Regelwerk; Gefahrgut; Binnschifffahrt
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Schiffseichamt
§ 4 Zentralstelle
§ 5 (aufgehoben)
§ 7 Voraussetzungen
§ 8 Eichschein
§ 9 Verlängerung des Eichscheins
§ 10 Namensänderung
§ 11 Berichtigungen im Eichschein
§ 12 Vorläufige Eichbescheinigung
§ 13 Messgeräte
Zweiter Abschnitt
Schiffe, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind
§ 14 Genauigkeit
§ 15 Aufnahme der Maße
§ 16 Eichraum
§ 17 Leerebene und untere Eichebene
§ 18 Obere Eichebene
§ 19 Aufmaß und Berechnung
§ 20 Eichmarken
§ 21 Eichzeichen
§ 22 Eichskalen
§ 23 Tragfähigkeit
Dritter Abschnitt
Schiffe, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind
§ 24 Leerebene und untere Eichebene
§ 25 Ebene der größten Eintauchung
§ 26 Berechnung
§ 27 Tragfähigkeit
§ 28 Eichmarken
§ 29 Eichzeichen
Vierter Abschnitt
Sportboot-Eichverfahren
§ 30 Allgemeines
§ 31 Ebene der größten Eintauchung
§ 32 Berechnung der Wasserverdrängung
§ 33 Baumuster-Eichung
§ 34 Überprüfung von Nachbauten
§ 35 Eichbescheinigung
§ 36 Eichplakette mit Eichzeichen
§ 37 Grenzfälle
Fuenfter Abschnitt
Nacheichungen und Nachprüfungen
§ 38 Nacheichung
§ 39 Nachprüfung von Eichungen
Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 40 Gültigkeit alter Eichscheine
§ 41 (Inkrafttreten)
Anlage 1 Muster des Eichscheins für Binnenschiffe (Güterbeförderer)
Anlage 2 Muster des Eichscheins für Binnenschiffe (Nichtgüterbeförderer)
Anlage 3 Muster der Vorläufigen Eichbescheinigung (Güterbeförderer)
Anlage 4 Muster der Vorläufigen Eichbescheinigung (Nichtgüterbeförderer)
Anlage 5 Muster der Eichbescheinigung für Sportboote