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Anhang 1 |
Muster 1
Muster des Zulassungszeugnisses
1
Zuständige Behörde: .......................................................... Zulassungszeugnis Nr.: ..................................................... 1. Name des Schiffes: ......................................................... 2. Amtliche Schiffsnummer: ......................................................... 3. Art des Schiffes: ......................................................... 4. Tankschiff des Typs: ......................................................... 5. Ladetanktyp: 1. unabhängiger Ladetank1) 2) 6. Ladetankzustand: 1. Drucktank1) 2) 7. Öffnungsdruck Hochgeschwindigkeitsventil/Sicherheitsventil ........................... kPa1) 2) 8. Zusätzliche Einrichtungen:
9. Elektrische Einrichtungen:
10. Laderate: ................................................................... m3/h 11. Zugelassene Dichte: ............................................................................. 12. Zugelassene Abweichungen: ............................................................... ______ |
2
13. Das Zulassungszeugnis ist gültig ....................................................................... (Datum) 14. Das vorhergehende Zulassungszeugnis Nr. ..... wurde am ................................ (Datum) von der .............................................................................. (zuständige Behörde) ausgestellt. 15. Das Schiff ist zur Beförderung der in beigefügter Bescheinigung genannten gefährlicher Güter zugelassen auf Grund
16. unter Zulassung der Gleichwertigkeiten:1) ................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................ 17. anhand von Ausnahmegenehmigungen:1) ................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................ 18. ausgestellt in: .................................. (Ort) am .................................................... (Datum) 19. (Siegel) (Zuständige Behörde) (Unterschrift) _______ |
Verlängerung der Gültigkeit des Zulassungszeugnisses
20. Die Gültigkeit dieses Zulassungszeugnisses wird gemäß Rn. 210.282 (4) der Anlage B.2 ADN verlängert. bis zum ......................................................................................... (Datum) 21. ............................................. (Ort) den ............................................................(Datum) 22. (Siegel) (zuständige Behörde) (Unterschrift) |
Wenn die Ladetanks des Tankschiffs kein einheitlicher Typ sind oder deren Ausrüstung ist nicht gleich, dann muss deren Ausführung hierunter angegeben werden.
Tanknummer | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
unabhängiger Ladetank | ||||||||||||
integraler Ladetank | ||||||||||||
Ladetankwandung nicht Außenhaut | ||||||||||||
Drucktank | ||||||||||||
Ladetank geschlossen | ||||||||||||
Ladetank offen mit F. d. s. | ||||||||||||
Ladetank offen | ||||||||||||
Öffnungsdruck H G. V. | ||||||||||||
Probeentnahmeeinrichtung geschlossen | ||||||||||||
Probeentnahmeeinrichtung teilweise geschlossen | ||||||||||||
Probeentnahmeöffnung | ||||||||||||
Berieselungsanlage | ||||||||||||
Heizmöglichkeit von Land | ||||||||||||
Heizanlage an Bord | ||||||||||||
Kühlanlage |
Muster 2
Muster des vorläufigen Zulassungszeugnisses
1
Zuständige Behörde: .......................................................... Zulassungszeugnis Nr.: ..................................................... 1. Name des Schiffes: ....................................................... 2. Amtliche Schiffsnummer: ............................................ 3. Art des Schiffes: ........................................................... 4. Tankschiff des Typs: .................................................... 5. Ladetanktyp: 1. unabhängiger Ladetank1) 2) 6. Ladetankzustand: 1. Drucktank1) 2) 7. Öffnungsdruck Hochgeschwindigkeitsventil/Sicherheitsventil ........................... kPa1) 2) 8. Zusätzliche Einrichtungen:
9. Elektrische Einrichtungen:
10. Laderate: ................................................................... m3/h 11. Zugelassene Dichte: ............................................................................. 12. Zugelassene Abweichungen: ............................................................... _______ |
2
13. Dieses vorläufige Zulassungszeugnis ist gültig1) 13.1 bis zum ........................................................................................................................ 13.2 für einen einzige Reise von ....................................... bis ........................................... 14. Ausgestellt in: ................................ (Ort) am .................................................. (Datum) 15. (Siegel) (Zuständige Behörde) (Unterschrift) ______ |
Bemerkung: Dieses Muster für ein vorläufiges Zulassungszeugnis kann durch ein Muster für ein einheitliches Zeugnis für das vorläufige Schiffsattest und das vorläufige Zulassungszeugnis ersetzt werden, vorausgesetzt dieses Muster für ein einheitliches Zeugnis enthält dieselben Informationen als das folgende Muster und ist von der zuständigen Behörde zugelassen.
Wenn die Ladetanks des Tankschiffs kein einheitlicher Typ sind oder deren Ausrüstung ist nicht gleich, dann muss deren Ausführung hierunter angegeben werden.
Tanknummer | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
unabhängiger Ladetank | ||||||||||||
integraler Ladetank | ||||||||||||
Ladetankwandung nicht Außenhaut | ||||||||||||
Drucktank | ||||||||||||
Ladetank geschlossen | ||||||||||||
Ladetank offen mit F. d. s. | ||||||||||||
Ladetank offen | ||||||||||||
Öffnungsdruck H G. V. | ||||||||||||
Probeentnahmeeinrichtung geschlossen | ||||||||||||
Probeentnahmeeinrichtung teilweise geschlossen | ||||||||||||
Probeentnahmeöffnung | ||||||||||||
Berieselungsanlage | ||||||||||||
Heizmöglichkeit von Land | ||||||||||||
Heizanlage an Bord | ||||||||||||
Kühlanlage |
Muster 3
Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADN gemäß Rn. 10.315, Rn. 210.315, 210.317 oder 210.318
(Format A6 hoch, Farbe: orange)
(Staatswappen, Zuständige Behörde)
Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADN |
Nr. der Bescheinigung: | ............................................... |
Name: | ............................................... | |
Vorname(n): | ............................................... | |
Geboren am: | ............................................... | |
Staatsangehörigkeit: | ............................................... | |
Unterschrift des Inhabers: | ............................................... | |
Der Inhaber dieser Bescheinigung verfügt über besondere Kenntnisse des ADN. Diese Bescheinigung ist gültig für die besonderen Kenntnisse des ADN gemäß Rn. 10.315 / 210.315, Rn. 210.317, Rn. 210.318*) |
||
bis: | ............................................... | |
Ausgestellt durch: | ............................................... | |
Ausstellungsdatum: | ||
(Siegel) | ||
Unterschrift: | ............................................... | |
_____ *) Nichtzutreffendes streichen |
||
(Vorderseite) | (Rückseite) |
Anhang 2 |
1
Prüfliste ADN über die Durchführung von Massnahmen und getroffenen Verabredungen für den Umschlag - Angaben zum Schiff ............................................ (Schiffsname) ........................................(amtl. Schiffsnummer) .................................................................................. (Schiffstyp) - Angaben zum Umschlag ............................................................... (Umschlagstelle) .............................................(Ort) ............................. (Datum) ............................ (Uhrzeit) - Angaben zur Ladung |
|||||
Menge m3 | Stoffbezeichnung | Stoffnummer | Klasse/Ziffer | ||
................................
................................ ................................ |
................................
................................ ................................ |
................................
................................ ................................ |
................................
................................ ................................ |
||
- Letztes Ladegut war*) | |||||
Stoffbezeichnung | Stoffnummer | Klasse/Ziffer | |||
................................
................................ ................................ |
................................
................................ ................................ |
................................
................................ ................................ |
|||
*) Nur bei Beladung auszufüllen |
Lade-/Löschrate (nicht auszufüllen beim Umschlag von Gasen) |
|||||||
Stoffbezeichnung | Tank Nr. | vereinbarte Lade-/Löschrate | |||||
Anfang | Mitte | Ende | |||||
Rate m3/h | Menge m3 | Rate m3/h | Menge m3 | Rate m3/h | Menge m3 | ||
..............................
.............................. .............................. |
..............
.............. .............. |
..............
.............. .............. |
..............
.............. .............. |
..............
.............. .............. |
..............
.............. .............. |
..............
.............. .............. |
...........
........... ........... |
Wie wird die Lade-/Löschleitung von der Landanlage/vom Schiff*) aus nach dem Laden oder Löschen leer gedrückt bzw. gesaugt?
gedrückt*) Wenn gedrückt, auf welche Weise? .................................................................... .............................................................. kPa (maximal zulässiger Druck im Ladetank) _______ Fragen an den Schiffsführer und an die verantwortliche Person der Umschlagstelle Mit dem Umschlag darf erst begonnen werden, wenn alle nachfolgenden Fragen der Prüfliste mit "X" angekreuzt, d. h. mit Ja beantwortet sind und die Liste von beiden Personen unterschrieben ist. Nicht zutreffende Fragen sind zu streichen. Können nicht alle zutreffenden Fragen mit Ja beantwortet werden, ist der Umschlag nur mit Zustimmung der örtlich zuständigen Behörde gestattet. |
Schiff | Umschlagstelle | |
1. Ist das Schiff zur Beförderung des Umschlagsgutes zugelassen?
*) Nur bei Beladung auszufüllen |
O* | O* |
2. Hat der Schiffsführer vom Verlader die schriftlichen Weisungen Nach Rn. 210.385 erhalten?
*) Nur bei Beladung auszufüllen |
O* | O* |
3. Ist das Schiff den örtlichen Verhältnissen entsprechend gut festgemacht? | O | - |
4. Sind im Bereich des Vor- und des Hinterschiffes geeignete Mittel vorhanden, um das Schiff auch in Notfällen zu betreten oder zu verlassen? | O | O |
5. Ist eine wirksame Beleuchtung der Umschlagstelle und der Fluchtwege sichergestellt? | O | O |
6. Schiff-Land-Verbindung | ||
6.1 Befinden sich die Umschlagsleitungen zwischen Schiff und Land in gutem Zustand? | - | O |
Sind sie richtig angeschlossen? | - | O |
6.2 Sind alle Verbindungsflanschen mit geeigneten Dichtungen versehen? | - | O |
6.3 Sind alle Verbindungsbolzen eingesetzt und angezogen? | O | O |
6.4 Sind die Gelenkarme in allen Betriebsachsen frei beweglich und haben sie und die Schläuche genügend Spielraum? | - | O |
7. Sind alle unbenutzten Anschlüsse der Lade-/Löschleitungen und der Gassammelleitung einwandfreiblindgeflanscht? | O | O |
8. Sind unter den benutzten Anschlusstutzen geeignete Mittel vorhanden, um Leckflüssigkeit aufzunehmen? | O | O |
9. Sind die abnehmbaren Verbindungen zwischen Ballast- und Lenzleitungen einerseits und Lade-/Löschleitungen anderseits ausgebaut? | O | - |
10. Ist für die gesamte Dauer des Umschlags eine stetige und zweckmässige Überwachung sichergestellt? | O | O |
11. Ist die Verständigung zwischen Schiff und Land sichergestellt? | O | O |
12.1 Ist die Gassammelleitung bei der Beladung des Schiffes an die Gasrückführleitung an Land - soweit erforderlich bzw. vorhanden - angeschlossen? | O | O |
12.2 Ist durch die Landanlage sichergestellt, dass der Druck an der Übergabestelle den Öffnungsdruck des Hochgeschwindigkeitsventils nicht übersteigt?
*) nur bei Beladung auszufüllen |
- | O* |
13. Sind die Massnahmen hinsichtlich "Not-Stop" und "Alarm" bekannt? | O | O |
Schiff | Umschlagstelle | |
14. Kontrolle der wichtigsten Betriebsvorschriften: | O | O |
- Sind die vorgeschriebenen Feuerlöscheinrichtungen und -geräte betriebsfähig? | O | O |
- Sind alle Ventile und Absperrorgane auf richtige Stellung kontrolliert? | O | O |
- Ist ein generelles Rauchverbot angeordnet? | O | - |
- Sind die Heiz-, Koch- und Kühlgeräte mit offener Flamme ausser Betrieb? | O | - |
- Sind die Flüssiggasanlagen am Hauptsperrorgan abgeschaltet? | O | - |
- Sind die Radargeräte spannungsfrei gemacht? | O | - |
- Sind alle elektrischen Einrichtungen mit roter Kennzeichnung abgeschaltet? | O | - |
- Sind alle Fenster und Türen geschlossen? | O | - |
15.1 Ist der Ausgangsdruck der bordeigenen Löschpumpe auf den zulässigen Betriebsdruck der Landanlage abgestimmt? | O | - |
15.2 Ist der Ausgangsdruck der landseitigen Ladepumpe auf den zulässigen Betriebsdruck der Bordanlage abgestimmt? | - | O |
16. Ist das Niveau-Warngerät betriebsfähig? | O | - |
17. Ist das System für die Auslösung der Überlaufsicherung angeschlossen, betriebsfähig und überprüft? | O | O |
18. Nur auszufüllen vor dem Umschlag von Stoffen, für deren Beförderung ein geschlossenes Schiff oder ein offenes Schiff mit Flammendurchschlagsicherungen vorgeschrieben ist:
Sind die Tankluken, Sicht-, Peil- und Probeentnahmeöffnungen der Ladetanks geschlossen oder gegebenenfalls durch in gutem Zustand befindliche Flammendurchschlagsicherungen gesichert? |
O | - |
Geprüft, ausgefüllt und unterzeichnet
für das Schiff: ........................................................ Name (in Großbuchstaben) ....................................................... (Unterschrift) für die Umschlagstelle: ....................................................... Name (in Großbuchstaben) ....................................................... (Unterschrift) |
Erklärung:
Frage 3:
Unter "gut festgemacht" wird verstanden, dass das Schiff derartig an der Landungsbrücke bzw. am Umschlagsteiger befestigt ist, dass es ohne übergebührliche Einwirkung Dritter in keiner Richtung eine Bewegung ausführen kann, die das Umschlagsgerät überbeanspruchen könnte. Dabei ist den an dieser Örtlichkeit gegebenen bzw. voraussehbaren Wasserspiegelschwankungen und Besonderheiten des Umschlags Rechnung zu tragen.
Frage 4:
Das Schiff muss jederzeit sicher betreten und verlassen werden können. Stehen landseitig keine geschützten Fluchtwege oder nur ein Fluchtweg zum schnellen Verlassen des Schiffes im Notfall zur Verfügung, muss schiffseitif ein weiteres geeignetes Fluchtmittel vorhanden sein (z.B. ein ausgebrachtes Beiboot.
Frage 6:
Für die Lade-/Löschschläuche muss eine gültige Prüfbescheinigung vorliegen. Das Material der Schläuche muss den vorgesehenen Beanspruchungen widerstehen können und für dem Umschlag der jeweiligen Stoffe geeignet sein. Der Begriff Leitungen umfasst sowohl Schläuche als auch Lade-/Löscharme. Die Umschlagsleitungen zwischen Schiff und Land müssen so angebracht sein, dass sie durch die üblichen Schiffsbewegungen infolge Wasserspiegeländerungen, vorbeifahrender Schiffe und des Lade-/Löschvorgangs nicht beschädigt werden können. Ebenso müssen alle Flanschverbindungen mit den passenden Dichtungen und genügend Befestigungsmitteln versehen sein, damit Leckage ausgeschlossen ist.
Frage 10:
Der Umschlag muss an Bord und an Land derart beaufsichtigt werden, dass im Bereich der Übergabeleitungen auftretende Gefahren sofort erkannt werden können.
Frage 11:
Für einen sicheren Lade-/Löschvorgang ist eine gute Verständigung zwischen Schiff und Land erforderlich. Zu diesem Zweck dürfen Telefon- und Funkgeräte nur verwendet werden, wenn sie exgeschützt und in Reichweite der Aufsichtsperson angeordnet sind.
Frage 13:
Vor Beginn des Lade-/Löschvorgangs müssen sich der Vertreter der Landanlage und der Schiffsführer über die anzuwendenden Verfahren einigen. Den besonderen Eigenschaften der zu ladenden oder zu löschenden Stoffe ist Rechnung zu tragen.
Anhang 3 |
Muster 1
Vorrichtung zur Abgabe von Restmengen
1. Anschluss für Abgabe Restmengen.
Anschluss gemäß CEFIC.
2. Anschluss für die Landanlage um die Restmengen mit Gas an Land zu drücken.
Anschluss gemäß CEFIC.
Muster 2
Prüfung des Nachlenzsystems (stripping system)
(1) Vor Beginn der Prüfung müssen die Ladetanks und die zugehörigen Rohrleitungen sauber sein. Die Ladetanks müssen ohne Risiko betreten werden können.
(2) Während der Prüfung dürfen Krängung und Trimm des Schiffes nicht oberhalb von betriebsmäßig erreichbaren Werten liegen.
(3) Während der Prüfung muss ein Gegendruck von mindestens 300 kPa (3 bar) an der Abgabevorrichtung der Löschleitung gewährleistet sein.
(4) Die Prüfung muss umfassen:
(5) Die Menge des gemäß Absatz 4, Buchstabe c) gesammelten Wassers muss genau ermittelt und im Nachweis über die Prüfung nach Muster 3 festgelegt werden.
(6) Die zuständige Behörde oder die anerkannte Klassifikationsgesellschaft muss alle für die Prüfung erforderlichen Betriebsvorgänge im Nachweis der Prüfung festlegen.
Dieser Nachweis muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Muster 3
Nachweis über die Prüfung des Nachlenzsystems (stripping system)
1. Name des Schiffes: ...................................................................................
2. Amtliche Schiffsnummer: ........................................................................ 3. Tankschiff des Typs: ................................................................................ 4. Zulassungszeugnisnummer: ..................................................................... 5. Datum der Prüfung: .................................................................................. 6. Ort der Prüfung: ....................................................................................... 7. Anzahl Ladetanks: ................................................................................... 8. Während der Prüfung wurden folgende Restmengen gemessen: Ladetank 1: .......................... Liter / Ladetank 2: .......................... Liter 9. Während der Prüfung war der Gegendruck an der Abgabevorrichtung: ....... kPa. 10. Die Ladetanks wurden in nachstehender Reihenfolge gelöscht: Ladetank ......, Ladetank ......, Ladetank ......, Ladetank ......, Ladetank ......, Ladetank ......, 11. Der Trimm des Schiffes während der Prüfung war ......... m und die Krängung des Schiffes während der Prüfung war ......... m nach Steuerbord/Backbord. 12. Der ganze Nachlenz-Vorgang dauerte ......... Stunden. ............................................ (Datum) ............................................. (Unterschrift) |
Stoffliste | Anhang 4 |
Aufteilung der Stoffliste
Spalte | 1 | Stoffnummer | |
2 | Stoffbezeichnung | ||
3 | Klasse, Ziffer und Buchstabe | ||
4 | Gefahren | ||
5 | Tankschifftyp: Typ G, C oder N | ||
6 | Ladetankzustand | ||
1 | Drucktank | ||
2 | Ladetank geschlossen | ||
3 | Ladetank offen mit Flammendurchschlagsicherung | ||
4 | Ladetank offen | ||
7 | Ladetanktyp | ||
1 | unabhängiger Ladetank | ||
2 | integraler Ladetank | ||
3 | Ladetankwandung nicht Außenhaut | ||
8 | Ladetankausrüstung | ||
1 | Kühlanlage | ||
2 | Heizanlage | ||
3 | Berieselungsanlage | ||
9 | Mindestöffnungsdruck des Hochgeschwindigkeitsventils in kPa | ||
10 | maximal zulässiger Füllungsgrad in % | ||
11 | Dichte bei 20 °C: (Die Angaben zur Dichte haben nur informatorischen Charakter.) | ||
12 | Art der Probeentnahmeeinrichtung | ||
1 | geschlossen | ||
2 | teilweise geschlossen | ||
3 | offen | ||
13 | Pumpenraum unter Deck zugelassen | ||
14 | Temperaturklasse | ||
15 | Explosionsgruppe | ||
16 | Explosionsschutz erforderlich | ||
17 | Gasspürgerät erforderlich | ||
18 | Toximeter erforderlich | ||
19 | Anzahl der blauen Kegel/Lichter | ||
20 | zusätzliche Anforderungen oder Bemerkungen |
1. | Wasserfreies Ammoniak kann Spannungsrisskorrosion in Ladungsbehälter- und Prozesssystemen verursachen, die aus Kohlenstoff-Manganstahl oder Nickelstahl hergestellt sind. Um das Risiko des Auftretens der Spannungsrisskorrosion so klein wie möglich zu halten, sind die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zu treffen:
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2. | Aus den Ladetanks und den zugehörigen Rohrleitungen muss vor dem Beladen die Luft durch Inertgas ausreichend entfernt und anschließend ferngehalten werden (siehe auch Rn. 210.418). | ||||||||||||||||
3. | Es sind Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Ladung ausreichend stabilisiert ist, um eine Reaktion zu jedem Zeitpunkt während der Reise zu verhindern. Das Beförderungspapier muss folgende zusätzliche Angaben enthalten:
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4. | Der Stoff darf nicht erstarren; die Beförderungstemperatur muss oberhalb des Schmelzpunktes gehalten werden. Falls Einrichtungen zum Erwärmen der Ladung erforderlich sind, müssen diese so ausgeführt werden, dass in jedem Teil des Ladetanks die Möglichkeit einer Polymerisation infolge Überhitzung ausgeschlossen ist. Wenn die Temperatur von Dampfheizschlangen Überhitzung bewirken könnte, sind indirekte Heizsysteme mit geringen Temperaturen vorzusehen. | ||||||||||||||||
5. | Die Flammendurchschlagsicherungen nach Rn. 321.222 (5) oder 331.222 (5) dürfen ausgebaut werden, sofern nicht durch andere Maßnahmen (z.B. Heizen der Flammendurchschlagsicherung) ein Zusetzen der Armaturen durch kristallisierendes Produkt verhindert wird. | ||||||||||||||||
6. | Bei Außentemperaturen, wie sie in Spalte 20 angegeben sind und darunter, darf die Beförderung nur in Tankschiffen erfolgen, die über eine Ladungsheizungsanlage gemäß Rn. 321.242 oder 331.242 verfügen und, bei geschlossenen Schiffen, deren Gassammelleitungen sowie Über- und Unterdruckventile beheizt werden können. Anstelle der Ladungsheizungsanlage reicht die Anordnung von Heizschlangen in den Ladetanks aus (Ladungsheizungsmöglichkeit), wenn keine Erstarrungsgefahr der Ladung während der Reise besteht. | ||||||||||||||||
7. | Bei geschlossenen Schiffen müssen die Gassammelleitungen sowie die Über- und Unterdruckventile beheizt werden können. | ||||||||||||||||
8. | Wallgänge, Doppelböden und Heizschlangen dürfen kein Wasser enthalten. | ||||||||||||||||
9. |
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10. | entfällt | ||||||||||||||||
11. |
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12. |
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13. | (ohne Inhalt) | ||||||||||||||||
14. | Folgende Stoffe dürfen nicht unter diesen Bedingungen befördert werden:
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15. | Es ist sicherzustellen, dass alkalische oder saure Stoffe, wie Natronlauge oder Schwefelsäure, die betreffende Ladung nicht verunreinigen können. | ||||||||||||||||
16. | Wenn durch örtlich übermäßige Erwärmung der Ladung im Ladetank oder zugehörigen Rohrleitungssystem die Möglichkeit einer gefährlichen Reaktion besteht, wie z.B. Polymerisation, Zerfall, thermische Instabilität oder Gasentwicklung, muss diese Ladung ausreichend getrennt von anderen Stoffen geladen und befördert werden, deren Temperatur ausreicht, um eine solche Reaktion auszulösen. Heizschlangen in Ladetanks, in denen diese Ladung befördert wird, müssen blindgeflanscht oder durch gleichwertige Einrichtungen gesichert werden. | ||||||||||||||||
17. | Der Schmelzpunkt der Ladung muss im Beförderungspapier angegeben werden. | ||||||||||||||||
18. | (ohne Inhalt) | ||||||||||||||||
19. | Es ist sicherzustellen, dass die Ladung nicht mit Wasser in Berührung kommen kann. Zusätzlich gelten folgende Bestimmungen:
Die Ladung darf nicht in Ladetanks befördert werden, die an Sloptanks oder Ladetanks, in denen sich Ballastwasser, Slops oder andere Wasser enthaltende Ladung befindet, angrenzen. Pumpen, Rohrleitungen oder Lüftungsleitungen, die an solche Tanks angeschlossen sind, müssen von den entsprechenden Einrichtungen solcher Ladetanks, die diese Ladung enthalten, getrennt werden. Rohrleitungen von Sloptanks oder Ballastwasserleitungen dürfen nicht durch Ladetanks, die diese Ladung enthalten, geführt werden, sofern sie nicht in einem Rohrtunnel verlegt sind. |
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20. | Die in Spalte 20 angegebene höchstzulässige Beförderungstemperatur darf nicht überschritten werden. | ||||||||||||||||
21. | Nonane mit einem Flammpunkt unter 23 °C müssen unter der Stoffnummer 3295 Kohlenwasserstoffe, flüssig, n.a.g. (...), Klasse 3, Ziffer 3b) befördert werden. | ||||||||||||||||
22. | Die Dichte der Ladung muss im Beförderungspapier angegeben werden. | ||||||||||||||||
23. | Bei einem Tankinnenüberdruck von 40 kPa muss die Einrichtung zum Messen des Überdrucks den Alarm dieser Einrichtung auslösen. Die Berieselungsanlage muss sofort in Betrieb genommen werden und solange in Betrieb bleiben, bis der Tankinnenüberdruck unter 30 kPa fällt. | ||||||||||||||||
24. | Stoffe mit einem Flammpunkt über 61 °C, die in einem Grenzbereich von 15 K unterhalb des Flammpunktes erwärmt zur Beförderung aufgegeben oder befördert werden, müssen unter den Bedingungen der Klasse 3 Ziffer 72 befördert werden. | ||||||||||||||||
25. | Für die Beförderung dieser Stoffe darf der Ladetanktyp 3 verwendet werden, wenn die Konstruktion durch eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft ausdrücklich für die maximale Beförderungstemperatur genehmigt wurde. | ||||||||||||||||
26. | Für die Beförderung dieser Stoffe darf der Ladetanktyp 2 verwendet werden, wenn die Konstruktion durch eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft ausdrücklich für die maximale Beförderungstemperatur genehmigt wurde. |
Stoffliste |
Fußnoten zur Stoffliste
1) Die Zündtemperatur ist nicht nach IEC 79-4 ermittelt, deshalb erfolgt eine vorläufige Einstufung in die als sicher geschätzte Temperaturklasse T2.
2) Die Zündtemperatur ist nicht nach IEC 79-4 ermittelt, deshalb erfolgt eine vorläufige Einstufung in die als sicher geschätzte Temperaturklasse T3.
3) Die Zündtemperatur ist nicht nach IEC 79-4 ermittelt, deshalb erfolgt eine vorläufige Einstufung in die als sicher geschätzte Temperaturklasse T4.
4) Es wurde keine Normspaltweite (NSW) nach IEC 79-1 a gemessen, deshalb erfolgt eine vorläufige Einstufung in die als sicher geschätzte Explosionsgruppe IIB.
5) Es wurde keine Normspaltweite (NSW) nach IEC 79-1 a gemessen, deshalb erfolgt eine vorläufige Einstufung in die als sicher geschätzte Explosionsgruppe IIC.
6) Die Normspaltweite (NSW) liegt im Grenzbereich zwischen den Explosionsgruppen IIa und IIB.
7) Es wurde keine Normspaltweite (NSW) nach IEC 79-1a gemessen; Einstufung erfolgt in die als sicherheitstechnisch verlässlich angesehene Explosionsgruppe.
8) Es wurde keine Normspaltweite (NSW) nach IEC 79-1a gemessen; Einstufung erfolgt in die nach EN 50.014 angegebene Explosionsgruppe.
9) IMO-Einstufung (International Code for the Construction and Equipment of Ships Carrying Dangerous Chemicals in Bulk ( IBC-Code)).
10) Dichte bei 15 IC.
11) Dichte bei 25 IC.
12) Dichte bei 37 IC.
13) Angaben von dem reinen Stoff
weiter . | |
(Stand: 29.08.2018)
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