VO (EU) 2019/934
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Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Weinanbauflächen, deren Weine einen Gesamtalkoholgehalt von höchstens 20 % vol aufweisen dürfen
Artikel 3 Zugelassene önologische Verfahren
Artikel 4 Einsatz neuer önologischer Verfahren zu Versuchszwecken
Artikel 5 Önologische Verfahren für Schaumweinkategorien
Artikel 6 Önologische Verfahren für Likörweine
Artikel 7 Begriffsbestimmung von Verschnitt
Artikel 8 Allgemeine Bestimmungen für Vermischen und Verschnitt
Artikel 9 Reinheits- und Identitätskriterien für die bei den önologischen Verfahren verwendeten Stoffe
Artikel 10 Bedingungen für die Lagerung, den Verkehr und die Verwendung von Erzeugnissen, die den Bestimmungen von Artikel 80 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 oder der vorliegenden Verordnung nicht entsprechen
Artikel 11 Allgemeine Bedingungen für die Anreicherung sowie die Säuerung und Entsäuerung anderer Erzeugnisse als Wein
Artikel 12 Aufgießen von Wein oder Traubenmost auf Weintrub oder Traubentrester oder ausgepressten "Aszú"- bzw."Výber"-Teig
Artikel 13 Festsetzung eines Mindestalkoholgehalts für die Nebenerzeugnisse
Artikel 14 Beseitigung von Nebenerzeugnissen
Artikel 15 Übergangsbestimmungen
Artikel 16 Aufhebung
Artikel 17 Inkrafttreten
Teil A
Zugelassene önologische Verfahren
Tabelle 1: Zugelassene önologische Behandlungen gemäss Artikel 3 Absatz 1.
Tabelle 2: Zugelassene önologische Stoffe gemäss Artikel 3 Absatz 1.
Anlage 1 Weinsäure (L(+)-) und Folgeprodukte
Anlage 2 Aleppokiefernharz
Anlage 3 Ionenaustauschharze
1. Gegenstand und Anwendungsbereich2. Begriffsbestimmung
3. Prinzip
4. Reagenzien
5. Geräte
6. Verfahren
7. Darstellung der Ergebnisse
Anlage 4 Kaliumhexacyanoferrat
Calciumphytat
DL-Weinsäure
Anlage 5 Vorschriften für die Behandlung durch Elektrodialyse
1. Vorschriften für Membranen2. Vorschriften für die Anwendung der Membranen
Anlage 6 Vorschriften für Urease
Anlage 7 Vorschriften für Eichenholzstücke
Anlage 8 Vorschriften für die Behandlung zur Korrektur des Alkoholgehalts von Wein
Anlage 9 Vorschriften für die Behandlung zur Senkung des Zuckergehalts von Traubenmost durch Membrankopplung
Anlage 10 Vorschriften für die Behandlung von Weinen mittels einer Membrantechnik in Verbindung mit Aktivkohle zur Verringerung überhöhter Mengen an 4-Ethylphenol und 4-Ethylguajacol
Teil B
Grenzwerte für den Schwefeldioxidgehalt der Weine
A. Schwefeldioxidgehalt der Weine
B. Schwefeldioxidgehalt der Likörweine
C. Schwefeldioxidgehalt der Schaumweine
Teil C
Grenzwerte für den Gehalt der Weine an flüchtiger Säure
Teil D
Grenzwerte und Bedingungen für die Süssung der Weine
Anhang II Zugelassene önologische Verfahren und diesbezügliche Einschränkungen bei Schaumwein, Qualitätsschaumwein und aromatischem Qualitätsschaumwein
A. Schaumwein
B. Qualitätsschaumwein
C. Schaumwein und Qualitätsschaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung
Anlage Verzeichnis der Rebsorten, die zur Zusammensetzung der Cuvée für die Herstellung von aromatischem Qualitätsschaumwein und von Qualitätsschaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung verwendet werden dürfen
Anhang III Zugelassene önologische Verfahren und diesbezügliche Einschränkungen bei Likörwein und Likörwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe
A. Likörwein
B. Likörwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Bestimmungen, die nicht in Abschnitt a dieses Anhangs aufgeführt sind und insbesondere Likörwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung betreffen)
Anlage 1 Verzeichnis der Likörweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung, für deren Herstellung besondere Vorschriften gelten
A. Verzeichnis der Likörweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung, deren Herstellung die Verwendung von Traubenmost oder die Mischung von Traubenmost mit Wein umfasst
B. Verzeichnis der Likörweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung, für deren Herstellung die Erzeugnisse gemäss Anhang VII Teil II Nummer 3 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 beigegeben werden
A. Verzeichnisse gemäß Anhang III Abschnitt B Nummer 5 Buchstabe a
B. Verzeichnisse gemäß Anhang III Abschnitt B Nummer 5 Buchstabe b