstoffe: Chemische Stoffe
I. AntragstellerII. Identität
III. Physikalische und chemische Eigenschaften
IV. Analytische Nachweis- und Bestimmungsmethoden
V. Wirksamkeit gegen Zielorganismen und Verwendungszwecke
VI. Toxikologische und Metabolismus-Untersuchungen
VII. Ökotoxikologische Untersuchungen
VIII. Maßnahmen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt
IX. Einstufung und Kennzeichnung
X. Zusammenfassung und Bewertung der Abschnitte II bis IX
Anhang IIB Gemeinsamer Datensatz für Biozid-Produkte: Chemische Produkte
I. AntragstellerII. Identität
III. Physikalische, chemische und technische Eigenschaften
IV. Methoden zur Bestimmung und Analyse
V. Beabsichtigte Verwendungszwecke und Wirksamkeit
VI. Toxikologische Untersuchungen
VII. Ökotoxikologische Untersuchungen
VIII. Maßnahmen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt
IX. Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung
X. Zusammenfassung und Bewertung der Abschnitte II Bis IX
Anhang IIIA Zusätzliche Daten für Wirkstoffe: Chemische Stoffe
III. Physikalische und chemische EigenschaftenIV. Analytische Nachweis- und Bestimmungsmethoden
VI. Toxikologische und Metabolismus-Untersuchungen
VII. Ökotoxikologische Untersuchungen
VIII. Maßnahmen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt
XI. Weitere im Hinblick auf die menschliche Gesundheit vorzunehmende Untersuchungen
XII. Weitere Untersuchungen über den Verbleib und das Verhalten in der Umwelt
XIII. Weitere ökotoxikologische Untersuchungen
Anhang IIIB Zusätzliche Daten für Biozid-Produkte: Chemische Produkte
XI. Weitere im Hinblick auf die menschliche Gesundheit vorzunehmende UntersuchungenXII. Weitere Untersuchungen über den Verbleib und das Verhalten in der Umwelt
XIII. Weitere Ökotoxikologische Untersuchungen
Anhang IVA Datensatz für Wirkstoffe Pilze, Mikroorganismen und Viren
I. AntragstellerII. Identität des Organismus
III. Herkunft des Organismus
IV. Nachweis- und Bestimmungsmethoden
V. Biologische Eigenschaften des Organismus
VI. Wirksamkeit und Verwendungszwecke
VII. Untersuchungen zur Toxikologie und zum Metabolismus
VIII. Ökotoxikologische Untersuchungen
IX. Maßnahmen zum Schutz des Menschen, der nicht zur Zielgruppe gehörenden Organismen und der Umwelt
X. Einstufung und Kennzeichnung
XI. Zusammenfassung und Bewertung der Abschnitte II bis X
Anhang IVB Datensatz für Biozid-Produkte: Pilze, Mikroorganismen und Viren
I. AntragstellerII. Identität des Biozid-Produkts
III. Technische und Biologische Eigenschaften
IV. Verfahren zur Bestimmung und Analyse des Biozid-Produkts
V. Verwendungszwecke und Wirksamkeit für diese Zwecke
VI. Toxikologische Informationen (zusätzlich zu denen über den wirksamen Organismus)
VII. Ökotoxikologische Daten (zusätzlich zu denen über den wirksamen Organismus)
VIII. Maßnahmen zum Schutzdes Menschen, nicht zu der Zielgruppe gehörender Organismen und der Umwelt
IX. Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung
X. Zusammenfassung der Abschnitte II bis IX
Anhang V Biozid-Produktarten und ihre Beschreibung
Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel und allgemeine Biozid-ProdukteHauptgruppe 2: Schutzmittel
Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel
Hauptgruppe 4: Sonstige Biozid-Produkte
Anhang VI Gemeinsame Grundsätze für die Bewertung von Unterlagen für Biozid-Produkte
- Allgemeine Grundsätze
- Allgemeine Grundsätze