Regelwerk, Gefahrgut/Transport
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Geltungsbereich von Ausnahmegenehmigungen nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
§ 3 Grenzüberschreitende Beförderung
Anlage Ausnahmen
(zu § 1 Absatz 2)
Erklärung der verwendeten Abkürzungen
Ausnahme 1 bis Ausnahme 7 - offen -
Ausnahme 8 (B)
Beförderung gefährlicher Güter mit Fähren
1 Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 3 der GGVSEB2 Bau und Ausrüstung
3 Betriebsvorschriften
4 Zulassungszeugnis
5 Sonstige Vorschriften
Ausnahme 9 (B, E, S)
Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff
1 Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 der GGVSEB2 Angaben im Beförderungspapier
Ausnahme 10 bis Ausnahme 17 - offen -
Ausnahme 18 (S)
Beförderungspapier
1 Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1 der GGVSEB2 Befreiung vom Beförderungspapier
3 Verzicht auf Angaben im Beförderungspapier
4 Sonstige Vorschriften
5 Befristung
Ausnahme 19 - offen -
Ausnahme 20 (B, E, S)
Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle
1 Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 sowie den §§ 18, 21 und 22 der GGVSEB2 Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Bezettelung
3 Verantwortlichkeiten
4 Sonstige Vorschriften
5 Beförderungspapier
6 Befristung
Ausnahme 21 (B, E, S)
Zusammenpacken von Patronen mit Waffenpflegemitteln
1 Zusammenpackungszulassung2 Verpackung
3 Sonstige Vorschriften
4 Angaben im Beförderungspapier
5 Befristung
Ausnahme 22 (E, S)
Saug-Druck-Tanks
1 Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 der GGVSEB2 Sonstige Vorschriften
3 Angaben in der ADR-Zulassungsbescheinigung, im Prüfbericht und im Beförderungspapier
Ausnahme 23 - offen -
Ausnahme 24 (S)
Beförderung von ungereinigten leeren Eichnormalen
1 Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1 der GGVSEB2 Vorschriften für die Beförderung von ungereinigten leeren Eichnormalen mit einem Fassungsraum von höchstens 1.000 Liter
3 Vorschriften für die Beförderung von ungereinigten leeren Eichnormalen mit einem Fassungsraum über 1.000 Liter und Fahrzeuge, die ungereinigte leere Eichnormale mit einem Fassungsraum über 1.000 Liter befördern
4 Sonstige Vorschriften
5 Befristung
Ausnahme 25 bis Ausnahme 27 - offen -
Ausnahme 28 (E, S)
Zusammenladung von Automobilteilen der Klassifizierung 1.4G mit gefährlichen Gütern
1 Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 der GGVSEB2 Tabelle der Gefahrgüter
3 Verpackung
4 Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit oder Wagen
5 Sonstige Vorschriften
6 Angaben im Beförderungspapier
7 Befristung
Ausnahme 29 und Ausnahme 30 - offen -
Ausnahme 31 (S)
Prüfungsfahrten bei technischen Untersuchungen
1 Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1 der GGVSEB2 Bei Prüfungsfahrten im Zusammenhang mit der Durchführung von Untersuchungen
3 Befristung
Ausnahme 32 (S, E)
Beförderungen durch zivile Unternehmen im Auftrag und unter der Verantwortung der Bundeswehr
1 Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 12 Angaben im Beförderungspapier
Ausnahme 33 (M)
Beförderung gefährlicher Güter auf Fährschiffen, die Küstenschifffahrt betreiben
1 Abweichend von § 3 Absatz 1 der GGVSee d2 Anwendungsbereich
3 Von der Ausnahme ausgenommene gefährliche Güter
4 Eignungsbescheinigung
5 Feuerlöscheinrichtungen
6 Mengengrenzen
7 Meldepflicht
8 Sicherungsmaßnahmen
9 Angaben im Beförderungspapier
10 Schriftliche Weisungen
11 Anlaufbedingungsverordnung
Ausnahme 34 (M)
Beförderung gefährlicher Güter zur Offshore-Versorgung
1 Art der Beförderungsdurchführung2 Verpackung und Kennzeichnung von Versandstücken
3 Dokumentation
4 Ladung
5 Menge der Güter
6 Von der Freistellung ausgenommene Güter