umwelt-online: Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (10)

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Kapitel 85
Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -Wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte

Anmerkungen

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht:

  1. Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung;
  2. Glaswaren der Position 7011;
  3. Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486;
  4. Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art ( Position 9018); oder
  5. elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94.

2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen.

Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.

3. Im Sinne der Position 8507 umfasst der Begriff "Akkumulatoren" auch solche Waren, die mit Nebenaggregaten gestellt werden, die der Funktion des Akkumulators (des Speicherns oder der Versorgung mit Strom) dienen oder vor Zerstörung schützen, wie z.B. elektrische Stecker, Temperaturreglereinheiten (z.B. Thermistoren) und Stromkreisschutzvorrichtungen. Auch umfasst sind Teile des Schutzgehäuses, in dem sie verwendet werden sollen.

4. Zu Position 8509 gehören folgende elektromechanische Geräte, sofern sie von einer üblicherweise im Haushalt verwendeten Art sind:

  1. Bohnergeräte, Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte, Frucht- und Gemüsepressen, mit beliebigem Gewicht;
  2. andere Geräte mit einem Höchstgewicht von 20 kg, ausgenommen Ventilatoren und Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter ( Position 8414), Wäscheschleudern ( Position 8421), Geschirrspülmaschinen ( Position 8422), Waschmaschinen für Wäsche ( Position 8450), Bügelkalander und andere Bügelmaschinen ( Position 8420 oder 8451), Nähmaschinen ( Position 8452), elektrische Handscheren ( Position 8467) und Elektrowärmegeräte ( Position 8516).

5. Im Sinne der Position 8523 gelten:

  1. als "nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung" (z.B."Flash Memory Card" oder "Flash Electronic Storage Card") Speichervorrichtungen mit einer elektrischen Anschlussvorrichtung, die im gleichen Gehäuse einen oder mehrere Flashspeicher (z.B."Flash E2PROM") in Form von auf gedruckten Schaltungen montierten integrierten Schaltungen enthalten. Sie können einen Controller in Form einer integrierten Schaltung und diskrete passive Bauelemente wie Kondensatoren und Widerstände enthalten;
  2. als "intelligente Karten (smart cards)", Karten, mit einer oder mehreren in ihnen als Mikroplättchen (Chip) eingelassenen elektronischen integrierten Schaltungen (Mikroprozessor, Schreib-/Lesespeicher (RAM - random access memory) oder Festwertspeicher (ROM - read-only memory)). Diese Karten dürfen Kontakte, einen Magnetstreifen oder eine eingelassene Antenne, aber keine anderen aktiven oder passiven Bauelemente enthalten.

6. "Gedruckte Schaltungen" im Sinne der Position 8534 sind Schaltungen, bei denen auf einem isolierenden Träger durch ein beliebiges Druckverfahren (z.B. durch Ausstanzen, Elektroplattieren oder Ätzen) oder in der Technik der "Schichtschaltungen" Leiterbahnen, Kontakte oder andere aufgedruckte Elemente (z.B. Induktionsspulen, Widerstände oder Kondensatoren) - einzeln oder miteinander nach einem vorher festgelegten Schaltplan verbunden - aufgebracht sind, nicht jedoch Bauelemente (wie z.B. Halbleiterbauelemente), die ein elektrisches Signal erzeugen, umformen, verändern oder verstärken können.

Der Begriff "gedruckte Schaltungen" umfasst weder Schaltungen, die mit anderen als gedruckten Elementen versehen sind, noch einzelne diskrete Widerstände, Kondensatoren oder Induktionsspulen. Gedruckte Schaltungen können jedoch mit nicht durch Drucken hergestellten Anschlussstücken ausgestattet sein.

Dünnschicht- oder Dickschichtschaltungen gehören zu Position 8542, wenn sie passive und aktive Elemente enthalten, die während des gleichen technologischen Vorgangs hergestellt worden sind.

7. Im Sinne der Position 8536 gelten als "Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel" Verbinder, die lediglich dazu dienen, die optischen Fasern in einem digitalen drahtgebundenen System an den Enden zueinander mechanisch auszurichten. Sie üben keine andere Funktion, wie z.B. Verstärken, Wiederherstellen oder Verändern eines Signals aus.

8. Zu Position 8537 gehören nicht kabellose Infrarot-Fernbedienungen für Fernsehempfangsgeräte oder andere elektrische Apparate ( Position 8543).

9. Im Sinne der Positionen 8541 und 8542 sind:

  1. " Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente" Bauelemente, deren Arbeitsweise auf der Veränderung des spezifischen Widerstandes unter dem Einfluss eines elektrischen Feldes beruht;
  2. " elektronische integrierte Schaltungen":
    1. monolithische integrierte Schaltungen, bei denen die Schaltungselemente (Dioden, Transistoren, Widerstände, Kondensatoren, Induktivitäten usw.) hauptsächlich im halbleitenden Material sowie auf der Oberfläche halbleitenden Materials (z.B. dotiertes Silizium, Galliumarsenid, Silizium-Germanium, Indiumphosphid) hergestellt worden sind und ein untrennbares Ganzes bilden;
    2. hybride integrierte Schaltungen, bei denen passive Bauelemente (Widerstände, Kondensatoren, Induktivitäten usw.), die in der Dünnschicht oder Dickschichttechnik hergestellt worden sind und aktive Bauelemente (Dioden, Transistoren, monolithische integrierte Schaltungen usw.), die in der Halbleitertechnik hergestellt worden sind, auf praktisch untrennbare Weise auf dem gleichen isolierenden Träger (z.B. Glas oder Keramik) vereinigt und durch Leiterbahnen oder Drähte verbunden sind. Diese Schaltungen können auch diskrete Bauelemente enthalten;
    3. integrierte Multichip-Schaltungen, bei denen zwei oder mehr monolithische integrierte Schaltungen miteinander verbunden und auf praktisch untrennbare Weise vereinigt sind, auch auf einem oder mehreren isolierenden Trägern, auch mit Anschlussrahmen (Leadframes), jedoch ohne andere aktive oder passive Bauelemente.
    4. Multikomponente Integrierte Schaltungen (MCOs): eine Kombination aus einer oder mehreren monolithischen, hybriden oder integrierten Multichip-Schaltungen mit mindestens einer der folgenden Komponenten: Silizium-basierende Sensoren, Aktuatoren, Oszillatoren, Resonatoren oder Kombinationen davon, oder Komponenten, die die Funktionen von Waren der Positionen 8532, 8533, 8541 ausführen, oder Induktoren der Position 8504, auf praktisch untrennbare Weise zu einer einzigen integrierten Schaltung verbunden, als Bestandteil von der für die Montage auf einer Leiterplatte (PCB) oder einem anderen Träger, durch Verbindung mittels Stiften (pins), Leitungen (leads), Lötbuckeln (balls), (lands), (bumps) oder Anschlussflächen (pads) verwendeten Art.

      Im Sinne dieser Definition gilt:

      1. "Komponenten" können diskret und unabhängig gefertigt und erst danach auf den Rest des MCO montiert oder in andere Komponenten integriert worden sein.
      2. "auf der Basis von Silizium" bedeutet auf einem Siliziumsubstrat aufgebaut oder aus Siliziummaterialien hergestellt oder bei der Fertigung auf den Chip eines integrierten Schaltkreises aufgebracht.
        1. "Sensoren auf der Basis von Silizium" bestehen aus mikroelektronischen oder mechanischen Strukturen, die in der Masse oder auf der Oberfläche eines Halbleiters erzeugt werden und der Erfassung physikalischer oder chemischer Größen und der Wandlung dieser in elektrische Signale dienen, hervorgerufen durch Veränderungen elektrischer Eigenschaften oder einer Verschiebung der mechanischen Struktur."Physikalische oder chemische Größen" bezieht sich auf reale Phänomene, wie Druck, Schallwellen, Beschleunigung, Vibration, Bewegung, Orientierung, Belastung, magnetische Feldstärke, elektrische Feldstärke, Licht, Radioaktivität, Feuchte, Durchfluss, Chemische Konzentrationen usw.
        2. "Aktuatoren auf der Basis von Silizium" bestehen aus mikroelektronischen und mechanischen Strukturen, die in der Masse oder auf der Oberfläche eines Halbleiters erzeugt werden und dazu dienen, elektrische Signale in physikalische Bewegung umzuwandeln.
        3. "Resonatoren auf der Basis von Silizium" sind Komponenten, die aus mikroelektronischen oder mechanischen Strukturen bestehen, die in der Masse oder auf der Oberfläche eines Halbleiters erzeugt werden und dazu dienen, eine mechanische oder elektrische Schwingung mit festgelegter Frequenz zu erzeugen, die bei äußerer Anregung von der physikalischen Geometrie dieser Strukturen abhängig ist.
        4. "Oszillatoren auf der Basis von Silizium" sind aktive Komponenten, die aus mikroelektronischen oder mechanischen Strukturen bestehen, die in der Masse oder auf der Oberfläche eines Halbleiters erzeugt werden und dazu dienen, eine mechanische oder elektrische Schwingung mit festgelegter Frequenz zu erzeugen, die von der physikalischen Geometrie dieser Strukturen abhängig ist.

      Mit Ausnahme der Position 8523 haben die Positionen 8541 und 8542 für die in dieser Anmerkung beschriebenen Waren Vorrang vor jeder anderen Position der Nomenklatur, die für diese Waren, insbesondere wegen ihrer Funktion, in Betracht kommen könnte.

10. Als ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien sowie ausgebrauchte elektrische Akkumulatoren im Sinne der Position 8548 gelten derartige Waren, die wegen Bruchs, Zerstörung, Abnutzung oder anderer Gründe als solche nicht mehr verwendet werden können oder nicht wiederaufladbar sind.

Unterpositions-Anmerkung

1. Zu der Unterposition 8527 12 gehören nur Kassettengeräte mit eingebautem Verstärker aber ohne eingebauten Lautsprecher, die ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden können und deren Abmessungen 170 mm × 100 mm × 45 mm oder weniger betragen.

Zusätzliche Anmerkungen

1. Tonwiedergabegeräte mit Laserabnehmersystem gehören nicht zu Unterposition 8519 20 10 oder 8519 30 00.

2. Nur für die Zwecke der Unterpositionen 8528 71 15 und 8528 71 91 erfasst der Begriff "Modem" Geräte oder Vorrichtungen, die Eingangs- und Ausgangssignale modulieren und demodulieren, wie V.90-Modems oder Kabelmodems, sowie andere Geräte, die für den Zugang zum Internet ähnliche Technologien verwenden, wie WLAN, ISDN und Ethernet. Der Zugang zum Internet kann durch den Dienstanbieter beschränkt sein.

Geräte dieser Unterpositionen müssen einen wechselseitigen Kommunikationsprozess oder einen wechselseitigen Informationsfluss zur Herstellung eines interaktiven Informationsaustausches ermöglichen.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit
(1) (2) (3) (4)
8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
8501 10 - Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger
8501 10 10 - - Synchronmotoren mit einer Leistung von 18 W oder weniger 4,7 p/st
- - andere
8501 10 91 - - - Allstrom-(Universal-)motoren 2,7 p/st
8501 10 93 - - - Wechselstrommotoren 2,7 p/st
8501 10 99 - - - Gleichstrommotoren 2,7 p/st
8501 20 00 - Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W 2,7 p/st
- andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren
8501 31 00 - - mit einer Leistung von 750 W oder weniger 2,7 p/st
8501 32 00 - - mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW 2,7 p/st
8501 33 00 - - mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis 375 kW 2,7 p/st
8501 34 00 - - mit einer Leistung von mehr als 375 kW 2,7 p/st
8501 40 - andere Einphasen-Wechselstrommotoren
8501 40 20 - - mit einer Leistung von 750 W oder weniger 2,7 p/st
8501 40 80 - - mit einer Leistung von mehr als 750 W 2,7 p/st
- andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren
8501 51 00 - - mit einer Leistung von 750 W oder weniger 2,7 p/st
8501 52 - - mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW
8501 52 20 - - - mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 7,5 kW 2,7 p/st
8501 52 30 - - - mit einer Leistung von mehr als 7,5 kW bis 37 kW 2,7 p/st
8501 52 90 - - - mit einer Leistung von mehr als 37 kW bis 75 kW 2,7 p/st
8501 53 - - mit einer Leistung von mehr als 75 kW
8501 53 50 - - - Fahrmotoren 2,7 p/st
- - - andere, mit einer Leistung von
8501 53 81 - - - - mehr als 75 kW bis 375 kW 2,7 p/st
8501 53 94 - - - - mehr als 375 kW bis 750 kW 2,7 p/st
8501 53 99 - - - - mehr als 750 kW 2,7 p/st
- Wechselstromgeneratoren
8501 61 - - mit einer Leistung von 75 kVa oder weniger
8501 61 20 - - - mit einer Leistung von 7,5 kVa oder weniger 2,7 p/st
8501 61 80 - - - mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVa bis 75 kVA 2,7 p/st
8501 62 00 - - mit einer Leistung von mehr als 75 kVa bis 375 kVA 2,7 p/st
8501 63 00 - - mit einer Leistung von mehr als 375 kVa bis 750 kVA 2,7 p/st
8501 64 00 - - mit einer Leistung von mehr als 750 kVA 2,7 p/st
8502 Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer
- Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)
8502 11 - - mit einer Leistung von 75 kVa oder weniger
8502 11 20 - - - mit einer Leistung von 7,5 kVa oder weniger 2,7 p/st
8502 11 80 - - - mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVa bis 75 kVA 2,7 p/st
8502 12 00 - - mit einer Leistung von mehr als 75 kVa bis 375 kVA 2,7 p/st
8502 13 - - mit einer Leistung von mehr als 375 kVA
8502 13 20 - - - mit einer Leistung von mehr als 375 kVa bis 750 kVA 2,7 p/st
8502 13 40 - - - mit einer Leistung von mehr als 750 kVa bis 2.000 kVA 2,7 p/st
8502 13 80 - - - mit einer Leistung von mehr als 2.000 kVA 2,7 p/st
8502 20 - Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung
8502 20 20 - - mit einer Leistung von 7,5 kVa oder weniger 2,7 p/st
8502 20 40 - - mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVa bis 375 kVA 2,7 p/st
8502 20 60 - - mit einer Leistung von mehr als 375 kVa bis 750 kVA 2,7 p/st
8502 20 80 - - mit einer Leistung von mehr als 750 kVA 2,7 p/st
- andere Stromerzeugungsaggregate
8502 31 00 - - windgetrieben 2,7 p/st
8502 39 - - andere
8502 39 20 - - - Turbogeneratoren 2,7 p/st
8502 39 80 - - - andere 2,7 p/st
8502 40 00 - elektrische rotierende Umformer 2,7 p/st
8503 00 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8501 oder 8502 bestimmt
8503 00 10 - amagnetische Schrumpfringe 2,7 -
- andere
8503 00 91 - - aus Eisen oder Stahl, gegossen 2,7 -
8503 00 99 - - andere 2,7 -
8504 Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z.B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen
8504 10 - Vorschaltgeräte für Entladungslampen
8504 10 20 - - Vorschaltdrosselspulen (Einfach- und Doppeldrosselspulen), auch mit angeschaltetem Kondensator 3,7 p/st
8504 10 80 - - andere 3,7 p/st
- Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation
8504 21 00 - - mit einer Leistung von 650 kVa oder weniger 3,7 p/st
8504 22 - - mit einer Leistung von mehr als 650 kVa bis 10.000 kVA
8504 22 10 - - - mit einer Leistung von mehr als 650 kVa bis 1.600 kVA 3,7 p/st
8504 22 90 - - - mit einer Leistung von mehr als 1.600 kVa bis 10.000 kVA 3,7 p/st
8504 23 00 - - mit einer Leistung von mehr als 10.000 kVA 3,7 p/st
- andere Transformatoren
8504 31 - - mit einer Leistung von 1 kVa oder weniger
- - - Messwandler
8504 31 21 - - - - Spannungswandler 3,7 p/st
8504 31 29 - - - - andere 3,7 p/st
8504 31 80 - - - andere 3,7 p/st
8504 32 00 - - mit einer Leistung von mehr als 1 kVa bis 16 kVA 3,7 p/st
8504 33 00 - - mit einer Leistung von mehr als 16 kVa bis 500 kVA 3,7 p/st
8504 34 00 - - mit einer Leistung von mehr als 500 kVA 3,7 p/st
8504 40 - Stromrichter
8504 40 30 - - von der mit Telekommunikationsgeräten oder automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und ihren Einheiten verwendeten Art frei p/st
- - andere
8504 40 55 - - - Akkumulatorenladegeräte frei p/st
- - - andere
8504 40 82 - - - - Gleichrichter frei -
- - - - Wechselrichter
8504 40 84 - - - - - mit einer Leistung von 7,5 kVa oder weniger frei -
8504 40 88 - - - - - mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA frei -
8504 40 90 - - - - andere

Hinweis: s. VO (EU) 2016/1957

frei -
8504 50 00 - andere Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen frei -
8504 90 - Teile
- - von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen
8504 90 11 - - - Ferritkerne frei -
 8504 90 13 - - - Stahl-Elektrobleche und -kerne, auch geschichtet oder gewickelt frei -
8504 90 17 - - - andere frei -
8504 90 90 - - von Stromrichtern frei -
8505 Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe
- Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden
8505 11 00 - - aus Metall 2,2 -
8505 19 - - andere
8505 19 10 - - - Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit 2,2 -
8505 19 90 - - - andere 2,2 -
8505 20 00 - elektromagnetische Kupplungen und Bremsen 2,2 -
8505 90 - andere, einschließlich Teile
- - Elektromagnete; Spannplatten und Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen
8505 90 21 - - - Elektromagnete von der ausschließlich oder hauptsächlich für bildgebende Magnetresonanzgeräte verwendeten Art, außer Elektromagneten der Position 9018 frei -
8505 90 29 - - - andere 1,8 -
8505 90 50 - - elektromagnetische Hebeköpfe 2,2 -
8505 90 90 - - Teile 1,8 -
8506 Elektrische Primärelemente und Primärbatterien
8506 10 - Mangandioxidelemente und -batterien
- - alkalische
8506 10 11 - - - Rundzellen 4,7 p/st
8506 10 18 - - - andere 4,7 p/st
- - andere
8506 10 91 - - - Rundzellen 4,7 p/st
8506 10 98 - - - andere 4,7 p/st
8506 30 00 - Quecksilberoxidelemente und -batterien 4,7 p/st
8506 40 00 - Silberoxidelemente und -batterien 4,7 p/st
8506 50 - Lithiumelemente und -batterien
8506 50 10 - - Rundzellen 4,7 p/st
8506 50 30 - - Knopfzellen 4,7 p/st
8506 50 90 - - andere 4,7 p/st
8506 60 00 - Luft-Zink-Elemente und -Batterien 4,7 p/st
8506 80 - andere Primärelemente und Primärbatterien
8506 80 05 - - Zink-Kohle-Trockenbatterien mit einer Spannung von 5,5 V bis 6,5 V frei p/st
8506 80 80 - - andere 4,7 p/st
8506 90 00 - Teile 4,7 -
8507 Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form
8507 10 - Blei-Akkumulatoren von der zum Starten von Kolbenverbrennungsmotoren verwendeten Art (Starterbatterien)
8507 10 20 - - mit flüssigem Elektrolyt arbeitend 3,7 p/st
8507 10 80 - - andere 3,7 p/st
8507 20 - andere Blei-Akkumulatoren
8507 20 20 - - mit flüssigem Elektrolyt arbeitend 3,7 ce/el
8507 20 80 - - andere 3,7 ce/el
8507 30 - Nickel-Cadmium-Akkumulatoren
8507 30 20 - - gasdichte 2,6 p/st
8507 30 80 - - andere 2,6 ce/el
8507 40 00 - Nickel-Eisen-Akkumulatoren 2,7 p/st
8507 50 00 - Nickelhydrid-Akkumulatoren 2,7 p/st
8507 60 00 - Lithium-Ionen-Akkumulatoren 2,7 p/st
8507 80 00 - andere Akkumulatoren 2,7 p/st
8507 90 - Teile
8507 90 30 - - Scheider (Separatoren) 2,7 -
8507 90 80 - - andere 2,7 -
8508 Staubsauger
- mit eingebautem Elektromotor
8508 11 00 - - mit einer Leistung von 1.500 W oder weniger und einem Fassungsvermögen des Staubbehälters von 20 l oder weniger 2,2 p/st
8508 19 00 - - andere 1,7 p/st
8508 60 00 - andere Staubsauger 1,7 p/st
8508 70 00 - Teile 1,7 -
8509 Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor, ausgenommen Staubsauger der Position 8508
8509 40 00 - Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen 2,2 p/st
8509 80 00 - andere Geräte

Hinweis: s. VO (EU) 2021/530

2,2 -
8509 90 00 - Teile 2,2 -
8510 Rasierapparate, Haarschneide- und Schermaschinen sowie Haarentferner (Epilatoren), mit eingebautem Elektromotor
8510 10 00 - Rasierapparate 2,2 p/st
8510 20 00 - Haarschneide- und Schermaschinen 2,2 p/st
8510 30 00 - Haarentferner (Epilatoren) 2,2 p/st
8510 90 00 - Teile 2,2 -
8511 Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung (z.B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z.B. Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter
8511 10 00 - Zündkerzen 3,2 -
8511 20 00 - Magnetzünder; Lichtmagnetzünder; Schwungmagnetzünder 3,2 -
8511 30 00 - Zündverteiler; Zündspulen 3,2 -
8511 40 00 - Anlasser und Lichtanlasser 3,2 -
8511 50 00 - andere Lichtmaschinen 3,2 -
8511 80 00 - andere Apparate und Vorrichtungen 3,2 -
8511 90 00 - Teile 3,2 -
8512 Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art
8512 10 00 - Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art 2,7 -
8512 20 00 - andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte 2,7 -
8512 30 - Hörsignalgeräte
8512 30 10 - - Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art 2,2 p/st
8512 30 90 - - andere 2,7 -
8512 40 00 - Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben 2,7 -
8512 90 - Teile
8512 90 10 - - von Geräten der Unterposition 8512 30 10 2,2 -
8512 90 90 - - andere 2,7 -
8513 Tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle (z.B. Primärbatterien, Akkumulatoren oder Dynamos), ausgenommen Beleuchtungsgeräte der Position 8512
8513 10 00 - Leuchten 5,7 -
8513 90 00 - Teile 5,7 -
8514 Elektrische Industrie- oder Laboratoriumsöfen, einschließlich Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung; andere Industrie- oder Laboratoriumsapparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung
8514 10 - Widerstandsöfen mit indirekter Beheizung
8514 10 10 - - Backöfen für Brotfabriken, Bäckereien, Konditoreien und Keksfabriken 2,2 p/st
8514 10 80 - - andere 2,2 p/st
8514 20 - Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung
8514 20 10 - - Induktionsöfen 2,2 p/st
8514 20 80 - - Öfen mit dielektrischer Erwärmung 2,2 p/st
8514 30 - andere Öfen
8514 30 20 - - von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung gedruckter Schaltungen oder Baugruppen gedruckter Schaltungen verwendeten Art frei p/st
8514 30 80 - - andere 2,2 p/st
8514 40 00 - andere Apparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung 2,2 p/st
8514 90 - Teile
8514 90 30 - - von anderen Öfen der Unterposition 8514 30 20 frei -
8514 90 70 - - andere 2,2 -
8515 Löt- und Schweißmaschinen, -apparate und -geräte (auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind), elektrisch (auch mit elektrisch beheiztem Gas) oder mit Laser-, Licht- oder anderem Photonenstrahl, mit Ultraschall, Elektronenstrahl, magnetischen Impulsen oder Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Cermets
- Maschinen, Apparate und Geräte zum Hart- oder Weichlöten
8515 11 00 - - Lötkolben und Lötpistolen 2,7 -
8515 19 - - andere
8515 19 10 - - - Wellenlötmaschinen von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von Baugruppen gedruckter Schaltungen verwendeten Art frei -
8515 19 90 - - - andere 2,7 -
- Maschinen, Apparate und Geräte zum Widerstandsschweißen von Metallen
8515 21 00 - - voll- oder teilautomatische 2,7 -
8515 29 00 - - andere 2,7 -
- Maschinen, Apparate und Geräte zum Lichtbogen- oder Plasmaschweißen von Metallen
8515 31 00 - - voll- oder teilautomatische 2,7 -
8515 39 - - andere
- - - zum manuellen Schweißen, mit umhüllten Elektroden, bestehend aus Schweißköpfen oder Schweißzangen und
8515 39 13 - - - - Transformator 2,7 -
8515 39 18 - - - - Generator oder rotierendem Umformer oder Stromrichter 2,7 -
8515 39 90 - - - andere 2,7 -
8515 80 - andere Maschinen, Apparate und Geräte
8515 80 10 - - zum Behandeln von Metallen 2,7 p/st
8515 80 90 - - andere 2,7 p/st
8515 90 - Teile
8515 90 20 - - von Wellenlötmaschinen der Unterposition 8515 19 10 frei -
8515 90 80 - - andere 2,7 -
8516 Elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder; elektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege (z.B. Haartrockner, Dauerwellengeräte und Brennscherenwärmer) oder zum Händetrocknen; elektrische Bügeleisen; andere Elektrowärmegeräte für den Haushalt; elektrische Heizwiderstände, ausgenommen solche der Position 8545
8516 10 - elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder
8516 10 11 - - Durchlauferhitzer 2,7 p/st
8516 10 80 - - andere 2,7 p/st
- elektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken
8516 21 00 - - Speicherheizgeräte 2,7 p/st
8516 29 - - andere
8516 29 10 - - - Radiatoren mit Flüssigkeitsumlauf 2,7 p/st
8516 29 50 - - - Konvektoren 2,7 p/st
- - - andere
8516 29 91 - - - - mit eingebautem Ventilator 2,7 p/st
8516 29 99 - - - - andere 2,7 p/st
- Elektrowärmegeräte zur Haarpflege oder zum Händetrocknen
8516 31 00 - - Haartrockner 2,7 p/st
8516 32 00 - - andere Elektrowärmegeräte zur Haarpflege 2,7 -
8516 33 00 - - Händetrockner 2,7 p/st
8516 40 00 - elektrische Bügeleisen 2,7 p/st
8516 50 00 - Mikrowellengeräte 5 p/st
8516 60 - andere Öfen; Küchenherde, Kochplatten, Grillgeräte und Bratgeräte
8516 60 10 - - Vollherde 2,7 p/st
8516 60 50 - - Einzel- oder Mehrfachkochplatten und Kochmulden 2,7 p/st
8516 60 70 - - Grillgeräte und Bratgeräte 2,7 p/st
8516 60 80 - - Einbau-Backöfen 2,7 p/st
8516 60 90 - - andere 2,7 p/st
- andere Elektrowärmegeräte
8516 71 00 - - Kaffeemaschinen und Teemaschinen 2,7 p/st
8516 72 00 - - Brotröster (Toaster) 2,7 p/st
8516 79 - - andere
8516 79 20 - - - Fritteusen 2,7 p/st
8516 79 70 - - - andere

Hinweis: s. VO (EU) 2017/2247

2,7 p/st
8516 80 - elektrische Heizwiderstände
8516 80 20 - - mit einem Träger aus Isolierstoff versehen 2,7 -
8516 80 80 - - andere 2,7 -
8516 90 00 - Teile 2,7 -
8517 Fernsprechapparate, einschließlich Telefone für zellulare Netzwerke oder für andere drahtlose Netzwerke; andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk), ausgenommen solche der Position 8443, 8525, 8527 oder 8528
- Fernsprechapparate, einschließlich Telefone für zellulare Netzwerke und andere drahtlose Netzwerke
8517 11 00 - - Fernsprechapparate für die drahtgebundene Fernsprechtechnik mit schnurlosem Hörer frei p/st
8517 12 00 - - Telefone für zellulare Netzwerke oder andere drahtlose Netzwerke frei p/st
8517 18 00 - - andere frei -
- andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk)
8517 61 00 - - Basisstationen frei p/st
8517 62 00 - - Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing)

Hinweis: s. VO (EU) 2016/2224

frei -
8517 69 - - andere
8517 69 10 - - - Videofone frei p/st
8517 69 20 - - - Gegensprechanlagen frei -
8517 69 30 - - - Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr frei p/st
8517 69 90 - - - andere frei -
8517 70 00 - Teile

Hinweis: s. VO (EU) 2018/1207

frei -
8518 Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen
8518 10 00 - Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür frei -
- Lautsprecher, auch in Gehäusen
8518 21 00 - - Einzellautsprecher im Gehäuse frei p/st
8518 22 00 - - zwei oder mehr Lautsprecher in einem gemeinsamen Gehäuse (Mehrfachlautsprecher) frei p/st
8518 29 00 - - andere frei p/st
8518 30 00 - Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend frei -
8518 40 00 - elektrische Tonfrequenzverstärker frei p/st
8518 50 00 - elektrische Tonverstärkereinrichtungen frei p/st
8518 90 00 - Teile frei -
8519 Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte
8519 20 - Geräte, die durch Eingabe von Münzen, Banknoten, Bankkarten, Wertmarken oder anderer Zahlungsmittel betätigt werden
8519 20 10 - - münz- oder markenbetätigte Schallplatten-Musikautomaten 6 p/st
- - andere
8519 20 91 - - - mit Laserabnehmersystem 9,5 p/st
8519 20 99 - - - andere 4,5 p/st
8519 30 00 - Plattenteller 2 p/st
8519 50 00 - Telefonanrufbeantworter frei p/st
- andere Geräte
8519 81 00 - - magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend frei p/st
8519 89 00 - - andere frei p/st
[ 8520 ]
8521 Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner
8521 10 - Magnetbandgeräte
8521 10 20 - - für Magnetbänder mit einer Breite von 1,3 cm oder weniger und einer Bandlaufgeschwindigkeit bei der Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe von 50 mm oder weniger pro Sekunde frei p/st
8521 10 95 - - andere frei p/st
8521 90 00 - andere

Hinweis: s. VO (EU) 2021/532

5,2 148 p/st
8522 Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8519 oder 8521 bestimmt
8522 10 00 - Tonabnehmer für Rillentonträger 4 -
8522 90 00 - andere frei -
8523 Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37
- magnetische Aufzeichnungsträger
8523 21 00 - - Karten mit Magnetstreifen frei p/st
8523 29 - - andere
- - - Magnetbänder, Magnetplatten
8523 29 15 - - - - ohne Aufzeichnung frei p/st
8523 29 19 - - - - andere frei p/st
8523 29 90 - - - andere frei -
- optische Aufzeichnungsträger
8523 41 - - ohne Aufzeichnung
8523 41 10 - - - Platten ("discs") für Laserabnehmersysteme, mit einer Aufnahmekapazität von 900 Megabytes oder weniger, nicht löschbar frei p/st
8523 41 30 - - - Platten ("discs") für Laserabnehmersysteme, mit einer Aufnahmekapazität von mehr als 900 Megabytes bis 18 Gigabytes, nicht löschbar frei p/st
8523 41 90 - - - andere frei -
8523 49 - - andere
- - - Platten ("discs") für Laserabnehmersysteme
8523 49 10 - - - - "Digital versatile discs (DVD)" frei p/st
8523 49 20 - - - - andere frei p/st
8523 49 90 - - - andere frei p/st
- Halbleiter-Aufzeichnungsträger
8523 51 - - nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen
8523 51 10 - - - ohne Aufzeichnung frei p/st
8523 51 90 - - - andere frei p/st
8523 52 00 - - "intelligente Karten (smart cards)" frei p/st
8523 59 - - andere
8523 59 10 - - - ohne Aufzeichnung frei p/st
8523 59 90 - - - andere frei p/st
8523 80 - andere
8523 80 10 - - ohne Aufzeichnung frei -
8523 80 90 - - andere frei -
[ 8524 ]
8525 Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte
8525 50 00 - Sendegeräte frei p/st
8525 60 00 - Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät frei p/st
8525 80 - Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte
- - Fernsehkameras
8525 80 11 - - - mit 3 oder mehr Bildaufnahmeröhren frei p/st
8525 80 19 - - - andere

Hinweis: s. VO (EU) 2019/648; VO (EU) 2016/2223

0,8 149 p/st
8525 80 30 - - digitale Fotoapparate frei p/st
- - Videokameraaufnahmegeräte
8525 80 91 - - - Nur mit Aufzeichnungsmöglichkeit des Tons und der durch die Kamera aufgenommenen Bilder 0,8 149 p/st
8525 80 99 - - - andere

Hinweis: s. VO (EU) 2017/1977

frei p/st
8526 Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte
8526 10 00 - Funkmessgeräte (Radargeräte) frei -
- andere
8526 91 - - Funknavigationsgeräte
8526 91 20 - - - Funknavigationsempfangsgeräte frei p/st
8526 91 80 - - - andere frei -
8526 92 00 - - Funkfernsteuergeräte frei -
8527 Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert
- Rundfunkempfangsgeräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können
8527 12 00 - - Radiokassettengeräte im Taschenformat frei p/st
8527 13 00 - - andere Geräte, kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten frei p/st
8527 19 00 - - andere

Hinweis: s. VO (EU) 2017/200

frei p/st
- Rundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können
8527 21 - - kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten
- - - Geräte, die digitale Radio-Daten-System-Signale (RDS) empfangen und decodieren können
8527 21 20 - - - - mit Laserabnehmersystem 5,3 150 p/st
- - - - andere
8527 21 52 - - - - - Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem 5,3 150 p/st
8527 21 59 - - - - - andere 3,8 151 p/st
- - - andere
8527 21 70 - - - - mit Laserabnehmersystem 14 p/st
- - - - andere
8527 21 92 - - - - - Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem 14 p/st
8527 21 98 - - - - - andere 10 p/st
8527 29 00 - - andere 4,5 152 p/st
- andere
8527 91 00 - - kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten frei p/st
8527 92 00 - - nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten, jedoch mit Uhr kombiniert frei p/st
8527 99 00 - - andere frei p/st
8528 Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät
- Monitore mit Kathodenstrahlröhre
8528 42 00 - - zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471 frei p/st
8528 49 00 - - andere frei p/st
- andere Monitore
8528 52 - - zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471
8528 52 10 - - - von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art frei p/st
- - - andere
8528 52 91 - - - - mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD) 14 18 p/st
8528 52 99 - - - - andere 14 18 p/st
8528 59 00 - - andere 14 p/st
- Projektoren
8528 62 00 - - zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471 frei p/st
8528 69 - - andere
8528 69 20 - - - für einfarbiges Bild 2 p/st
8528 69 80 - - - andere 14 p/st
- Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät
8528 71 - - der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet
- - - Videotuner
8528 71 11 - - - - zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) zum Einbau in automatische Datenverarbeitungsmaschinen frei p/st
8528 71 15 - - - - Geräte auf Mikroprozessorenbasis, mit eingebautem Modem für den Internetanschluss, für den interaktiven Informationsaustausch, geeignet zum Empfang von Fernsehsignalen (sog."Set-top-Boxen (STB) mit Kommunikationsfunktion", einschließlich Geräte, die mit einer Aufnahme- oder Wiedergabefunktion ausgestattet sind, vorausgesetzt, das Gerät behält den wesentlichen Charakter einer Set-top-Box mit Kommunikationsfunktion) frei p/st
8528 71 19 - - - - andere 5,3 150 p/st
- - - andere
8528 71 91 - - - - Geräte auf Mikroprozessorenbasis, mit eingebautem Modem für den Internetanschluss, für den interaktiven Informationsaustausch, geeignet zum Empfang von Fernsehsignalen (sog."Set-top-Boxen (STB) mit Kommunikationsfunktion", einschließlich Geräte, die mit einer Aufnahme- oder Wiedergabefunktion ausgestattet sind, vorausgesetzt, das Gerät behält den wesentlichen Charakter einer Set-top-Box mit Kommunikationsfunktion) frei p/st
8528 71 99 - - - - andere 5,3 150 p/st
8528 72 - - andere, für mehrfarbiges Bild
8528 72 10 - - - Projektionsfernsehgeräte 14 p/st
8528 72 20 - - - Geräte mit eingebautem Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät 14 p/st
- - - andere
8528 72 30 - - - - mit eingebauter Bildröhre 14 p/st
8528 72 40 - - - - mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD) 14 p/st
8528 72 60 - - - - mit einem Bildschirm mit Plasmaanzeige (PDP) 14 p/st
8528 72 80 - - - - andere 14 p/st
8528 73 00 - - andere, für einfarbiges Bild 2 p/st
8529 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt
8529 10 - Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden
- - Antennen
8529 10 11 - - - Teleskop- und Stabantennen für Taschen-, Koffer- und Kraftfahrzeugempfangsgeräte frei -
8529 10 30 - - - Außenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang frei -
8529 10 65 - - - Innenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang, einschließlich Geräteeinbauantennen frei -
8529 10 69 - - - andere frei -
8529 10 80 - - Filter und Weichen, für Antennen frei -
8529 10 95 - - andere frei -
8529 90 - andere
8529 90 15 - - Module mit organischen Leuchtdioden und Tafeln mit organischen Leuchtdioden für Geräte der Unterposition 8528 72 oder 8528 73 3 -
- - andere
8529 90 20 - - - Teile von Geräten der Unterpositionen 8525 60 00, 8525 80 30, 8528 42 00, 8528 52 10 und 8528 62 00 frei -
- - - andere
- - - - Möbel und Gehäuse
8529 90 41 - - - - - aus Holz frei -
8529 90 49 - - - - - andere frei -
8529 90 65 - - - - zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) 1,1 153 -
- - - - andere
8529 90 91 - - - - - LED-Hintergrundbeleuchtungsmodule, d. h. Lichtquellen, bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden (LED) und einem oder mehreren Anschlussstücken, die auf eine gedruckte Schaltung oder ein ähnliches Substrat montiert sind, und anderen passiven Komponenten, auch in Kombination mit optischen Komponenten oder Schutzdioden, und die als Hintergrundbeleuchtung für Flüssigkristalldisplays (LCD) verwendet werden frei -
- - - - - andere
8529 90 92 - - - - - - für Fernsehkameras der Unterpositionen 8525 80 11 und 8525 80 19 und Geräte der Positionen 8527 und 8528

Hinweis: s. VO (EU) 2020/622

1,9 154 -
8529 90 97 - - - - - - andere 1,1 153 -
8530 Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen (ausgenommen solche der Position 8608)
8530 10 00 - Geräte für Schienenwege oder dergleichen 1,7 -
8530 80 00 - andere Geräte 1,7 -
8530 90 00 - Teile 1,7 -
8531 Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z.B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder), ausgenommen solche der Position 8512 oder 8530
8531 10 - Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder und ähnliche Geräte
8531 10 30 - - von der für Gebäude verwendeten Art 2,2 p/st
8531 10 95 - - andere 2,2 p/st
8531 20 - Anzeigetafeln mit Flüssigkristallanzeige (LCD) oder Leuchtdiodenanzeige (LED)
8531 20 20 - - mit Leuchtdiodenanzeige (LED) frei -
- - mit Flüssigkristallanzeige (LCD)
8531 20 40 - - - mit aktiver Matrix-Flüssigkristallanzeige (LCD) frei -
8531 20 95 - - - andere frei -
8531 80 - andere Geräte
8531 80 40 - - Läutwerke, Summer, Türklingeln und ähnliches 2,2 -
8531 80 70 - - andere frei -
8531 90 00 - Teile frei -
8532 Elektrische Festkondensatoren, Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren
8532 10 00 - Festkondensatoren, ihrer Beschaffenheit nach für Ströme mit 50/60 Hz bestimmt und mit einer Blindleistung von 0,5 kvar oder mehr (Leistungskondensatoren) frei -
- andere Festkondensatoren
8532 21 00 - - Tantalkondensatoren frei -
8532 22 00 - - Aluminium-Elektrolytkondensatoren frei -
8532 23 00 - - einschichtige Keramikkondensatoren frei -
8532 24 00 - - mehrschichtige Keramikkondensatoren frei -
8532 25 00 - - Papierkondensatoren und Kunststoffkondensatoren frei -
8532 29 00 - - andere frei -
8532 30 00 - Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren frei -
8532 90 00 - Teile frei -
8533 Elektrische Widerstände (einschließlich Rheostate und Potenziometer), ausgenommen Heizwiderstände
8533 10 00 - Kohlemasse- und Kohleschichtfestwiderstände frei -
- andere Festwiderstände
8533 21 00 - - für eine Leistung von 20 W oder weniger frei -
8533 29 00 - - andere frei -
- Draht-Stellwiderstände (einschließlich Rheostate und Potenziometer)
8533 31 00 - - für eine Leistung von 20 W oder weniger frei -
8533 39 00 - - andere frei -
8533 40 - andere Stellwiderstände (einschließlich Rheostate und Potenziometer)
8533 40 10 - - für eine Leistung von 20 W oder weniger frei -
8533 40 90 - - andere frei -
8533 90 00 - Teile frei -
8534 00 Gedruckte Schaltungen
- nur mit Leiterbahnen oder Kontakten
8534 00 11 - - Mehrlagenschaltungen frei -
8534 00 19 - - andere frei -
8534 00 90 - mit anderen passiven Elementen frei -
8535 Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Sicherungen, Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen und andere Verbindungselemente sowie Verbindungskästen), für eine Spannung von mehr als 1.000 V
8535 10 00 - Sicherungen 2,7 -
- Leistungsschalter
8535 21 00 - - für eine Spannung von weniger als 72,5 kV 2,7 -
8535 29 00 - - andere 2,7 -
8535 30 - Trennschalter sowie Ein- und Ausschalter
8535 30 10 - - für eine Spannung von weniger als 72,5 kV 2,7 -
8535 30 90 - - andere 2,7 -
8535 40 00 - Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer und Überspannungsableiter 2,7 -
8535 90 00 - andere 2,7 -
8536 Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1.000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel
8536 10 - Sicherungen
8536 10 10 - - für eine Stromstärke von 10 a oder weniger 2,3 -
8536 10 50 - - für eine Stromstärke von mehr als 10 a bis 63 A 2,3 -
8536 10 90 - - für eine Stromstärke von mehr als 63 A 2,3 -
8536 20 - Leistungsschalter
8536 20 10 - - für eine Stromstärke von 63 a oder weniger 2,3 -
8536 20 90 - - für eine Stromstärke von mehr als 63 A 2,3 -
8536 30 - andere Geräte zum Schützen von elektrischen Stromkreisen
8536 30 10 - - für eine Stromstärke von 16 a oder weniger frei -
8536 30 30 - - für eine Stromstärke von mehr als 16 a bis 125 A frei -
8536 30 90 - - für eine Stromstärke von mehr als 125 A frei -
- Relais
8536 41 - - für eine Spannung von 60 V oder weniger
8536 41 10 - - - für eine Stromstärke von 2 a oder weniger 2,3 -
8536 41 90 - - - für eine Stromstärke von mehr als 2 A 2,3 -
8536 49 00 - - andere 2,3 -
8536 50 - andere Schalter
8536 50 03 - - elektronische Wechselstromschalter, aus optisch gekoppelten Ein- und Ausgangsschaltkreisen (Thyristor-Wechselstromschalter) frei -
8536 50 05 - - elektronische Schalter, auch temperaturgeschützt, aus einem Transistor und einem Logikschaltkreis (Chip-on-chip-Technologie) frei -
8536 50 07 - - elektromechanische Schnappschalter für eine Stromstärke von 11 a oder weniger frei -
- - andere
- - - für eine Spannung von 60 V oder weniger
8536 50 11 - - - - Tastenschalter frei -
8536 50 15 - - - - Drehschalter frei -
8536 50 19 - - - - andere frei -
8536 50 80 - - - andere frei -
- Lampenfassungen und Steckvorrichtungen
8536 61 - - Lampenfassungen
8536 61 10 - - - mit Edisongewinde 2,3 -
8536 61 90 - - - andere 2,3 -
8536 69 - - andere
8536 69 10 - - - für Koaxialkabel frei -
8536 69 30 - - - für gedruckte Schaltungen frei -
8536 69 90 - - - andere

Hinweis: s.VO (EU) 2018/2041

2,3 -
8536 70 00 - Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel

Hinweis: s.VO (EU) 2019/924

3 -
8536 90 - andere Geräte
8536 90 01 - - vorgefertigte Schienenverteilungen für elektrische Leitungen frei -
8536 90 10 - - Verbindungs- und Kontaktelemente für Drähte und Kabel frei -
8536 90 40 - - Batterieklemmen von der für Kraftfahrzeuge der Position 8702, 8703, 8704 oder 8711 verwendeten Art 2,3 -
8536 90 95 - - andere frei -
8537 Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 8517
8537 10 - für eine Spannung von 1.000 V oder weniger
8537 10 10 - - Steuerschränke für numerische Steuerungen mit eingebauter automatischer Datenverarbeitungsmaschine 2,1 -
- - andere
8537 10 91 - - - speicherprogrammierbare Steuerungen 2,1 -
8537 10 95 - - - berührungsempfindliche Dateneingabegeräte (sogenannte Touchscreens) ohne Display-Funktionen zum Einbau in Apparate mit Display, deren Funktion auf der Erkennung einer Berührung und der Stelle dieser Berührung auf der Display-Fläche beruht frei -
8537 10 98 - - - andere 2,1 -
Hinweis zur KN 8537 10 99s.VO 2016/1958
8537 20 - für eine Spannung von mehr als 1.000 V
8537 20 91 - - für eine Spannung von mehr als 1.000 V bis 72,5 kV 2,1 -
8537 20 99 - - für eine Spannung von mehr als 72,5 kV 2,1 -
8538 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8535, 8536 oder 8537 bestimmt
8538 10 00 - Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger für Waren der Position 8537, nicht mit den zugehörigen Geräten ausgerüstet frei -
8538 90 - andere
- - für Wafer-Prober
8538 90 11 - - - zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) 3,2 18 -
8538 90 19 - - - andere 1,7 18 -
- - andere
8538 90 91 - - - zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) 3,2 -
8538 90 99 - - - andere 1,7 -
8539 Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) und Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen; Leuchtdiodenlampen (LED)
8539 10 00 - innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) 2,7 p/st
- andere Glühlampen, ausgenommen Ultraviolett- und Infrarotlampen
8539 21 - - Wolfram-Halogen-Glühlampen
8539 21 30 - - - Lampen von der für Krafträder und andere Kraftfahrzeuge verwendeten Art 2,7 p/st
- - - andere, für eine Spannung von
8539 21 92 - - - - mehr als 100 V 2,7 p/st
8539 21 98 - - - - 100 V oder weniger 2,7 p/st
8539 22 - - andere, mit einer Leistung von 200 W oder weniger und für eine Spannung von mehr als 100 V
8539 22 10 - - - Reflektorlampen 2,7 p/st
8539 22 90 - - - andere 2,7 p/st
8539 29 - - andere
8539 29 30 - - - Lampen von der für Krafträder und andere Kraftfahrzeuge verwendeten Art 2,7 p/st
- - - andere, für eine Spannung von
8539 29 92 - - - - mehr als 100 V 2,7 p/st
8539 29 98 - - - - 100 V oder weniger 2,7 p/st
- Entladungslampen, ausgenommen Ultraviolettlampen
8539 31 - - Glühkathoden-Leuchtstofflampen
8539 31 10 - - - mit zwei Lampensockeln 2,7 p/st
8539 31 90 - - - andere 2,7 p/st
8539 32 - - Quecksilber- oder Natriumdampflampen; Halogen-Metalldampflampen
8539 32 20 - - - Quecksilber- oder Natriumdampflampen 2,7 p/st
8539 32 90 - - - Halogen-Metalldampflampen 2,7 p/st
8539 39 - - andere
8539 39 20 - - - Kaltkathoden-Fluoreszenzlampen (CCF-Lampen) für die Hintergrundbeleuchtung von Flachbildschirmen frei p/st
8539 39 80 - - - andere 2,7 p/st
- Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen
8539 41 00 - - Bogenlampen 2,7 p/st
8539 49 00 - - andere 2,7 p/st
8539 50 00 - Leuchtdiodenlampen (LED) 3,7 p/st
8539 90 - Teile
8539 90 10 - - Lampensockel 2,7 -
8539 90 90 - - andere 2,7 -
8540 Glühkathoden-, Kaltkathoden- und Fotokathoden-Elektronenröhren (z.B. Vakuumröhren, dampf- oder gasgefüllte Röhren, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathodenstrahlröhren und Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras)
- Kathodenstrahlröhren für Fernsehempfangsgeräte, einschließlich Kathodenstrahlröhren für Videomonitore
8540 11 00 - - für mehrfarbiges Bild 14 p/st
8540 12 00 - - für einfarbiges Bild 7,5 p/st
8540 20 - Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras; Bildwandler- und Bildverstärkerröhren; andere Fotokathodenröhren
8540 20 10 - - Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras 2,7 p/st
8540 20 80 - - andere 2,7 p/st
8540 40 00 - Anzeigeröhren für Datenmonitore, für einfarbiges Bild; Anzeigeröhren für Datenmonitore für mehrfarbiges Bild, mit einem Phosphor- Bildpunkteabstand von weniger als 0,4 mm 2,6 p/st
8540 60 00 - andere Kathodenstrahlröhren 2,6 p/st
- Höchstfrequenzröhren (z.B. Magnetrone, Klystrone, Wanderfeldröhren, Karcinotrone), ausgenommen gittergesteuerte Röhren
8540 71 00 - - Magnetrone 2,7 p/st
8540 79 00 - - andere 2,7 p/st
- andere Elektronenröhren
8540 81 00 - - Empfänger- und Verstärkerröhren 2,7 p/st
8540 89 00 - - andere 2,7 p/st
- Teile
8540 91 00 - - von Kathodenstrahlröhren 2,7 -
8540 99 00 - - andere 2,7 -
8541 Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden (LED); gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle
8541 10 00 - Dioden, andere als Fotodioden und Leuchtdioden (LED) frei -
- Transistoren, andere als Fototransistoren
8541 21 00 - - mit einer Verlustleistung von weniger als 1 W frei -
8541 29 00 - - andere frei -
8541 30 00 - Thyristoren, Diacs und Triacs, ausgenommen lichtempfindliche Halbleiterbauelemente frei -
8541 40 - lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden (LED)
8541 40 10 - - Leuchtdioden (LED), einschließlich Laserdioden frei -
8541 40 90 - - andere frei -
8541 50 00 - andere Halbleiterbauelemente frei -
8541 60 00 - gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle frei -
8541 90 00 - Teile frei -
8542 Elektronische integrierte Schaltungen
- elektronische integrierte Schaltungen
8542 31 - - Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen, auch in Verbindung mit Speichern, Wandlern, logischen Schaltungen, Verstärkern, Uhren und Taktgeberschaltungen oder anderen Schaltungen
- - - in Anmerkung 9 b), Ziffern 3 und 4, zu diesem Kapitel genannte Waren
8542 31 11 - - - - Multikomponente Integrierte Schaltungen (MCOs) frei -
8542 31 19 - - - - andere frei -
8542 31 90 - - - andere frei -
8542 32 - - Speicher
- - - in Anmerkung 9 b), Ziffern 3 und 4, zu diesem Kapitel genannte Waren
8542 32 11 - - - - Multikomponente Integrierte Schaltungen (MCOs) frei -
8542 32 19 - - - - andere frei -
- - - andere
- - - - dynamische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff (so genannte dynamische RAMs, DRAMs)
8542 32 31 - - - - - mit einer Speicherkapazität von 512 Mbit oder weniger frei p/st
8542 32 39 - - - - - mit einer Speicherkapazität von mehr als 512 Mbit frei p/st
8542 32 45 - - - - statische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff (so genannte statische RAMs, SRAMs), einschließlich Cache-Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff (so genannte Cache-RAMs) frei p/st
8542 32 55 - - - - UV-löschbare, programmierbare Lesespeicher (so genannte EPROMs) frei p/st
- - - - elektrisch löschbare, programmierbare Lesespeicher (so genannte E2PROMs), einschließlich Flash E2PROMs
- - - - - Flash E2PROMs
8542 32 61 - - - - - - mit einer Speicherkapazität von 512 Mbit oder weniger frei p/st
8542 32 69 - - - - - - mit einer Speicherkapazität von mehr als 512 Mbit frei p/st
8542 32 75 - - - - - andere frei p/st
8542 32 90 - - - - andere Speicher frei -
8542 33 - - Verstärker
8542 33 10 - - - Multikomponente Integrierte Schaltungen (MCOs) frei -
8542 33 90 - - - andere frei -
8542 39 - - andere
- - - in Anmerkung 9 b), Ziffern 3 und 4, zu diesem Kapitel genannte Waren
8542 39 11 - - - - Multikomponente Integrierte Schaltungen (MCOs) frei -
8542 39 19 - - - - andere frei -
8542 39 90 - - - andere frei -
8542 90 00 - Teile frei -
8543 Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
8543 10 00 - Teilchenbeschleuniger 4 -
8543 20 00 - Signalgeneratoren frei -
8543 30 - Maschinen, Apparate und Geräte für die Galvanotechnik, Elektrolyse oder Elektrophorese
8543 30 40 - - Maschinen für die Galvanotechnik und Elektrolyse von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung gedruckter Schaltungen verwendeten Art frei -
8543 30 70 - - andere 3,7 -
8543 70 - andere Maschinen, Apparate und Geräte
8543 70 01 - - Waren, die speziell für den Anschluss an telegrafische oder telefonische Apparate oder Instrumente oder an telegrafische oder telefonische Netze konstruiert sind frei -
8543 70 02 - - Mikrowellenverstärker frei -
8543 70 03 - - schnurlose Infrarot-Fernbedienungen für Videospielkonsolen frei -
8543 70 04 - - digitale Flugdatenschreiber frei -
8543 70 05 - - tragbare, akkubetriebene elektronische Lesegeräte zum Speichern oder Anzeigen von Text-, Standbild- und Audiodateien frei -
8543 70 06 - - digitale Signalverarbeitungsapparate, die an drahtgebundene oder drahtlose Netze zum Mischen von Ton angeschlossen werden können frei -
8543 70 07 - - tragbare, interaktive, elektronische Lernprodukte, hauptsächlich konstruiert für Kinder frei -
8543 70 08 - - Plasmareinigungsmaschinen zur Entfernung organischer Verunreinigungen von Proben für die Elektronenmikroskopie und Probenhaltern frei -
8543 70 09 - - berührungsempfindliche Dateneingabegeräte (sogenannte Touchscreens) ohne Display-Funktionen zum Einbau in Apparate mit Display, deren Funktion auf der Erkennung einer Berührung und der Stelle dieser Berührung auf der Display-Fläche beruht frei -
8543 70 10 - - Geräte mit Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionen frei -
8543 70 30 - - Antennenverstärker 3,7 -
8543 70 50 - - Sonnenbänke, Sonnenlampen und ähnliche Bräunungsgeräte 3,7 p/st
8543 70 60 - - Elektrozaungeräte 3,7 -
8543 70 70 - - elektronische Zigaretten 3,7 -
8543 70 90 - - andere

Hinweis: s.VO (EU) 2018/81, 2017/1166

3,7 -
8543 90 00 - Teile

Hinweis: s.VO (EU) 2017/635

frei -
8544 Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen
- Wickeldrähte
8544 11 - - aus Kupfer
8544 11 10 - - - lackiert 3,7 -
8544 11 90 - - - andere 3,7 -
8544 19 00 - - andere 3,7 -
8544 20 00 - Koaxialkabel und andere koaxiale elektrische Leiter 3,7 -
8544 30 00 - Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art 3,7 -
- andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1.000 V oder weniger
8544 42 - - mit Anschlussstücken versehen
8544 42 10 - - - von der für die Telekommunikation verwendeten Art

Hinweis: s.VO (EU) 2018/1785

frei -
8544 42 90 - - - andere

Hinweis: s.VO'en (EU) 2020/1702

3,3 -
8544 49 - - andere
8544 49 20 - - - von der für die Telekommunikation verwendeten Art, für eine Spannung von 80 V oder weniger frei -
- - - andere
8544 49 91 - - - - Drähte und Kabel, mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von mehr als 0,51 mm 3,7 -
- - - - andere
8544 49 93 - - - - - für eine Spannung von 80 V oder weniger 3,7 -
8544 49 95 - - - - - für eine Spannung von mehr als 80 V, jedoch weniger als 1.000 V 3,7 -
8544 49 99 - - - - - für eine Spannung von 1.000 V 3,7 -
8544 60 - andere elektrische Leiter, für eine Spannung von mehr als 1.000 V
8544 60 10 - - mit Kupferleitern 3,7 -
8544 60 90 - - mit anderen Leitern 3,7 -
8544 70 00 - Kabel aus optischen Fasern frei -
8545 Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall
- Elektroden
8545 11 00 - - von der für Öfen verwendeten Art 2,7 -
8545 19 00 - - andere 2,7 -
8545 20 00 - Kohlebürsten 2,7 -
8545 90 - andere
8545 90 10 - - Heizwiderstände 1,7 -
8545 90 90 - - andere 2,7 -
8546 Elektrische Isolatoren aus Stoffen aller Art
8546 10 00 - aus Glas 3,7 -
8546 20 00 - aus keramischen Stoffen 4,7 -
8546 90 - andere
8546 90 10 - - aus Kunststoffen 3,7 -
8546 90 90 - - andere 3,7 -
8547 Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z.B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Position 8546; Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung
8547 10 00 - Isolierteile aus keramischen Stoffen 4,7 -
8547 20 00 - Isolierteile aus Kunststoffen 3,7 -
8547 90 00 - andere 3,7 -
8548 Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren; elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
8548 10 - Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren
8548 10 10 - - ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien 4,7 p/st
- - ausgebrauchte elektrische Akkumulatoren
8548 10 21 - - - Blei-Akkumulatoren 2,6 -
8548 10 29 - - - andere 2,6 -
- - Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren
8548 10 91 - - - Blei enthaltend frei -
8548 10 99 - - - andere frei -
8548 90 - andere
8548 90 20 - - Speicher in Form von Mehrfachkombinationen wie Stack-D-RAMs oder Module frei -
8548 90 30 - - LED-Hintergrundbeleuchtungsmodule, d. h. Lichtquellen, bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden (LED) und einem oder mehreren Anschlussstücken, die auf eine gedruckte Schaltung oder ein ähnliches Substrat montiert sind, und anderen passiven Komponenten, auch in Kombination mit optischen Komponenten oder Schutzdioden, und die als Hintergrundbeleuchtung für Flüssigkristalldisplays (LCD) verwendet werden frei -
8548 90 90 - - andere 2,7 -

Abschnitt XVII
Beförderungsmittel

Anmerkungen

1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen ( Position 9506).

2. Folgende Waren sind nicht als "Teile" oder als "Zubehör" einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind:

a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk ( Position 4016);

b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen ( Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen ( Kapitel 39);

c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge);

d) Waren der Position 8306;

e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Abschnitts; Waren der Position 8481 oder 8482 und die in Position 8483 erfassten Teile von Motoren oder anderen Kraftmaschinen;

f) elektrische Maschinen, Apparate und Geräte sowie elektrisches Zubehör ( Kapitel 85);

g) Instrumente, Apparate und Geräte des Kapitels 90;

h) Waren des Kapitels 91;

ij) Waffen ( Kapitel 93);

k) Beleuchtungskörper und Teile davon, der Position 9405;

l) Bürsten, die Fahrzeugteile sind ( Position 9603).

3. "Teile" und "Zubehör" im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.

4. In diesem Abschnitt werden:

  1. Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht;
  2. schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht;
  3. Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.

5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar:

  1. in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge);
  2. in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen;
  3. in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können.

Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden.

Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.

Zusätzliche Anmerkungen

1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.

2. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festgesetzten Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a auch auf Waren der Positionen 8608, 8805, 8905 und 8907 angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Kapitel 86
Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege

Anmerkungen

1. Zu Kapitel 86 gehören nicht:

  1. Bahnschwellen aus Holz oder aus Beton, für Schienenwege, sowie Betonelemente zum Bau von Führungsschienen für Luftkissenzüge ( Position 4406 oder 6810);
  2. Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, der Position 7302;
  3. elektrische Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte der Position 8530.

2. Zu Position 8607 gehören insbesondere:

  1. Achsen, Räder, Radsätze, Radreifen, Radsprengringe, Radkörper und andere Radteile;
  2. Untergestelle, Drehgestelle und Lenkgestelle;
  3. Achslager, Bremsvorrichtungen aller Art;
  4. Puffer, Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Faltenbälge;
  5. Wagenkästen und andere Aufbauten.

3. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Kapitel 86 gehören zu Position 8608 insbesondere:

  1. zusammengesetzte Gleise, Drehscheiben, Prellböcke und Lademaße;
  2. bewegliche Scheiben- und Flügelsignale, Bahnschrankenbetätigungsvorrichtungen für schienengleiche Bahnübergänge, Vorrichtungen zur Nahbedienung der Weichen (Handstellböcke), Stellwerke zur Fernbedienung der Weichen oder Signale und andere mechanische (auch elektromechanische) Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte, auch mit elektrischer Beleuchtungsvorrichtung ausgestattet, für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit
(1) (2) (3) (4)
8601 Elektrische Lokomotiven mit Stromspeisung aus dem Stromnetz oder aus Akkumulatoren
8601 10 00 - mit Stromspeisung aus dem Stromnetz 1,7 p/st
8601 20 00 - mit Stromspeisung aus Akkumulatoren 1,7 p/st
8602 Andere Lokomotiven; Lokomotivtender
8602 10 00 - dieselelektrische Lokomotiven 1,7 -
8602 90 00 - andere 1,7 -
8603 Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position 8604
8603 10 00 - mit Stromspeisung aus dem Stromnetz 1,7 p/st
8603 90 00 - andere 1,7 p/st
8604 00 00 Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge, auch selbstfahrend (z.B. Gerätewagen, Kranwagen, Wagen mit Gleisstopfmaschinen, Gleiskorrekturwagen, Messwagen und Draisinen) 1,7 p/st
8605 00 00 Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Position 8604) 1,7 p/st
8606 Schienengebundene Güterwagen
8606 10 00 - Kesselwagen und dergleichen 1,7 p/st
8606 30 00 - Selbstentladewagen, ausgenommen solche der Unterposition 8606 10 1,7 p/st
- andere
8606 91 - - gedeckt und geschlossen
8606 91 10 - - - ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt ( Euratom) 1,7 p/st
8606 91 80 - - - andere 1,7 p/st
8606 92 00 - - offen, mit nicht abnehmbaren Stirn- und Seitenwänden, deren Höhe mehr als 60 cm beträgt 1,7 p/st
8606 99 00 - - andere 1,7 p/st
8607 Teile von Schienenfahrzeugen
- Drehgestelle, Lenkgestelle, Achsen und Räder, Teile davon
8607 11 00 - - Triebgestelle 1,7 -
8607 12 00 - - andere Drehgestelle und Lenkgestelle 1,7 -
8607 19 - - andere, einschließlich Teile davon
8607 19 10 - - - Achsen, Radsätze, Räder und Radteile 2,7 -
8607 19 90 - - - Teile von Drehgestellen und Lenkgestellen 1,7 -
- Bremsvorrichtungen und Teile davon
8607 21 - - Druckluftbremsvorrichtungen und Teile davon
8607 21 10 - - - aus Eisen oder Stahl, gegossen 1,7 -
8607 21 90 - - - andere 1,7 -
8607 29 00 - - andere 1,7 -
8607 30 00 - Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Puffer, Teile davon 1,7 -
- andere
8607 91 - - von Lokomotiven
8607 91 10 - - - Achslager und Teile davon 3,7 -
8607 91 90 - - - andere 1,7 -
8607 99 - - andere
8607 99 10 - - - Achslager und Teile davon 3,7 -
8607 99 80 - - - andere 1,7 -
8608 00 00 Ortsfestes Gleismaterial; mechanische (auch elektromechanische) Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen; Teile davon 1,7 -
8609 00 Warenbehälter (Container), einschließlich solcher für Flüssigkeiten oder Gase, ihrer Beschaffenheit nach für eine oder mehrere Beförderungsarten besonders bestimmt und ausgestattet
8609 00 10 - Warenbehälter (Container), die zum Schutz gegen Strahlung mit Blei verkleidet und zum Befördern radioaktiver Stoffe bestimmt sind ( Euratom) frei p/st
8609 00 90 - andere frei p/st

Kapitel 87
Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör

Anmerkungen

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.

2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern.

Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden.

3. Kraftwagenfahrgestelle mit Fahrerhaus gehören nicht zu Position 8706, sondern zu den Positionen 8702 bis 8704.

4. Zu Position 8712 gehören alle zweirädrigen Kinderfahrräder. Andere Kinderfahrräder gehören zu Position 9503.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit
(1) (2) (3) (4)
8701 Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709)
8701 10 00 - Einachsschlepper 3 p/st
8701 20 - Sattel-Straßenzugmaschinen
8701 20 10 - - neu 16 p/st
8701 20 90 - - gebraucht 16 p/st
8701 30 00 - Gleiskettenzugmaschinen frei p/st
- andere, mit einer Motorleistung von
8701 91 - - 18 kW oder weniger
8701 91 10 - - - Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern frei p/st
8701 91 90 - - - andere 7 p/st
8701 92 - - mehr als 18 kW bis 37 kW
8701 92 10 - - - Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern frei p/st
8701 92 90 - - - andere 7 p/st
8701 93 - - mehr als 37 kW bis 75 kW
8701 93 10 - - - Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern frei p/st
8701 93 90 - - - andere 7 p/st
8701 94 - - mehr als 75 kW bis 130 kW
8701 94 10 - - - Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern frei p/st
8701 94 90 - - - andere 7 p/st
8701 95 - - mehr als 130 kW
8701 95 10 - - - Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern frei p/st
8701 95 90 - - - andere 7 p/st
8702 Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer
8702 10 - ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)
- - mit einem Hubraum von mehr als 2.500 cm3
8702 10 11 - - - neu 16 p/st
8702 10 19 - - - gebraucht 16 p/st
- - mit einem Hubraum von 2.500 cm3 oder weniger
8702 10 91 - - - neu 10 p/st
8702 10 99 - - - gebraucht 10 p/st
8702 20 - mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben
8702 20 10 - - mit einem Hubraum von mehr als 2.500 cm3 16 p/st
8702 20 90 - - mit einem Hubraum von 2.500 cm3 oder weniger 10 p/st
8702 30 - mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben
8702 30 10 - - mit einem Hubraum von mehr als 2.800 cm3 16 p/st
8702 30 90 - - mit einem Hubraum von 2.800 cm3 oder weniger 10 p/st
8702 40 00 - ausschließlich mit Elektromotor angetrieben 10 p/st
8702 90 - andere
- - mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung
- - - mit einem Hubraum von mehr als 2.800 cm3
8702 90 11 - - - - neu 16 p/st
8702 90 19 - - - - gebraucht 16 p/st
- - - mit einem Hubraum von 2.800 cm3 oder weniger
8702 90 31 - - - - neu 10 p/st
8702 90 39 - - - - gebraucht 10 p/st
8702 90 90 - - andere 10 p/st
8703 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen
8703 10 - Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge
8703 10 11 - - Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten), mit Kolbenverbrennungsmotor 5 p/st
8703 10 18 - - andere

Hinweis: s. VO (EU) 2021/1367

10 p/st
- andere Fahrzeuge ausschließlich mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung
8703 21 - - mit einem Hubraum von 1.000 cm3 oder weniger
8703 21 10 - - - neu 10 p/st
8703 21 90 - - - gebraucht 10 p/st
8703 22 - - mit einem Hubraum von mehr als 1.000 cm3 bis 1.500 cm3
8703 22 10 - - - neu 10 p/st
8703 22 90 - - - gebraucht 10 p/st
8703 23 - - mit einem Hubraum von mehr als 1.500 cm3 bis 3.000 cm3
- - - neu
8703 23 11 - - - - Wohnmobile 10 p/st
8703 23 19 - - - - andere 10 p/st
8703 23 90 - - - gebraucht 10 p/st
8703 24 - - mit einem Hubraum von mehr als 3.000 cm3
8703 24 10 - - - neu 10 p/st
8703 24 90 - - - gebraucht 10 p/st
- andere Fahrzeuge ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)
8703 31 - - mit einem Hubraum von 1.500 cm3 oder weniger
8703 31 10 - - - neu 10 p/st
8703 31 90 - - - gebraucht 10 p/st
8703 32 - - mit einem Hubraum von mehr als 1.500 cm3 bis 2.500 cm3
- - - neu
8703 32 11 - - - - Wohnmobile 10 p/st
8703 32 19 - - - - andere

Hinweis: s.VO (EU) 2017/1233

10 p/st
8703 32 90 - - - gebraucht 10 p/st
8703 33 - - mit einem Hubraum von mehr als 2.500 cm3
- - - neu
8703 33 11 - - - - Wohnmobile 10 p/st
8703 33 19 - - - - andere 10 p/st
8703 33 90 - - - gebraucht 10 p/st
8703 40 - andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
8703 40 10 - - neu 10 p/st
8703 40 90 - - gebraucht 10 p/st
8703 50 00 - andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden 10 p/st
8703 60 - andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
8703 60 10 - - neu 10 p/st
8703 60 90 - - gebraucht 10 p/st
8703 70 00 - andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden 10 p/st
8703 80 - andere Fahrzeuge ausschließlich mit Elektromotor angetrieben
8703 80 10 - - neu 10 p/st
8703 80 90 - - gebraucht 10 p/st
8703 90 00 - andere 10 p/st
8704 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren
8704 10 - Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt
8704 10 10 - - mit Kolbenverbrennungsmotor frei p/st
8704 10 90 - - andere frei p/st
- andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)
8704 21 - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger
8704 21 10 - - - ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt ( Euratom) 3,5 p/st
- - - andere
- - - - mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2.500 cm3
8704 21 31 - - - - - neu 22 p/st
8704 21 39 - - - - - gebraucht 22 p/st
- - - - mit Motor mit einem Hubraum von 2.500 cm3 oder weniger
8704 21 91 - - - - - neu 10 p/st
8704 21 99 - - - - - gebraucht 10 p/st
8704 22 - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t
8704 22 10 - - - ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 3,5 p/st
- - - andere
8704 22 91 - - - - neu 22 p/st
8704 22 99 - - - - gebraucht 22 p/st
8704 23 - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t
8704 23 10 - - - ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 3,5 p/st
- - - andere
8704 23 91 - - - - neu 22 p/st
8704 23 99 - - - - gebraucht 22 p/st
- andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung
8704 31 - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger
8704 31 10 - - - ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 3,5 p/st
- - - andere
- - - - mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2.800 cm3
8704 31 31 - - - - - neu 22 p/st
8704 31 39 - - - - - gebraucht 22 p/st
- - - - mit Motor mit einem Hubraum von 2.800 cm3 oder weniger
8704 31 91 - - - - - neu 10 p/st
8704 31 99 - - - - - gebraucht 10 p/st
8704 32 - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t
8704 32 10 - - - ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 3,5 p/st
- - - andere
8704 32 91 - - - - neu 22 p/st
8704 32 99 - - - - gebraucht 22 p/st
8704 90 00 - andere 10 p/st
8705 Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z.B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)
8705 10 00 - Kranwagen (Autokrane) 3,7 p/st
8705 20 00 - Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren 3,7 p/st
8705 30 00 - Feuerwehrwagen 3,7 p/st
8705 40 00 - Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer) 3,7 p/st
8705 90 - andere
8705 90 30 - - Betonpumpenwagen 3,7 p/st
8705 90 80 - - andere 3,7 p/st
8706 00 Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor
- Fahrgestelle für Zugmaschinen der Position 8701; Fahrgestelle für Kraftwagen der Position 8702, 8703 oder 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von mehr als 2.500 cm3 oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von mehr als 2.800 cm3
8706 00 11 - - für Kraftfahrzeuge der Position 8702 oder 8704 19 p/st
8706 00 19 - - andere 6 p/st
- andere
8706 00 91 - - für Kraftfahrzeuge der Position 8703 4,5 p/st
8706 00 99 - - andere 10 p/st
8707 Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
8707 10 - für Kraftfahrzeuge der Position 8703
8707 10 10 - - für die industrielle Montage 4,5 p/st
8707 10 90 - - andere 4,5 p/st
8707 90 - andere
8707 90 10 - - für die industrielle Montage:
von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2.500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2.800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705
4,5 p/st
8707 90 90 - - andere 4,5 p/st
8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
8708 10 - Stoßstangen und Teile davon
8708 10 10 - - für die industrielle Montage:
von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2.500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2.800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705 12
3 -
8708 10 90 - - andere 4,5 -
- andere Karosserieteile und anderes Karosseriezubehör (auch für Fahrerhäuser)
8708 21 - - Sicherheitsgurte
8708 21 10 - - - für die industrielle Montage:
von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2.500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2.800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705 12
3 p/st
8708 21 90 - - - andere 4,5 p/st
8708 29 - - andere
8708 29 10 - - - für die industrielle Montage:
von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2.500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2.800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705 12
3 -
8708 29 90 - - - andere 4,5 -
8708 30 - Bremsen und Servobremsen; Teile davon
8708 30 10 - - für die industrielle Montage:
von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2.500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2.800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705 12
3 -
- - andere
8708 30 91 - - - für Scheibenbremsen 4,5 -
8708 30 99 - - - andere 4,5 -
8708 40 - Schaltgetriebe und Teile davon
8708 40 20 - - für die industrielle Montage:
von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2.500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2.800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705 12
3 -
- - andere
8708 40 50 - - - Schaltgetriebe 4,5 -
- - - Teile
8708 40 91 - - - - aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 -
8708 40 99 - - - - andere 3,5 -
8708 50 - Triebachsen mit Differenzial, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen; Teile davon
8708 50 20 - - für die industrielle Montage:
von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2.500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2.800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705 12
3 -
- - andere
8708 50 35 - - - Triebachsen mit Differenzial, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen 4,5 -
- - - Teile
8708 50 55 - - - - aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 -
- - - - andere
8708 50 91 - - - - - für nicht angetriebene Achsen 4,5 -
8708 50 99 - - - - - andere 3,5 -
8708 70 - Räder sowie Teile davon und Zubehör
8708 70 10 - - für die industrielle Montage:
von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2.500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2.800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705 12
3 -
- - andere
8708 70 50 - - - Räder aus Aluminium; Teile davon und Zubehör, aus Aluminium 4,5 -
8708 70 91 - - - in einem Stück gegossene Radteile in Sternform, aus Eisen oder Stahl 3 -
8708 70 99 - - - andere 4,5 -
8708 80 - Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer)
8708 80 20 - - für die industrielle Montage:
von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2.500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2.800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705 12
3 -
- - andere
8708 80 35 - - - Stoßdämpfer 4,5 -
8708 80 55 - - - Stabilisatoren; Drehstabfedern 3,5 -
- - - andere
8708 80 91 - - - - aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 -
8708 80 99 - - - - andere 3,5 -
- andere Teile und anderes Zubehör
8708 91 - - Kühler und Teile davon
8708 91 20 - - - für die industrielle Montage:
von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2.500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2.800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705 12
3 -
- - - andere
8708 91 35 - - - - Kühler

Hinweis: s.VO (EU) 2020/956

4,5 -
- - - - Teile
8708 91 91 - - - - - aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 -
8708 91 99 - - - - - andere 3,5 -
8708 92 - - Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre; Teile davon
8708 92 20 - - - für die industrielle Montage:
von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2.500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2.800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705 12
3 -
- - - andere
8708 92 35 - - - - Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre 4,5 -
- - - - Teile
8708 92 91 - - - - - aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 -
8708 92 99 - - - - - andere 3,5 -
8708 93 - - Schaltkupplungen und Teile davon
8708 93 10 - - - für die industrielle Montage:
von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2.500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2.800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705 12
3 -
8708 93 90 - - - andere 4,5 -
8708 94 - - Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe; Teile davon
8708 94 20 - - - für die industrielle Montage:
von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2.500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2.800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705 12
3 -
- - - andere
8708 94 35 - - - - Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe 4,5 -
- - - - Teile
8708 94 91 - - - - - aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 -
8708 94 99 - - - - - andere 3,5 -
8708 95 - - aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke mit Füllsystem (Airbags); Teile davon
8708 95 10 - - - für die industrielle Montage:
von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2.500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2.800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705 12
3 p/st
- - - andere
8708 95 91 - - - - aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 -
8708 95 99 - - - - andere 3,5 -
8708 99 - - andere
8708 99 10 - - - für die industrielle Montage:
von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2.500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2.800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705 12
3 -
- - - andere
8708 99 93 - - - - aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 -
8708 99 97 - - - - andere 3,5 -
8709 Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon
- Kraftkarren
8709 11 - - Elektrokarren
8709 11 10 - - - ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 2 p/st
8709 11 90 - - - andere 4 p/st
8709 19 - - andere
8709 19 10 - - - ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 2 p/st
8709 19 90 - - - andere 4 p/st
8709 90 00 - Teile 3,5 -
8710 00 00 Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon 1,7 -
8711 Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen
8711 10 00 - mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger 8 p/st
8711 20 - mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bis 250 cm3
8711 20 10 - - Motorroller 8 p/st
- - andere, mit einem Hubraum von
8711 20 92 - - - mehr als 50 cm3 bis 125 cm3 8 p/st
8711 20 98 - - - mehr als 125 cm3 bis 250 cm3 8 p/st
8711 30 - mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis 500 cm3
8711 30 10 - - mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis 380 cm3 6 p/st
8711 30 90 - - mit einem Hubraum von mehr als 380 cm3 bis 500 cm3 6 p/st
8711 40 00 - mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 500 cm3 bis 800 cm3 6 p/st
8711 50 00 - mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 800 cm3 6 p/st
8711 60 - mit Elektromotor angetrieben
8711 60 10 - - Zweiräder, Dreiräder und Vierräder, mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotor mit einer Nenndauerleistung von 250 Watt oder weniger 6 p/st
8711 60 90 - - andere 6 p/st
8711 90 00 - andere 6 p/st
8712 00 Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor
8712 00 30 - Zweiräder mit Kugellager 14 p/st
8712 00 70 - andere 15 p/st
8713 Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung
8713 10 00 - ohne Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung frei p/st
8713 90 00 - andere frei p/st
8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
8714 10 - für Krafträder (einschließlich Mopeds)
8714 10 10 - - Bremsen und Teile davon 3,7 -
8714 10 20 - - Schaltgetriebe und Teile davon 3,7 -
8714 10 30 - - Räder sowie Teile davon und Zubehör 3,7 -
8714 10 40 - - Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre; Teile davon 3,7 -
8714 10 50 - - Schaltkupplungen und Teile davon 3,7 -
8714 10 90 - - andere 3,7 -
8714 20 00 - für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte frei -
- andere
8714 91 - - Rahmen und Gabeln sowie Teile davon
8714 91 10 - - - Rahmen 4,7 p/st
8714 91 30 - - - Vorderradgabeln 4,7 p/st
8714 91 90 - - - Teile 4,7 -
8714 92 - - Felgen und Speichen
8714 92 10 - - - Felgen 4,7 p/st
8714 92 90 - - - Speichen 4,7 -
8714 93 00 - - Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze 4,7 -
8714 94 - - Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon
8714 94 20 - - - Bremsen 4,7 -
8714 94 90 - - - Teile 4,7 -
8714 95 00 - - Sättel 4,7 -
8714 96 - - Pedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon
8714 96 10 - - - Pedale 4,7 pa
8714 96 30 - - - Kurbelgarnituren 4,7 -
8714 96 90 - - - Teile 4,7 -
8714 99 - - andere
8714 99 10 - - - Lenker 4,7 p/st
8714 99 30 - - - Gepäckträger 4,7 p/st
8714 99 50 - - - Kettenschaltungen 4,7 -
8714 99 90 - - - andere; Teile 4,7 -
8715 00 Kinderwagen und Teile davon
8715 00 10 - Kinderwagen 2,7 p/st
8715 00 90 - Teile 2,7 -
8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
8716 10 - Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen
8716 10 92 - - mit einem Gewicht von 1.600 kg oder weniger 2,7 p/st
8716 10 98 - - mit einem Gewicht von mehr als 1.600 kg 2,7 p/st
8716 20 00 - Anhänger und Sattelanhänger für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder -entladevorrichtung 2,7 p/st
- andere Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern
8716 31 00 - - Anhänger und Sattelanhänger mit Tankaufbau 2,7 p/st
8716 39 - - andere
8716 39 10 - - - ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 2,7 p/st
- - - andere
- - - - neu
8716 39 30 - - - - - Sattelanhänger 2,7 p/st
8716 39 50 - - - - - andere 2,7 p/st
8716 39 80 - - - - gebraucht 2,7 p/st
8716 40 00 - andere Anhänger und Sattelanhänger 2,7 -
8716 80 00 - andere Fahrzeuge 1,7 -
8716 90 - Teile
8716 90 10 - - Fahrgestelle 1,7 -
8716 90 30 - - Karosserien und Aufbauten 1,7 -
8716 90 50 - - Achsen 1,7 -
8716 90 90 - - andere Teile 1,7 -

Kapitel 88
Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon

Unterpositions-Anmerkung

1. Als "Leergewicht" im Sinne der Unterpositionen 8802 11 bis 8802 40 gilt das Gewicht des Luftfahrzeugs im flugbereiten Zustand unter Ausschluss des Gewichts der Besatzung, des Treibstoffs sowie der Ausrüstung, die nicht fest eingebaut ist.

KN-Code

Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit
(1) (2) (3) (4)
8801 00 Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hanggleiter und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge
8801 00 10 - Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge und Hanggleiter 3,7 p/st
8801 00 90 - andere 2,7 p/st
8802 Andere Luftfahrzeuge (z.B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge

- Hubschrauber
8802 11 00 - - mit einem Leergewicht von 2.000 kg oder weniger

Hinweis s.: VO (EU) 2017/285

7,5 p/st
8802 12 00 - - mit einem Leergewicht von mehr als 2.000 kg 2,7 p/st
8802 20 00 - Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2.000 kg oder weniger 7,7 p/st
8802 30 00 - Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 2.000 kg bis 15.000 kg 2,7 p/st
8802 40 00 - Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 15.000 kg 2,7 p/st
8802 60 - Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
- - Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten)
8802 60 11 - - - Telekommunikationssatelliten frei p/st
8802 60 19 - - - andere 4,2 p/st
8802 60 90 - - Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge 4,2 p/st
8803 Teile von Waren der Position 8801 oder 8802
8803 10 00 - Propeller und Rotoren, Teile davon 2,7 85 -
8803 20 00 - Fahrgestelle und Teile davon 2,7 85 -
8803 30 00 - andere Teile von Hubschraubern oder Starrflügelflugzeugen (ausgenommen Segelflugzeuge) 2,7 85 -
8803 90 - andere
8803 90 10 - - von Drachen 1,7 -
- - von Raumfahrzeugen (einschließlich Satelliten)
8803 90 21 - - - von Telekommunikationssatelliten frei -
8803 90 29 - - - andere 1,7 -
8803 90 30 - - von Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge 1,7 -
8803 90 90 - - andere 2,7 85 -
8804 00 00 Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör 2,7 -
8805 Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge; Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davon
8805 10 - Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge und Teile davon; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge, Teile davon
8805 10 10 - - Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge und Teile davon 2,7 -
8805 10 90 - - andere 1,7 -
- Bodengeräte zur Flugausbildung und Teile davon
8805 21 00 - - Luftkampfsimulatoren und Teile davon frei -
8805 29 00 - - andere frei -

Kapitel 89
Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen

Anmerkung

1. Rümpfe von Wasserfahrzeugen und unvollständige oder unfertige Wasserfahrzeuge, auch zerlegt, sowie zerlegte vollständige Wasserfahrzeuge sind, wenn die Wasserfahrzeuggattung zweifelhaft ist, in die Position 8906 einzureihen.

Zusätzliche Anmerkungen

1. Zu den Unterpositionen 8901 10 10, 8901 20 10, 8901 30 10, 8901 90 10, 8902 00 10, 8903 91 10, 8903 92 10, 8904 00 91 und 8906 90 10 gehören nur Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind und deren größte Rumpflänge (ohne Berücksichtigung überragender Teile) 12 m oder mehr beträgt. Fischereifahrzeuge und Rettungsfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind, gelten ohne Rücksicht auf ihre Rumpflänge stets als Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt.

2. Zu den Unterpositionen 8905 10 10 und 8905 90 10 gehören nur Wasserfahrzeuge und Schwimmdocks, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind.

3. Die Position 8908 erfasst mit dem Begriff "Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken" auch folgende Waren, sofern sie mit Wasserfahrzeugen und anderen schwimmenden Vorrichtungen zum Abwracken gestellt werden und zu deren üblicher Ausrüstung gehören:

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit
(1) (2) (3) (4)
8901 Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern
8901 10 - Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe
8901 10 10 - - für die Seeschifffahrt frei p/st
8901 10 90 - - andere 1,7 p/st
8901 20 - Tankschiffe
8901 20 10 - - für die Seeschifffahrt frei p/st
8901 20 90 - - andere 1,7 ct/l
8901 30 - Kühlschiffe, ausgenommen solche der Unterposition 8901 20
8901 30 10 - - für die Seeschifffahrt frei p/st
8901 30 90 - - andere 1,7 ct/l
8901 90 - andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind
8901 90 10 - - für die Seeschifffahrt frei p/st
8901 90 90 - - andere 1,7 ct/l
8902 00 Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe für das Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen
8902 00 10 - für die Seeschifffahrt frei p/st
8902 00 90 - andere 1,7 p/st
8903 Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus
8903 10 - aufblasbare Boote
8903 10 10 - - mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger 2,7 p/st
8903 10 90 - - andere 1,7 p/st
- andere
8903 91 - - Segelboote, auch mit Hilfsmotor
8903 91 10 - - - für die Seeschifffahrt frei p/st
8903 91 90 - - - andere 1,7 p/st
8903 92 - - Motorboote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor
8903 92 10 - - - für die Seeschifffahrt frei p/st
- - - andere
8903 92 91 - - - - mit einer Länge von 7,5 m oder weniger 1,7 p/st
8903 92 99 - - - - mit einer Länge von mehr als 7,5 m 1,7 p/st
8903 99 - - andere
8903 99 10 - - - mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger 2,7 p/st
- - - andere
8903 99 91 - - - - mit einer Länge von 7,5 m oder weniger 1,7 p/st
8903 99 99 - - - - mit einer Länge von mehr als 7,5 m 1,7 p/st
8904 00 Schlepper und Schubschiffe
8904 00 10 - Schlepper frei p/st
- Schubschiffe
8904 00 91 - - für die Seeschifffahrt frei p/st
8904 00 99 - - andere 1,7 -
8905 Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen
8905 10 - Schwimmbagger
8905 10 10 - - für die Seeschifffahrt frei p/st
8905 10 90 - - andere 1,7 p/st
8905 20 00 - schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen frei p/st
8905 90 - andere
8905 90 10 - - für die Seeschifffahrt frei p/st
8905 90 90 - - andere 1,7 p/st
8906 Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote
8906 10 00 - Kriegsschiffe frei p/st
8906 90 - andere
8906 90 10 - - für die Seeschifffahrt frei p/st
- - andere
8906 90 91 - - - mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger 2,7 p/st
8906 90 99 - - - andere 1,7 p/st
8907 Andere schwimmende Vorrichtungen (z.B. Flöße, Schwimmtanks, Senkkästen, Festmachetonnen, Bojen und schwimmende Baken)
8907 10 00 - aufblasbare Flöße 2,7 p/st
8907 90 00 - andere 2,7 p/st
8908 00 00 Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken 12 frei -

Abschnitt XVIII
ptische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -Apparate und -Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte

Kapitel 90
Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -Apparate und -Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte

Anmerkungen

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht:

a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk ( Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Spinnstoffen ( Position 5911);

b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z.B. Schwangerschaftsgürtel, Brustbandagen, Leibbinden, Muskel- oder Gelenkbandagen) (Abschnitt XI);

c) feuerfeste Waren der Position 6903; Waren zu chemischen oder anderen technischen Zwecken der Position 6909;

d) Spiegel aus Glas, nicht optisch bearbeitet, der Position 7009 und Spiegel aus unedlen Metallen oder Edelmetallen, die nicht die charakterbestimmenden Merkmale optischer Elemente haben ( Position 8306 oder Kapitel 71);

e) Glaswaren der Position 7007, 7008, 7011, 7014, 7015 oder 7017;

f) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen ( Abschnitt XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen ( Kapitel 39);

g) Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser der Position 8413; Zähl- und Kontrollwaagen und gesondert gestellte Gewichte ( Position 8423); Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben oder Fördern ( Positionen 8425 bis 8428); Papier- oder Pappeschneidemaschinen aller Art ( Position 8441); Spezialvorrichtungen zum Einstellen der Werkstücke oder Werkzeuge an Werkzeugmaschinen oder Wasserstrahlschneidemaschinen, auch mit optischer Ablesevorrichtung (z.B. sog."optische" Teilköpfe), der Position 8466 (ausgenommen rein optische Vorrichtungen, wie z.B. Zentrierfernrohre und Fluchtfernrohre); Rechenmaschinen ( Position 8470); Druckminderventile sowie andere Ventile und Armaturen der Position 8481; Maschinen und Apparate (einschließlich Apparate zum Projizieren oder Aufbringen von Schaltungsbildern auf sensibilisierte Halbleitermaterialien) der Position 8486;

h) Scheinwerfer von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art ( Position 8512); tragbare elektrische Leuchten der Position 8513; kinematografische Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte sowie Geräte zum serienweisen Kopieren von Tonträgern ( Position 8519); Tonabnehmer ( Position 8522); Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte ( Position 8525); Funkmessgeräte, Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte ( Position 8526); Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel ( Position 8536); numerische Steuerungen der Position 8537; innenverspiegelte Scheinwerferlampen ( Position 8539); Kabel aus optischen Fasern, der Position 8544;

ij) Scheinwerfer der Position 9405;

k) Waren des Kapitels 95;

l) Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren der Position 9620;

m) Hohlmaße; sie sind nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen;

n) Spulen und ähnliche Materialträger (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit, z.B. nach Position 3923 oder Abschnitt XV).

2. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 nach folgenden Regeln einzureihen:

  1. Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 (ausgenommen der Position 8487, 8548 oder 9033) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente sie bestimmt sind;
  2. andere Teile und anderes Zubehör sind, wenn zu erkennen ist, dass sie ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine, einen bestimmten Apparat oder ein bestimmtes Gerät oder Instrument oder für mehrere Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente der gleichen Position (auch der Position 9010, 9013 oder 9031) bestimmt sind, der Position für diese Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente zuzuweisen;
  3. alle übrigen Teile und alles übrige Zubehör sind nach Position 9033 einzureihen.

3. Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.

4. Nicht zu Position 9005 gehören Zielfernrohre für Waffen, Periskope für Unterseeboote oder Kampffahrzeuge sowie Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI ( Position 9013).

5. Optische Instrumente, Geräte oder Maschinen zum Messen oder Prüfen, für die sowohl die Position 9013 als auch die Position 9031 in Betracht kommen, sind der Position 9031 zuzuweisen.

6. Im Sinne der Position 9021 gelten als "orthopädische Apparate und Vorrichtungen" Apparate und Vorrichtungen

Zu den orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen gehören auch Schuhe und spezielle Einlegesohlen zum Korrigieren orthopädischer Leiden unter der Voraussetzung, dass sie 1) maßgerecht gefertigt sind oder 2) serienmäßig hergestellt sind, einzeln und nicht paarweise gestellt werden und passend zu jedem Fuß gleichermaßen hergerichtet sind.

7. Zu Position 9032 gehören nur:

  1. Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln der Durchflussmenge, der Füllhöhe, des Druckes oder anderer veränderlicher Größen von Flüssigkeiten oder Gasen oder zum Regeln von Temperaturen, auch wenn deren Arbeitsweise auf einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu regelnden Größe ändert. Diese Instrumente, Apparate und Geräte sind dazu bestimmt, die zu regelnde Größe auf einen vorgegebenen Wert zu bringen und ihn aufgrund fortlaufender oder periodischer Messungen des jeweiligen tatsächlichen Wertes gegen störende Einflüsse aufrechtzuerhalten;
  2. selbsttätige Regler für elektrische Größen und Instrumente, Apparate oder Geräte zum Regeln nicht elektrischer Größen, deren Arbeitsweise auf einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu regelnden Größe ändert. Diese Instrumente, Apparate und Geräte sind dazu bestimmt, die zu regelnde Größe auf einen vorgegebenen Wert zu bringen und ihn aufgrund fortlaufender oder periodischer Messungen des jeweiligen tatsächlichen Wertes gegen störende Einflüsse aufrechtzuerhalten.

Zusätzliche Anmerkungen

1. Als "elektronisch" im Sinne der Unterpositionen 9015 30 10, 9025 80 40, 9026 10 21, 9026 10 29, 9026 20 20, 9026 80 20, 9027 10 10 und 9032 10 20 gelten Instrumente, Apparate und Geräte, die eine oder mehrere Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 enthalten. Bei der Anwendung dieser Anmerkung bleiben jedoch solche Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 unberücksichtigt, die nur eine Gleichrichterfunktion haben oder die zum Stromversorgungsteil der Instrumente, Apparate oder Geräte gehören.

2. Im Sinne der Unterposition 9021 10 10 bezeichnet der Ausdruck 'orthopädische Apparate und Vorrichtungen' Apparate und Vorrichtungen, die im Unterschied zu Erzeugnissen, welche für verschiedene Zwecke verwendet werden können (beispielsweise Erzeugnisse für überbeanspruchte Gelenke, Bänder oder Sehnen, verursacht durch sportliche Aktivitäten oder Maschineschreiben, und Erzeugnisse, die lediglich - beispielsweise entzündungsbedingte - Schmerzen in dem beschädigten oder versehrten Körperteil lindern) besonders für einen bestimmten orthopädischen Zweck konzipiert sind.

Die 'orthopädischen Apparate und Vorrichtungen' müssen eine bestimmte Bewegung des beschädigten oder versehrten Körperteils (z.B. Gelenke, Bänder Sehnen) vollständig verhindern, sodass weitere Verletzungen oder körperliche Fehlbildungen oder auch eine Verschlimmerung solcher Verletzungen oder Fehlbildungen ausgeschlossen werden, was sie von anderen Erzeugnissen unterscheidet, die bestimmte Bewegungen zwar nicht verhindern können, aber dennoch aufgrund ihrer relativen Steifheit reflexartige Bewegungen (d. h. unbewusst ausgeführte Bewegungen) verhindern, beispielsweise flexible Schienen, Druckpelotten, nicht elastische Spinnstoffe, bewegungseinschränkende Klettverschlussbänder.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit
(1) (2) (3) (4)
9001 Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)
9001 10 - optische Fasern sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern
9001 10 10 - - Kabel zur Bildübertragung 2,9 -
9001 10 90 - - andere 2,9 -
9001 20 00 - polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten frei -
9001 30 00 - Kontaktlinsen 2,9 p/st
9001 40 - Brillengläser aus Glas
9001 40 20 - - ohne Korrektionswirkung 2,9 p/st
- - mit Korrektionswirkung
- - - beide Flächen fertig bearbeitet
9001 40 41 - - - - Einstärkengläser (unifokal) 2,9 p/st
9001 40 49 - - - - andere 2,9 p/st
9001 40 80 - - - andere 2,9 p/st
9001 50 - Brillengläser aus anderen Stoffen
9001 50 20 - - ohne Korrektionswirkung 2,9 p/st
- - mit Korrektionswirkung
- - - beide Flächen fertig bearbeitet
9001 50 41 - - - - Einstärkengläser (unifokal) 2,9 p/st
9001 50 49 - - - - andere 2,9 p/st
9001 50 80 - - - andere 2,9 p/st
9001 90 00 - andere 0,5 155 -
9002 Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)
- Objektive
9002 11 00 - - für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate

Hinweis: s. VO'en (EU) 2021/1368; 2021/531

6,7 p/st
9002 19 00 - - andere frei p/st
9002 20 00 - Filter frei p/st
9002 90 00 - andere 2,5 156 -
9003 Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon
- Fassungen
9003 11 00 - - aus Kunststoffen 2,2 p/st
9003 19 00 - - aus anderen Stoffen 2,2 p/st
9003 90 00 - Teile 2,2 -
9004 Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren
9004 10 - Sonnenbrillen
9004 10 10 - - mit optisch bearbeiteten Gläsern 2,9 p/st
- - andere
9004 10 91 - - - mit Brillengläsern aus Kunststoffen 2,9 p/st
9004 10 99 - - - andere 2,9 p/st
9004 90 - andere
9004 90 10 - - mit Brillengläsern aus Kunststoffen 2,9 -
9004 90 90 - - andere 2,9 -
9005 Ferngläser, Fernrohre, astronomische Fernrohre, optische Teleskope und Montierungen dafür; andere astronomische Instrumente und Montierungen dafür (ausgenommen Instrumente für Radioastronomie)
9005 10 00 - Ferngläser 4,2 p/st
9005 80 00 - andere Instrumente 4,2 -
9005 90 00 - Teile und Zubehör (einschließlich Montierungen) 4,2 -
9006 Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539)
9006 30 00 - Fotoapparate, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Unterwasser- oder Luftbildaufnahmen, für die medizinische Untersuchung innerer Organe oder für gerichtsmedizinische oder kriminalistische Laboratorien bestimmt 4,2 p/st
9006 40 00 - Sofortbildkameras 3,2 p/st
- andere Fotoapparate
9006 51 00 - - Spiegelreflexkameras für Filme in Rollen mit einer Breite von 35 mm oder weniger 4,2 p/st
9006 52 00 - - andere, für Filme in Rollen mit einer Breite von weniger als 35 mm 4,2 p/st
9006 53 - - andere, für Filme in Rollen mit einer Breite von 35 mm
9006 53 10 - - - Wegwerffotoapparate 4,2 p/st
9006 53 80 - - - andere 4,2 p/st
9006 59 00 - - andere 4,2 p/st
- Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen, für fotografische Zwecke, sowie Fotoblitzlampen
9006 61 00 - - Blitzlichtgeräte mit Entladungslampe (Elektronenblitzgeräte) 3,2 p/st
9006 69 00 - - andere 3,2 p/st
- Teile und Zubehör
9006 91 00 - - für Fotoapparate 3,7 -
9006 99 00 - - andere 3,2 -
9007 Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten
9007 10 00 - Filmkameras 3,7 p/st
9007 20 00 - Filmvorführapparate 3,7 p/st
- Teile und Zubehör
9007 91 00 - - für Filmkameras 3,7 -
9007 92 00 - - für Filmvorführapparate 3,7 -
9008 Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate
9008 50 00 - Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate 3,7 p/st
9008 90 00 - Teile und Zubehör 3,7 -
[ 9009]
9010 Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Negativbetrachter; Lichtbildwände
9010 10 00 - Filmentwicklungsmaschinen und -ausrüstungen, zum automatischen Entwickeln von fotografischen oder kinematografischen Filmen oder von fotografischem Papier in Rollen sowie Maschinen und Ausrüstungen, die automatisch von entwickelten Filmen Abzüge auf fotografischem Papier in Rollen herstellen 2,7 -
9010 50 00 - andere Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien; Negativbetrachter frei -
9010 60 00 - Lichtbildwände frei -
9010 90 - Teile und Zubehör
9010 90 20 - - von Apparaten und Ausrüstungen der Unterposition 9010 50 00 oder 9010 60 00 frei -
9010 90 80 - - andere 2,7 -
9011 Optische Mikroskope, einschließlich solcher für Mikrofotografie, Mikrokinematografie oder Mikroprojektion
9011 10 00 - Stereomikroskope frei p/st
9011 20 - andere Mikroskope für Mikrofotografie, Mikrokinematografie oder Mikroprojektion
9011 20 10 - - Mikrofotografie-Mikroskope, mit Vorrichtungen versehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Handhaben und Transportieren von Halbleiterscheiben (wafers) oder Reticles besonders bestimmt sind frei p/st
9011 20 90 - - andere 6,7 p/st
9011 80 00 - andere Mikroskope frei p/st
9011 90 00 - Teile und Zubehör frei -
9012 Andere als optische Mikroskope; Diffraktografen
9012 10 00 - andere als optische Mikroskope; Diffraktografen frei -
9012 90 00 - Teile und Zubehör frei -
9013 Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte
9013 10 - Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI
9013 10 10 - - Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI frei -
9013 10 90 - - andere 4,7 -
9013 20 00 - Laser, ausgenommen Laserdioden frei -
9013 80 - andere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und Geräte
- - Flüssigkristallvorrichtungen
9013 80 20 - - - aktive Matrix-Flüssigkristallvorrichtungen frei -
9013 80 30 - - - andere frei -
9013 80 90 - - andere 4,7 -
9013 90 - Teile und Zubehör
9013 90 05 - - für Zielfernrohre für Waffen oder für Periskope 4,7 -
9013 90 10 - - von Flüssigkristallvorrichtungen (LCD) frei -
9013 90 80 - - andere frei -
9014 Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte
9014 10 00 - Kompasse, einschließlich Navigationskompasse frei -
9014 20 - Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte für die Luft- oder Raumfahrt (andere als Kompasse)
9014 20 20 - - Trägheitsnavigationssysteme frei p/st
9014 20 80 - - andere frei -
9014 80 00 - andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte frei -
9014 90 00 - Teile und Zubehör frei -
9015 Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser
9015 10 00 - Entfernungsmesser frei -
9015 20 00 - Theodolite und Tachymeter frei -
9015 30 - Nivellierinstrumente
9015 30 10 - - elektronische 3,7 -
9015 30 90 - - andere 2,7 -
9015 40 00 - Instrumente, Apparate und Geräte für die Fotogrammmetrie frei -
9015 80 - andere Instrumente, Apparate und Geräte
9015 80 20 - - für die Meteorologie, Hydrologie oder Geophysik frei -
9015 80 40 - - für die Geodäsie, topografie oder Hydrografie frei -
9015 80 80 - - andere frei -
9015 90 00 - Teile und Zubehör frei -
9016 00 Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner, auch mit Gewichten
9016 00 10 - Waagen 3,7 p/st
9016 00 90 - Teile und Zubehör 3,7 -
9017 Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte (z.B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z.B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren), in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
9017 10 - Zeichentische und Zeichenmaschinen, auch automatische
9017 10 10 - - Plotter frei p/st
9017 10 90 - - andere 2,7 p/st
9017 20 - andere Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte
9017 20 05 - - Plotter frei p/st
9017 20 10 - - andere Zeicheninstrumente und -geräte 2,7 -
9017 20 39 - - Anreißinstrumente und -geräte 2,7 p/st
9017 20 90 - - Recheninstrumente und -geräte 2,7 p/st
9017 30 00 - Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren sowie Eichmaße 2,7 p/st
9017 80 - andere Instrumente und Geräte
9017 80 10 - - Maßstäbe, Maßbänder und Lineale mit Maßeinteilung 2,7 -
9017 80 90 - - andere 2,7 -
9017 90 00 - Teile und Zubehör 2,7 -
9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
- Elektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern)
9018 11 00 - - Elektrokardiografen frei -
9018 12 00 - - Ultraschalldiagnosegeräte frei -
9018 13 00 - - Magnetresonanzgeräte frei -
9018 14 00 - - Szintigrafiegeräte frei -
9018 19 - - andere
9018 19 10 - - - Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern

Hinweis: s.VO (EU) 2017/1170

frei -
9018 19 90 - - - andere frei -
9018 20 00 - Ultraviolett- oder Infrarotbestrahlungsgeräte frei -
- Spritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen und dergleichen
9018 31 - - Spritzen, auch mit Nadeln
9018 31 10 - - - aus Kunststoffen frei -
9018 31 90 - - - andere frei -
9018 32 - - Hohlnadeln aus Metall und Operationsnähnadeln
9018 32 10 - - - Hohlnadeln aus Metall frei -
9018 32 90 - - - Operationsnähnadeln frei -
9018 39 00 - - andere frei -
- andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte
9018 41 00 - - Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel frei -
9018 49 - - andere
9018 49 10 - - - Schleifrädchen, Scheiben, Fräser und Bürsten, zur Verwendung in Dentalbohrmaschinen frei -
9018 49 90 - - - andere frei -
9018 50 - andere augenärztliche Instrumente, Apparate und Geräte
9018 50 10 - - nicht optische frei -
9018 50 90 - - optische frei -
9018 90 - andere Instrumente, Apparate und Geräte
9018 90 10 - - Blutdruckmessgeräte frei -
9018 90 20 - - Endoskope frei -
9018 90 30 - - künstliche Nieren frei -
9018 90 40 - - Apparate und Geräte für Diathermie frei -
9018 90 50 - - Transfusionsgeräte, einschließlich Infusionsgeräte frei -
9018 90 60 - - Apparate und Geräte für Anästhesie frei -
9018 90 75 - - Apparate und Geräte zur Nervenreizung frei -
9018 90 84 - - andere frei -
9019 Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik; Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie
9019 10 - Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik
9019 10 10 - - elektrische Vibrationsmassagegeräte frei -
9019 10 90 - - andere frei -
9019 20 - Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie
 9019 20 10 - - Geräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet frei p/st
 9019 20 20 - - Geräte für die mechanische Beatmung, nicht-invasiv frei p/st
 9019 20 90 - - andere, einschließlich Teile und Zubehör frei -
9020 Andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement
 9020 00 10 - Gasmasken 1,7 p/st
 9020 00 90 - andere, einschließlich Teile und Zubehör 1,7 -
9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
9021 10 - Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen
9021 10 10 - - orthopädische Apparate und Vorrichtungen frei -
9021 10 90 - - Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen frei -
- künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik
9021 21 - - künstliche Zähne
9021 21 10 - - - aus Kunststoffen frei 100 p/st
9021 21 90 - - - aus anderen Stoffen frei 100 p/st
9021 29 00 - - andere frei -
- andere künstliche Körperteile und Organe
9021 31 00 - - künstliche Gelenke frei -
9021 39 - - andere
9021 39 10 - - - Augenprothesen frei -
9021 39 90 - - - andere frei -
9021 40 00 - Schwerhörigengeräte, ausgenommen Teile und Zubehör frei p/st
9021 50 00 - Herzschrittmacher, ausgenommen Teile und Zubehör frei p/st
9021 90 - andere
9021 90 10 - - Teile und Zubehör für Schwerhörigengeräte frei -
9021 90 90 - - andere frei -
9022 Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schaltpulte, Durchleuchtungsschirme, Untersuchungs- und Behandlungstische, -sessel und dergleichen

- Röntgenapparate und -geräte, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie
9022 12 00 - - Apparate für die Computertomografie frei p/st
9022 13 00 - - andere, für zahnärztliche Zwecke frei p/st
9022 14 00 - - andere, für medizinische, chirurgische oder tierärztliche Zwecke frei p/st
9022 19 00 - - für andere Zwecke frei p/st
- Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für die Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie
9022 21 00 - - für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke frei p/st
9022 29 00 - - für andere Zwecke frei p/st
9022 30 00 - Röntgenröhren frei p/st
9022 90 - andere, einschließlich Teile und Zubehör
9022 90 20 - - Teile und Zubehör für Röntgenapparate und -geräte frei -
9022 90 80 - - andere 2,1 -
9023 00 Instrumente, Apparate, Geräte und Modelle, ihrer Beschaffenheit nach zu Vorführzwecken bestimmt (z.B. beim Unterricht oder auf Ausstellungen), nicht zu anderer Verwendung geeignet
9023 00 10 - von der für den Unterricht in Physik, Chemie oder Technik verwendeten Art frei -
9023 00 80 - andere frei -
9024 Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien (z.B. von Metallen, Holz, Spinnstoffen, Papier oder Kunststoffen)
9024 10 - Materialprüfmaschinen, -apparate und -geräte für Metalle
9024 10 20 - - Universal- und Zugfestigkeitsprüfmaschinen, -apparate und -geräte frei -
9024 10 40 - - Härteprüfmaschinen, -apparate und -geräte frei -
9024 10 80 - - andere frei -
9024 80 00 - andere Maschinen, Apparate und Geräte frei -
9024 90 00 - Teile und Zubehör frei -
9025 Dichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert
- Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert
9025 11 - - unmittelbar ablesbar, flüssigkeitsgefüllt
9025 11 20 - - - Fieberthermometer frei p/st
9025 11 80 - - - andere 2,8 p/st
9025 19 00 - - andere frei p/st
9025 80 - andere Instrumente
9025 80 20 - - Barometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert 2,1 p/st
- - andere
9025 80 40 - - - elektronische 3,2 -
9025 80 80 - - - andere 2,1 -
9025 90 00 - Teile und Zubehör frei -
9026 Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z.B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032
9026 10 - zum Messen oder Überwachen von Durchfluss oder Füllhöhe von Flüssigkeiten
- - elektronische
9026 10 21 - - - Durchflussmesser frei p/st
9026 10 29 - - - andere frei p/st
- - andere
9026 10 81 - - - Durchflussmesser frei p/st
9026 10 89 - - - andere frei p/st
9026 20 - zum Messen oder Überwachen des Druckes
9026 20 20 - - elektronische frei p/st
- - andere
9026 20 40 - - - Manometer mit Metallfedermesswerk (mit Kapsel-, Platten-, Rohr- oder Schneckenfeder) frei p/st
9026 20 80 - - - andere frei p/st
9026 80 - andere Instrumente, Apparate und Geräte
9026 80 20 - - elektronische frei -
9026 80 80 - - andere frei -
9026 90 00 - Teile und Zubehör frei -
9027 Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z.B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome
9027 10 - Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch
9027 10 10 - - elektronische

Hinweis: s. VO (EU) 2018/1208

frei p/st
9027 10 90 - - andere frei p/st
9027 20 00 - Chromatografen und Elektrophoresegeräte frei -
9027 30 00 - Spektrometer, Spektrofotometer und Spektrografen, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden frei -
9027 50 00 - andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden frei -
9027 80 - andere Instrumente, Apparate und Geräte
9027 80 05 - - Belichtungsmesser frei -
9027 80 20 - - pH-Messer, rH-Messer und andere Geräte zum Messen der Leitfähigkeit frei -
9027 80 80 - - andere frei -
9027 90 00 - Mikrotome; Teile und Zubehör frei -
9028 Gaszähler, Flüssigkeitszähler oder Elektrizitätszähler, einschließlich Eichzähler dafür
9028 10 00 - Gaszähler 2,1 p/st
9028 20 00 - Flüssigkeitszähler 2,1 p/st
9028 30 - Elektrizitätszähler
- - Wechselstromzähler
9028 30 11 - - - Einphasen-Wechselstromzähler 0,4 157 p/st
9028 30 19 - - - Drehstromzähler 0,4 157 p/st
9028 30 90 - - andere 0,4 157 p/st
9028 90 - Teile und Zubehör
9028 90 10 - - für Elektrizitätszähler frei -
9028 90 90 - - andere frei -
9029 Andere Zähler (z.B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope
9029 10 00 - Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler 1,9 -
9029 20 - Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope
- - Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser
9029 20 31 - - - Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge 2,6 -
9029 20 38 - - - andere 2,6 -
9029 20 90 - - Stroboskope 2,6 -
9029 90 00 - Teile und Zubehör 2,2 -
9030 Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der Position 9028; Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen
9030 10 00 - Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von ionisierenden Strahlen frei -
9030 20 00 - Oszilloskope und Oszillografen frei -
- andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung
9030 31 00 - - Multimeter, ohne Registriervorrichtung frei -
9030 32 00 - - Multimeter, mit Registriervorrichtung frei -
9030 33 - - andere, ohne Registriervorrichtung
9030 33 20 - - - Instrumente zur Widerstandsmessung 2,1 -
9030 33 70 - - - andere frei -
9030 39 00 - - andere, mit Registriervorrichtung frei -
9030 40 00 - andere Instrumente, Apparate und Geräte, ihrer Beschaffenheit nach besonders für die Telekommunikation bestimmt (z.B. Nebensprechmesser, Verstärkungsgradmesser, Verzerrungsmesser und Geräuschspannungsmesser) frei -
- andere Instrumente, Apparate und Geräte
9030 82 00 - - zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen frei -
9030 84 00 - - andere, mit Registriervorrichtung frei -
9030 89 00 - - andere frei -
9030 90 00 - Teile und Zubehör frei -
9031 Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
9031 10 00 - Auswuchtmaschinen frei -
9031 20 00 - Prüfstände 2,8 -
- andere optische Instrumente, Apparate und Geräte
9031 41 00 - - zum Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen oder zum Prüfen von Fotomasken und Reticles für die Herstellung von Halbleiterbauelementen frei -
9031 49 - - andere
9031 49 10 - - - Profilprojektoren frei p/st
9031 49 90 - - - andere frei -
9031 80 - andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen
9031 80 20 - - zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen frei -
9031 80 80 - - andere frei -
9031 90 00 - Teile und Zubehör frei -
9032 Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln
9032 10 - Thermostate
9032 10 20 - - elektronische 2,8 p/st
9032 10 80 - - andere 2,1 p/st
9032 20 00 - Druckregler frei p/st
- andere Regler
9032 81 00 - - hydraulische oder pneumatische frei -
9032 89 00 - - andere 2,8 -
9032 90 00 - Teile und Zubehör 2,8 -
9033 00 Teile und Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90
9033 00 10 - LED-Hintergrundbeleuchtungsmodule, d.h. Lichtquellen, bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden (LED) und einem oder mehreren Anschlussstücken, die auf eine gedruckte Schaltung oder ein ähnliches Substrat montiert sind, und anderen passiven Komponenten, auch in Kombination mit optischen Komponenten oder Schutzdioden, und die als Hintergrundbeleuchtung für Flüssigkristalldisplays (LCD) verwendet werden frei -
9033 00 90 - andere 3,7 -

Kapitel 91
Uhrmacherwaren

Anmerkungen

1. Zu Kapitel 91 gehören nicht:

  1. Uhrgläser und Uhrgewichte (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit);
  2. Uhrketten ( Position 7113 oder 7117, je nach Beschaffenheit);
  3. Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen ( Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen ( Kapitel 39) oder aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (im Allgemeinen Position 7115); Uhrfedern (einschließlich Spiralfedern) gehören jedoch zu Position 9114;
  4. Kugeln für Kugellager ( Position 7326 oder 8482, je nach Beschaffenheit);
  5. Waren der Position 8412, die so konstruiert sind, dass sie ohne Hemmung laufen;
  6. Kugellager ( Position 8482);
  7. Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder zu Teilen zusammengesetzt, die ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Uhrwerke bestimmt sind ( Kapitel 85).

2. Zu Position 9101 gehören nur Uhren, deren Gehäuse ganz aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen bestehen oder aus diesen Stoffen hergestellt und mit echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) der Positionen 7101 bis 7104 besetzt sind. Uhren mit Gehäuse aus unedlem Metall mit darin eingelegten Edelmetallen sind der Position 9102 zuzuweisen.

3. Als "Kleinuhr-Werke" im Sinne des Kapitels 91 gelten Vorrichtungen, deren Gang durch eine Unruh mit Spiralfeder, einen Quarz oder ein anderes geeignetes Zeitteilersystem geregelt wird und die eine Anzeige oder ein System zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige besitzen. Diese Uhrwerke dürfen eine Dicke von 12 mm und eine Breite, Länge oder einen Durchmesser von 50 mm nicht überschreiten.

4. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Kapitel 91 bleiben Werke und Teile, die sowohl für Waren des Kapitels 91 als auch für andere Waren (z.B. für Mess- oder Präzisionsinstrumente) verwendet werden können, in Kapitel 91.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit
(1) (2) (3) (4)
9101 Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen

- Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung
9101 11 00 - - nur mit mechanischer Anzeige 4,5 MIN 0,3 Euro p/st MAX 0,8 Euro p/st p/st
9101 19 00 - - andere 4,5 MIN 0,3 Euro p/st MAX 0,8 Euro p/st p/st
- andere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung
9101 21 00 - - mit automatischem Aufzug 4,5 MIN 0,3 Euro p/st MAX 0,8 Euro p/st p/st
9101 29 00 - - andere 4,5 MIN 0,3 Euro p/st MAX 0,8 Euro p/st p/st
- andere
9101 91 00 - - elektrisch betrieben 4,5 MIN 0,3 Euro p/st MAX 0,8 Euro p/st p/st
9101 99 00 - - andere 4,5 MIN 0,3 Euro p/st MAX 0,8 Euro p/st p/st
9102 Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen Uhren der Position 9101

- Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung
9102 11 00 - - nur mit mechanischer Anzeige 4,5 MIN 0,3 Euro p/st MAX 0,8 Euro p/st p/st
9102 12 00 - - nur mit optoelektronischer Anzeige 4,5 MIN 0,3 Euro p/st MAX 0,8 Euro p/st p/st
9102 19 00 - - andere 4,5 MIN 0,3 Euro p/st MAX 0,8 Euro p/st p/st
- andere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung
9102 21 00 - - mit automatischem Aufzug 4,5 MIN 0,3 Euro p/st MAX 0,8 Euro p/st p/st
9102 29 00 - - andere 4,5 MIN 0,3 Euro p/st MAX 0,8 Euro p/st p/st
- andere
9102 91 00 - - elektrisch betrieben 4,5 MIN 0,3 Euro p/st MAX 0,8 Euro p/st p/st
9102 99 00 - - andere 4,5 MIN 0,3 Euro p/st MAX 0,8 Euro p/st p/st
9103 Uhren mit Kleinuhr-Werk, ausgenommen Uhren der Position 9101, 9102 oder 9104
9103 10 00 - elektrisch betrieben 4,7 p/st
9103 90 00 - andere 4,7 p/st
9104 00 00 Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe oder andere Fahrzeuge 3,7 p/st
9105 Andere Uhren
- Wecker
9105 11 00 - - elektrisch betrieben 4,7 p/st
9105 19 00 - - andere 3,7 p/st
- Wanduhren
9105 21 00 - - elektrisch betrieben 4,7 p/st
9105 29 00 - - andere 3,7 p/st
- andere
9105 91 00 - - elektrisch betrieben 4,7 p/st
9105 99 00 - - andere 3,7 p/st
9106 Zeitkontrollapparate und Zeitmesser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor (z.B. Arbeitszeitregistrieruhren, Zeit- und Datumstempeluhren)
9106 10 00 - Arbeitszeitregistrieruhren; Zeit- und Datumstempeluhren 4,7 p/st
9106 90 00 - andere 4,7 p/st
9107 00 00 Zeitschalter und andere Zeitauslöser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor 4,7 p/st
9108 Kleinuhr-Werke, vollständig und zusammengesetzt
- elektrisch betrieben
9108 11 00 - - nur mit mechanischer Anzeige oder mit Vorrichtung zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige 4,7 p/st
9108 12 00 - - nur mit optoelektronischer Anzeige 4,7 p/st
9108 19 00 - - andere 4,7 p/st
9108 20 00 - mit automatischem Aufzug 5 MIN 0,17 Euro p/st p/st
9108 90 00 - andere 5 MIN 0,17 Euro p/st p/st
9109 Andere Uhrwerke (ausgenommen Kleinuhr-Werke), vollständig und zusammengesetzt
9109 10 00 - elektrisch betrieben 4,7 p/st
9109 90 00 - andere 4,7 p/st
9110 Nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen); unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke; Uhrrohwerke
- Kleinuhr-Werke
9110 11 - - nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen)
9110 11 10 - - - mit einer Unruh mit Spiralfeder 5 MIN 0,17 Euro p/st p/st
9110 11 90 - - - andere 4,7 p/st
9110 12 00 - - unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke 3,7 -
9110 19 00 - - Uhrrohwerke 4,7 -
9110 90 00 - andere 3,7 -
9111 Gehäuse für Uhren der Position 9101 oder 9102, Teile davon
9111 10 00 - Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen 0,5 Euro p/st MIN 2,7 MAX 4,6 p/st
9111 20 00 - Gehäuse aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert 0,5 Euro p/st MIN 2,7 MAX 4,6 p/st
9111 80 00 - andere Gehäuse 0,5 Euro p/st MIN 2,7 MAX 4,6 p/st
9111 90 00 - Teile 0,5 Euro p/st MIN 2,7 MAX 4,6 - 161
9112 Gehäuse für andere Uhrmacherwaren, Teile davon
9112 20 00 - Gehäuse 2,7 p/st
9112 90 00 - Teile 2,7 -
9113 Uhrarmbänder und Teile davon
9113 10 - aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
9113 10 10 - - aus Edelmetallen 2,7 -
9113 10 90 - - aus Edelmetallplattierungen 3,7 -
9113 20 00 - aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert 6 -
9113 90 00 - andere 6 -
9114 Andere Uhrenteile
9114 10 00 - Uhrfedern, einschließlich Spiralfedern 3,7 -
9114 30 00 - Zifferblätter 2,7 -
9114 40 00 - Werkplatten und Brücken 2,7 -
9114 90 00 - andere

Hinweis: s. VO (EU) 2020/524

2,7 -

Kapitel 92
Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente

Anmerkungen

1. Zu Kapitel 92 gehören nicht:

  1. Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen ( Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen ( Kapitel 39);
  2. Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer, Schalter, Stroboskope und andere Instrumente, Apparate und zusätzliche Ausrüstungsstücke zur Verwendung mit den Waren des Kapitels 92, wenn sie nicht in diese Waren oder nicht mit diesen Waren in das gleiche Gehäuse eingebaut sind ( Kapitel 85 oder 90);
  3. Instrumente und Geräte, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503);
  4. Wischer und andere Bürstenwaren zum Reinigen von Musikinstrumenten ( Position 9603) oder Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620);
  5. Instrumente und Geräte, die den Charakter von Sammlungsstücken oder Antiquitäten haben (Position 9705 oder 9706).

2. Bogen, Schlägel und dergleichen für Musikinstrumente der Position 9202 oder 9206 werden wie die Instrumente eingereiht, für die sie bestimmt sind, wenn sie mit diesen Instrumenten gestellt werden und ihnen der Anzahl nach entsprechen.

Karten, Scheiben und Walzen der Position 9209 werden auch dann getrennt eingereiht, wenn sie mit den Instrumenten oder Geräten gestellt werden, für die sie bestimmt sind.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit
(1) (2) (3) (4)
9201 Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur
9201 10 - Klaviere mit aufrecht stehendem Rahmen
9201 10 10 - - neu 4 p/st
9201 10 90 - - gebraucht 4 p/st
9201 20 00 - Flügel 4 p/st
9201 90 00 - andere 4 -
9202 Andere Saiteninstrumente (z.B. Gitarren, Geigen und Harfen)
9202 10 - Streichinstrumente
9202 10 10 - - Geigen 3,2 p/st
9202 10 90 - - andere 3,2 p/st
9202 90 - andere
9202 90 30 - - Gitarren 3,2 p/st
9202 90 80 - - andere 3,2 p/st
[ 9203 ]
[ 9204 ]
9205 Blasinstrumente (z.B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln
9205 10 00 - Blechblasinstrumente 3,2 p/st
9205 90 - andere
9205 90 10 - - Akkordeons und ähnliche Musikinstrumente 3,7 p/st
9205 90 30 - - Mundharmonikas 3,7 p/st
9205 90 50 - - Orgeln (mit Pfeifen und Klaviatur); Harmonien und ähnliche Musikinstrumente mit Klaviatur und durchschlagenden Metallzungen 3,2 -
9205 90 90 - - andere 3,2 -
9206 00 00 Schlaginstrumente (z.B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas) 3,2 -
9207 Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss (z.B. derartige Orgeln, Gitarren und Akkordeons)
9207 10 - Instrumente mit Klaviatur, ausgenommen Akkordeons
9207 10 10 - - Orgeln 3,2 p/st
9207 10 30 - - Digital-Pianos 3,2 p/st
9207 10 50 - - Synthesizer 3,2 p/st
9207 10 80 - - andere 3,2 -
9207 90 - andere
9207 90 10 - - Gitarren 3,7 p/st
9207 90 90 - - andere 3,7 -
9208 Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln, singende mechanische Vögel, singende Sägen und andere in diesem Kapitel anderweit nicht erfasste Musikinstrumente; Lockpfeifen aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und andere Mundblasinstrumente zu Ruf- oder Signalzwecken
9208 10 00 - Spieldosen 2,7 -
9208 90 00 - andere 3,2 -
9209 Teile und Zubehör für Musikinstrumente (z.B. Musikwerke für Spieldosen, Karten, Scheiben und Walzen für mechanische Musikinstrumente); Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen aller Art
9209 30 00 - Musiksaiten 2,7 -
- andere
9209 91 00 - - Teile und Zubehör für Klaviere 2,7 -
9209 92 00 - - Teile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 9202 2,7 -
9209 94 00 - - Teile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 9207 2,7 -
9209 99 - - andere
9209 99 20 - - - Teile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 9205 2,7 -
- - - andere
9209 99 40 - - - - Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen 3,2 -
9209 99 50 - - - - Musikwerke für Spieldosen 1,7 -
9209 99 70 - - - - andere 2,7 -

Abschnitt XIX
Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör

Kapitel 93
Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör

Anmerkungen

1. Zu Kapitel 93 gehören nicht:

  1. Waren des Kapitels 36 (z.B. Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder, Leuchtraketen, Raketen zum Wetterschießen);
  2. Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen ( Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen ( Kapitel 39);
  3. Panzerwagen und andere gepanzerte Kampffahrzeuge (Position 8710);
  4. Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen, für Waffen, ausgenommen solche, die auf Waffen montiert sind oder die mit den Waffen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden ( Kapitel 90);
  5. Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport, stumpfe Waffen für den Fechtsport und Spielzeugwaffen ( Kapitel 95);
  6. Sammlungsstücke oder Antiquitäten (Position 9705 oder 9706).

2. Als "Teile" im Sinne der Position 9306 gelten nicht Funk- oder Radargeräte der Position 8526.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit
(1) (2) (3) (4)
9301 Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position 9307
9301 10 00 - Artilleriewaffen (z.B. Kanonen, Haubitzen, Mörser (Granatwerfer)) frei p/st
9301 20 00 - Raketenwerfer, Flammenwerfer, Granatwerfer, Torpedorohre und ähnliche Werfer frei p/st
9301 90 00 - andere frei p/st
9302 00 00 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Position 9303 oder 9304 2,7 p/st
9303 Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird (z.B. Jagd- und Sportgewehre, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere nur Leuchtraketen abfeuernde Geräte, Schreckschusspistolen und -revolver, Bolzen-Viehtötungsapparate und Leinenschießgeräte)
9303 10 00 - Vorderlader 3,2 p/st
9303 20 - andere Jagd- und Sportgewehre mit mindestens einem glatten Lauf
9303 20 10 - - mit einem Lauf, glatt 3,2 p/st
9303 20 95 - - andere 3,2 p/st
9303 30 00 - andere Jagd- und Sportgewehre 3,2 p/st
9303 90 00 - andere 3,2 p/st
9304 00 00 Andere Waffen (z.B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und Schlagstöcke), ausgenommen Waffen der Position 9307 3,2 p/st
9305 Teile und Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 9304
9305 10 00 - für Revolver oder Pistolen 3,2 -
9305 20 00 - für Gewehre der Position 9303 2,7 -
- andere
9305 91 00 - - von Kriegswaffen der Position 9301 frei -
9305 99 00 - - andere 2,7 -
9306 Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen
- Patronen für Gewehre mit glattem Lauf, Teile davon; Geschosse für Luftgewehre und -pistolen
9306 21 00 - - Patronen 2,7 1.000 p/st
9306 29 00 - - andere 2,7 -
9306 30 - andere Patronen und Teile davon
9306 30 10 - - für Revolver und Pistolen der Position 9302 und für Maschinenpistolen der Position 9301 2,7 -
- - andere
9306 30 30 - - - für Kriegswaffen 1,7 -
9306 30 90 - - - andere 2,7 -
9306 90 - andere
9306 90 10 - - zu Kriegszwecken 1,7 -
9306 90 90 - - andere

Hinweis: s.VO (EU) 2017/1169

2,7 -
9307 00 00 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen 1,7 -


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